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Verfasst am: 21.07.06, 18:11 Titel: haftpflicht zahlt nur den zeitwert
hallo,
vor einem monat hat bei mir jemand die rolloanlage kaputt gemacht.
kostenvoranschlag: 850,- euro reparatur
versichrung zahlt nur 400,00 euro, weil es der zeitwert sei.
ich bin der meinung, es ist nicht korrekt, denn wenn man eine sache nicht zum zeitwert wieder beschaffen kann, so muss die versicherung den vollen reparaturpreis zahlen.
und ich kann das rollo wirklich nirgends für 400,00 euro finden, denn es ist ja eine maßanfertigung.
und der arbeitslohn muss ja auch noch gezahlt werden.
Verfasst am: 21.07.06, 22:56 Titel: Re: haftpflicht zahlt nur den zeitwert
janni hat folgendes geschrieben::
hallo,
vor einem monat hat bei mir jemand die rolloanlage kaputt gemacht.
kostenvoranschlag: 850,- euro reparatur
versichrung zahlt nur 400,00 euro, weil es der zeitwert sei.
ich bin der meinung, es ist nicht korrekt, denn wenn man eine sache nicht zum zeitwert wieder beschaffen kann, so muss die versicherung den vollen reparaturpreis zahlen.
und ich kann das rollo wirklich nirgends für 400,00 euro finden, denn es ist ja eine maßanfertigung.
und der arbeitslohn muss ja auch noch gezahlt werden.
Du hast eigentlich gar kein Problem, wenn der Geschäfigte nicht zufrieden ist, soll er klagen gehen, deine Haftpflichtversicherung wird diese Klage entweder abwenden oder halt nach dem Urteil entsprechend mehr zahlen. Da die Versicherung nur die gesetzliche Haftpflicht abdeckt wäre eine höhere Erstattung als der Zeitwert verschenktes Geld
Verfasst am: 22.07.06, 00:51 Titel: Re: haftpflicht zahlt nur den zeitwert
TheKing28 hat folgendes geschrieben::
janni hat folgendes geschrieben::
hallo,
vor einem monat hat bei mir jemand die rolloanlage kaputt gemacht.
kostenvoranschlag: 850,- euro reparatur
versichrung zahlt nur 400,00 euro, weil es der zeitwert sei.
ich bin der meinung, es ist nicht korrekt, denn wenn man eine sache nicht zum zeitwert wieder beschaffen kann, so muss die versicherung den vollen reparaturpreis zahlen.
und ich kann das rollo wirklich nirgends für 400,00 euro finden, denn es ist ja eine maßanfertigung.
und der arbeitslohn muss ja auch noch gezahlt werden.
Du hast eigentlich gar kein Problem, wenn der Geschäfigte nicht zufrieden ist, soll er klagen gehen, deine Haftpflichtversicherung wird diese Klage entweder abwenden oder halt nach dem Urteil entsprechend mehr zahlen. Da die Versicherung nur die gesetzliche Haftpflicht abdeckt wäre eine höhere Erstattung als der Zeitwert verschenktes Geld
Ich glaube dem Text nach ist "janni" die/der Geschädigte.
Aber rein rechtlich ändert das nichts an der Haltung der Versicherung - zumindest vorerst.
Gesetzlihc besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Schädiger auf Ersatz. Der Ersatz ist i.d.R. die Reparatur oder Wiederbeschaffung der Sache in gleicher Art und Güte.
Jetzt ist es natürlich spannend zu wissen, wie alt die Rollo-Anlage war und in welchem Zustand sowohl vor als auch nach dem Schadeneintritt. Um was für eine Rollo-Anlage handelt es sich eigentlich (Sonnen-, Wetter-, Instektenschutz o.ä.).
Sofern die Anlage relativ neu war, vor allem aber ohne jede Einschränkung und Beeinträchtigung funktionierte, dazu regelmäßig gewartet, gereinigt etc. wurde, würde ein Zeitwertabzug von ca. 50% sicher nicht gerechtfertigt sein - zumal wenn es sich allein um eine Reparatur (Wiederherstellung der Funktion unter Verwendung der vorhandenen Materialien) handelt und nicht um den Austausch (Neuanschaffung und Austausch beschädigter Materialien).
Ich würde vorschlagen: Die Versicherung ansprechen und die Höhe des Zeitwertes erklären / nachweisen lassen. Letztendlich berechnet sich der Zeitwert schließlich von der kalkulierten Nutzungsdauer. Diese jetzt aber in Unkenntnis der genauen Gegebenheiten zu veranschlagen, möchte ich verzichten. _________________ MfG,
Duisburger
wenn der rollo nicht neu war, gibts auch keinen neuen bezahlt. letztendlich kann man sich nur um die höhe des zeitwertes streiten, einen neuwert gibt es aber nie.
ob man nun so ein teil auf dem gebrauchtmakrt gibt, spielt keine rolle. es ist nur der wert des beschädigten gegenstandes zu ersetzen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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