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Gesellschafterliste

 
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 07:32    Titel: Gesellschafterliste Antworten mit Zitat

Die Bank fordert, von einer GmbH, die Einreichung einer Gesellschafterliste. Ist dies üblich die Gesellschafter haften doch sowieso nicht?
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt darauf an, ob sie ihre Einlagen vollständig erbracht haben.
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Das kommt darauf an, ob sie ihre Einlagen vollständig erbracht haben.

An diese Möglichkeit hatte ich nicht gedacht, ist in diesen Fall sind aber die Einlagen vollständig erbracht. Was will die Bank mit der Gesellschafterliste.
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Katzen-Mama
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Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
An diese Möglichkeit hatte ich nicht gedacht, ist in diesen Fall sind aber die Einlagen vollständig erbracht. Was will die Bank mit der Gesellschafterliste.


Hallo,

theoretisch haften die Gesellschafter nicht - das ist wohl richtig.
Praktisch sieht dies jedoch in der Regel anders aus, da Banken die Kreditvergabe an GmbHs häufig davon abhängig machen, daß auch die GmbH-Gesellschafter Bürgschaften für die Verbindlichkeit übernehmen.
Warum sollte die Bank ein Risiko eingehen, wenn die Gesellschafter das Risiko nicht übernehmen möchten?
Die Forderung nach Bürgschaften der GmbH-Gesellschafter dürfte wohl der Regelfall sein.

Viele Grüße
Katzen-Mama
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 16.07.06, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für den Hinweis.

Ob das die Regel ist, ist ja meine Frage. Hab es bisher nur selten erlebt das eine Bank die Gesellschafterliste haben wollte. Das mit einer Bürgschaft funktionier ja nicht, warum soll an Anteilseigner mit 500€ eine Bürgschaft von 25.000€ unterschreiben
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 17.07.06, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kann es sein das die Bank nach Schuldner sucht?
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Karsten11
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Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.07.06, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

aus Sicht der Bank sind die GmbH und die Gesellschafter unter Umständen eine "wirtschaftliche Risikoeinheit". Auch wenn die Gesellschaft für die Schulden der GmbH nicht haften, ist es doch häufig so, dass die Erträge (oder Lohnzahlungen) aus der GmbH für die Gesellschafter die wichtigsten Einkommen darstellen.

Wenn die Bank nun der GmbH einen Kredit gewährt und gleichzeitig dem Gesellschafter (z.B. einen Dispo), so bestehen folgende Abhängigkeiten:

- Geht die GmbH Konkurs, so entfällt das Gehalt (aus der GmbH), dass wiederum Basis des Dispos war und
- Hat der Gesellschafter finanzielle Probleme, so ist er nicht in der Lage, die GmbH bei Bedarf mit zusätzlichem Kapital zu versorgen

Ob solche Sachverhalte (potentiell) bestehen, kann die Bank nur anhand einer Gesellschafterliste (oder einerm Blick in´s Handelsregister) beurteilen.
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Vielen Dank für die Ausführungen. Bei dem angenommenen Sachverhalt würde ich das Interesse der Bank auch verstehen. Aber in dem gedachten Fall handelt es sich um einen Wertpapierkredit, der durch das Pfandrecht der Bank mehr als gesichert ist. Beim Geschäftsbereich der Bank dürften aber keine Gehaltskonten existieren. Aber vielleicht sucht die Bank doch nach Schuldner. Könnte sie auch GmbH-Anteile pfänden lassen?
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja, die Bank kann auch GmbH-Anteile pfänden (macht sie aber ungerne: Sie sind schwierig zu Geld zu machen!).
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 10.08.06, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt will die Bank auch noch die Gesellschafterliste der einen Gesellschafterin (gmbH) haben. Bank behauptet das hätte was mit der Abgabenordnung zu tun.
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Hans-Jürgen
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