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GmbH-Anteile Pfänden

 
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 11:13    Titel: GmbH-Anteile Pfänden Antworten mit Zitat

Kann man GmbH-Anteile Pfänden?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Earl Grey
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Anmeldungsdatum: 05.05.2006
Beiträge: 356
Wohnort: SWD

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, nach § 857 Abs. 1 ZPO.
Es besteht aber die wahrscheinliche Möglichkeit, dass im Gesellschaftsvertrag eine Regelung über die Einziehung von gepfändeten Geschäftsanteilen durch die GmbH vorgesehen ist (§ 34 GmbHG).
Die Verwertung erfolgt durch Überweisung der Gewinnanteile und des Auseinandersetzungsguthabens gegenüber der Gesellschaft (§ 725 BGB) ggf. durch Ausübung des (mitgepfändeten) Kündigungsrechts.
Drittschuldner ist die Gesellschaft vertreten durch den/die GF.
_________________
In a world of compromise some don´t.
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Ausführung. BGB § 725 bezieht sich sicherlich auf eine GbR, hier geht es aber um eine GmbH. In dem gedachten Fall bestehen keine Möglichkeit der Einziehung und auch keine Kündigungsmöglichkeit. Kann das Pfandobjekt, der GmbH-Anteil auch Versteigert werden?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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schmunzelhase
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 12:21    Titel: Re: GmbH-Anteile Pfänden Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Kann man GmbH-Anteile Pfänden?


Überlegen Sie sich doch mal, welche Konsequenzen es hätte, wenn ein GmbH-Anteil nicht gepfändet werden könnte? Dann wäre das eine vorzügliche Möglichkeit, Gläubigerschädigung zu betreiben.
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 12:29    Titel: Re: GmbH-Anteile Pfänden Antworten mit Zitat

schmunzelhase hat folgendes geschrieben::
Chess45 hat folgendes geschrieben::
Kann man GmbH-Anteile Pfänden?


Überlegen Sie sich doch mal, welche Konsequenzen es hätte, wenn ein GmbH-Anteil nicht gepfändet werden könnte? Dann wäre das eine vorzügliche Möglichkeit, Gläubigerschädigung zu betreiben.


Sie haben Recht, meine Frage ist dümmlich formuliert. Es müsste eigentlich heißen kann man nur die Gewinnansprüche oder den ganzen GmbH-Anteil pfänden.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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