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Verfasst am: 22.09.04, 08:40 Titel: Schulden nach Trennung
Hallo zusammen
Ich habe einen Freund, der seit fast 2 Jahren von seiner Frau getrennt lebt. Beide sind mit der Scheidung einverstanden, aber die Scheidung zieht sich hin.
Mein Freund bezahlt für seine Frau und die 2 Kinder Unterhalt.
Nun flattern meinem Freund immer wieder Rechnungen ins Haus, welche seine Frau betreffen; sie kann nicht zahlen, bezieht angeblich auch Sozialhilfe und nun kommen die Firmen (z.B. Anbieter X) auf meinen Freund zu und meinen er müsse für die Verbindlichkeiten seiner von ihm getrennt lebenden Frau aufkommen,weil sie ja schließlich noch verheiratet seien. (gesetzl. Güterstand)
Ich habe nun hier im Netz schon versucht Infos zu bekommen. Allerdings lese ich immer nur, daß die getrennt lebenden Ehegatten jeder für sein Vermögen selber verantwortlich seien. Mich würde hierzu speziell die Gesetzesgrundlage interessieren. Vielleich hat jemand einen Tip?
Dann gibt es noch einen Kredit von der Bank, den es angeblich eigentlich nicht geben dürfte (Konto war auf Guthabenbasis vereinbart. Nachdem Trennungsgespräche stattgefunden hatten, ging Ehefrau mehrmals täglich über 4 Tage in Bank an Kassenschalter und ließ sich Geld ausbezahlen. Bankpersonal gab widerspruchslos heraus). Über diese "gemeinsamen" Schulden gibt es ein Gerichtsurteil, welches meinem Freund 30% der Schuld und seiner Frau 70% auferlegt. Sie bezahlt ihre Raten nicht; jetzt will die Bank alles von meinem Freund. Nachdem es eine Verhandlung gab, muß er dann tatsächlich für die Rate seiner Frau aufkommen?
Herzlichen Dank auf jeden Fall für Hinweise!
Grüße Sunny
Verfasst am: 22.09.04, 09:14 Titel: Re: Schulden nach Trennung
hallo sunny,
thema Anbieter X:
auf wessen namen ist denn der telefonanschluss angemeldet, deinen freund oder dessen frau ? wenn er noch auf deinen freund angemeldet ist, dann schleunigst (!!!) auf seine frau ummelden. wenn er schon auf seine frau umgemeldet ist, können euch die telekomiker nix. es gibt zwar meines wissens ein urteil bzw. rechtssprechung, daß der eine ehepartner für schulden des anderen aufkommen muss, aber das bezieht soweit ich mich erinnere nur aber auf geschäfte zur bestreitung des lebensunterhalts (also sprich lebensmittelkauf etc.). aber da können die anwälte hier im forum sicher genaueres zu sagen.
kannst du mal den genauen wortlaut der telekomiker hier posten, mit dem sie die forderung gegen deinen freund begründen ?
thema bank:
das urteil, was dein mann hat, interessiert die bank absolut nicht und muss es auch nicht. dieses urteil hat nur rechtsverbindlichkeit zwischen deinem freund und seiner frau, nicht aber zwischen den beiden und der bank.
ich vermute mal, es war ein gemeischaftskoto deines freundes mit seiner frau. geschäftspartner mit der bank sind dementsprechend also dein freund und seine frau, die bank kann von JEDEM der beiden den gesamten schuldbetrag fordern, wer ihn verursacht hat, ist egal. das nennt sich gesamtschuldnerische haftung. wirste auch in den kontoverträgen der bank lesen können.
das urteil deines mannes dient lediglich zur titulierung des privatrechtlichen anspruchs, den er gegen seine frau auf rückzahlung des geldes hat. damit könnte er zum beispiel den gerichtsvollzieher zu seiner frau schicken. macht allerdings wenig sinn, da sie ja vermutlich kaum vermögenswerte mehr besitzt als sozialhilfeempfänger. ihm bleibt also nix anderes übrig, als erstmal alles an die bank zu zahlen, denn die holt sich natürlich berechtigterweise das geld von dem schuldner, der noch zahlen kann.
Verfasst am: 22.09.04, 15:15 Titel: Re: Schulden nach Trennung
Hallo Newbie
Leider kann ich nichts detaillierteres dazu sagen; mein Freund ist grade erst in der "Auftau-Phase" und beginnt mir langsam von seinen Problemen zu erzählen. Ich weiß im Moment also nur mehr oder weniger gröbere Umrisse des ganzen.
Nachdem seine Frau aber nicht in der ehelichen Wohnung geblieben ist, sondern mehr oder weniger ans andere Ende von Deutschland gezogen ist, kann ich mir nicht vorstellen, daß der Telefonanschluß auf ihn gelaufen sein kann.
Du meinst also, wenn ihm Rechnungen über Lebensmittel ins Haus flattern würden, müßte er dafür aufkommen? Aber wieso zahlt er dann Unterhalt? Ist der nicht für den "Lebens"-Unterhalt da?? In diesem Fall könnte sie ja theoretisch den kompletten Unterhalt für sich und die Kinder luxuriös verprassen, Lebensmittel auf Pump kaufen, weil die zahlt dann der Mann, oder wie verstehe ich das jetzt? hmmm...wäre dann ja eine super Möglichkeit für Frauen, die ihren Männern noch eine zusätzlich reinwürgen wollen ...???...
Ja gut, was die Sache bei der Bank angeht, dachte ich mir sowas in etwa schon. Allerdings ist für mich nicht nachvollziehbar, wie es überhaupt dazu kommen konnte, wenn das Konto auf Guthabenbasis bestand.Ist die Bank nicht verpflichtet vor jeder Auszahlung erst mal nachzusehen, ob man noch berechtigt ist, Geld vom Konto abzuheben? Und wenn ein Konto auf Guthabenbasis ist, dann ist doch bei 0,00 Schluß oder etwa nicht?? Kenne mich in den Gepflogenheiten der Banken nicht besonders aus, da ich - Gott lob - bisher noch nie Geldprobleme hatte. ... Aber was nicht ist, kann ja noch werden
Herzlichen Dank im voraus auf jeden Fall für weitere Hinweise!
Gruß Sunny
Verfasst am: 22.09.04, 15:55 Titel: Re: Schulden nach Trennung
Hallo Sunny,
Ansatzpunkt ist § 1357 BGB Geschäfte zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs, dazu gehört auch ein Telefonanschluss. Danach kann bei Geschäften des täglichen Lebensbedarfs der eine Ehegatte den anderen mitverpflichten. Das gilt jedoch nit, wenn beide Ehegatten getrannt leben, § 1357 Abs. 3 BGB. Diese Einrede muss Dein Freund jedoch erheben.
Das hat mit der Frage des Unterhaltes, die nur die Ehegatten untereinander betrifft, nichts zu tun. Weil die Mitverpflichtung nur solange möglich ist, wie die Ehegatten nicht getrent leben, kann auf diesem Weg auch keine getrennt lebende Ehefrau ihrem Mann zusätzlich "eine Reinwürgen".
Der Einwand, das Konto sei nur auf Guthabenbasis geführt worden, muss gegebenenfalls in einem Verfahren gegen die Bank geklärt werden. Solange Ihr euch nicht gegen die Inanspruchnahme der Bank wehrt, werden die nicht auf die Idee kommen, auf ihr Geld zu verzichten.
Verfasst am: 22.09.04, 16:34 Titel: Re: Schulden nach Trennung
Hallo Hans
Herzlichen Dank für den tollen Hinweis auf den Paragrafen!!!!
Hierzu noch folgende Frage:
Gibt es eine Gliederung, was zu den Kosten des Lebensbedarfs gehört? Irgendwo müsste das ja definiert sein, oder? - Interessiert mich jetzt einfach so nebenbei.
Ich nehme mal an, daß bei getrennt lebenden auch nicht für Kosten außerhalb des Bereichs der Kosten des Lebensbedarfs auf den anderen abgewälzt werden können, oder?
Herzlichen Dank nochmal für die Hinweise!!!
Gruß Sunny
Verfasst am: 22.09.04, 19:52 Titel: Re: Schulden nach Trennung
hallo sunny,
nochmal zum thema bank:
wenn beide ein oder- konto hatten und das nehme ich an, kann jeder der beiden kontoinhaber überziehungen im banküblichen rahmen allein ohne zustimmung des anderen tätigen. steht meines wissens etntweder im kontovertrag.
wenn sie also an den bankschalter ging und eben um eine kurzfristige überziehung gebeten hat, meinetwegen dazu gesagt hat, daß in ein paar tagen durch geldeingang wieder ausgeglichen wird und aus banksicht nix dagegenstand, dann ist das durchaus möglich. dass sie das geld dann nicht zurückgeführt hat, ist eine andere sache. bei einem oder- konto kann sogar jeder inhaber einzeln vollmachten an andere über das konto erteilen.
deswegen sollte einer der ersten - wenn nicht sogar der erste - schritt immer die trennung der konten- und finanzen sein. sicher ist sicher.
Verfasst am: 23.09.04, 07:04 Titel: Re: Schulden nach Trennung
Hallo Newbie
Ja, mit der Bank, das war ein gemeinsames Konto. Aber ich verstehe eben nicht, wieso ich bei der Bank großzügig ein Konto ausschließlich auf Guthabenbasis eröffne, wenn die Bank dann einfach so mir nichts dir nichts Geld ausgibt, ohne daß überhaupt noch ein Cent auf dem Konto ist Sonst verlassen sich Banken doch auch nicht auf irgendwelche Versprechen, die man ihnen gibt, wenn sie nix schwarz auf weiß haben. Wieso also, wenn einer hingeht und bei seinem Guthaben-Basis-Konto sagt "hey, ich krieg nächste Woche 8000 Euro. Bitte zahl mir die aber heute gleich aus, auch wenn ich im Moment nix mehr auf dem Konto habe" ... Also ehrlich gesagt finde ich das dann schon ein recht seltsames Verhalten einer Bank ... Dies aber nur am Rande, weil das Geld ist abgehoben und der Fall schon lang gelaufen und daran nix mehr zu rütteln und zu machen. Sind nur meine persönlichen Gedanken zu dem Thema Bank...
Daß mein Freund von der Bank - trotz des Urteils 30/70% - zur Zahlung herangezogen wird, das müssen wir wohl akzeptieren und es schein rechtens zu sein.
Ich danke Euch auf jeden Fall nochmal herzlichst für die Hilfe - Vielleicht weiß ja noch jemand was zu meinem vorherigen Beitrag bezüglich der Kosten für den Lebensbedarf?
Verfasst am: 23.09.04, 09:25 Titel: Re: Schulden nach Trennung
Hallo Sunny,
Darüber gibt es keine allgemeinverbindliche Liste. Das OLG Köln hat einmal gesagt, Geschäfte des täglichen Lebensbedrafs seien solche Geschäfte, über deren Abschluß zwischen den Ehegatten normalerweise kene Verständigung als notwendig angesehen werde, also in erster Linie die Geschäfte des täglichen Bedarfs bis hin zur Reparatur eines von der Familie genutzten Pkw's.
Nicht dazu gehört der Abschluß langfristiger Verträge, wie Mietverträge etc.
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