Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 22.07.06, 14:13 Titel: Auslandsafög - Klage beim VwG
Angenommen, A beantragt Auslandsbafög, sein Antrag wird abgelehnt, er legt Widerspruch ein, auch dieser wird abgelehnt. Begründung: A habe als ständigen Wohnsitz den seiner Eltern in Frankreich angegeben und habe somit als Auslandsdeutscher kein recht auf Auslandsbafög. Der Einwand As, er habe seinen ständigen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland am Studienort und er habe die Adresse seiner Eltern nur als Heimatadresse angeben (Beweis: Bestätigung der Eltern, gemeldt mit alleinigem Wohnsitz am Studienort) wird nicht berücksichtigt.
Was wären As Aussichten bei einer Klage beim VwG?
Bestünde Anwaltszwang?
Was wären die im Verlustfall anfallenden Kosten (Streitwert ca. 3000 Euro)?
Würde Prozeßkostenbeihilfe gewährt (EInkommen: Inlandsbafög, 500 Euro monatlich)?
Eure Meinungen zu diesem natürlich gänzlich hypothetischen Fall würden mich sehr interessieren...
Weil er ein Auslandssemester in einem anderen Land (sagen wir: Spanien) gemacht hat; für das Studium in Deutschland ist das ganze sowieso unerheblich, da bekäme er anstandslos Bafög. Das Auslandsbafög ist für Deutsche, die im Ausland studieren, aber nicht für Ausländer oder Auslandsdeutsche, die im Ausland studieren.
A sei aber einmal theoretisch nur deutscher Staatsangehöriger (seine Mutter sei Französin, sein Vater Deutscher), habe immer in D gelebt, sogar in D Zivildienst geleistet (obwohl er den in F hätte umgehen können) und studiere sogar auf Lehramt, sprich es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß er auch in D als Lehrer bleibt...
Der einzige Umstand, auf den sich die Ablehnung seines Antrages stützt, ist, daß A die Adresse seiner Eltern irrtümlich als ständigen Wohnsitz angab, da er der Meinung war (die vom Studentenwerk am Studienort bestätigt wurde), daß damit die Adresse der Eltern gemeint sei.
Sollte dann nicht die Bestätigung der Eltern, die Auskunft des Einwohnermeldeamtes, und evtl. die Bestätigung der WG-Mitbewohner genügen, um zu beweisen, daß As Lebensmittelpunktsich in D an seinem Studienort befindet?
Ich habe mittlerweile recherchiert, daß kein Anwaltzwang besteht und PKH sinnlos ist, da das Verfahren gerichtskostenfrei wäre, somit nur die Kosten des Beklagten (Bafögamt) anfallen würden. Wie hoch wären diese jedoch? Und über die Erfolgsaussichten habe ich auch nichts gefunden.
"Vor Gericht und auf Hoher See sind wir in Gottes Hand"
keine verlässliche Auskunft bekommen können.
IMHO werden Sie dem Gericht glaubhaft machen müssen, dass Sie sich bei der Adresse "geirrt " haben.
Der Irrtum ist deswegen schwer glaubhaft zu machen, weil es einfach der Lebenswirklichkeit widerspricht, in Spanien sein Auslandsstudium zu absolvieren und dann an der geirrten Heimatanschrift der Eltern vorbei (geografisch gesehen) seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland beizubehalten. Es sieht vielmehr so aus, dass es wahrscheinlicher ist (um z.B. Fahrtkosten zu sparen) für das Auslandssemester bei den Etern zu wohnen oder direkt in Spanien.
Wenn das Verfahren gerichtskostenfrei ist werden Sie vermutlich ohne grossen finanziellen Aufwand klagen können, da das Amt kaum irgendwelche Kosten geltend machen können wird.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Danke für die Antwort!
Aber die Chancen von A schätze ich optimistischer ein, da A vor seinem Auslandssemester vier Jahre lang in Deutschland studierte und dort als ständigen Wohnsitz irrtümlich auch in jedem der vier jährlichen Anträge die Adresse seiner Eltern in Frankreich angegeben hatte, woraus er keinen Vorteil zog, da ihm die Inlandsförderung unabhängig vom ständigen Wohnsitz zustand.
A könnte sogar nachweisen, daß er während des Auslandssemesters kein einziges Mal bei seinen Eltern in F war, da die Fahrtkosten nach F sogar höher sind als die nach Deutschland an seinen Studienort (günstige Flugverbindungen).
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.