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Schuldanerkenntnis... UND DANN????

 
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juststandstill
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2006
Beiträge: 20
Wohnort: Oberbergischer Kreis

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 15:36    Titel: Schuldanerkenntnis... UND DANN???? Antworten mit Zitat

Hallo!!

Meine Frage:

Wenn ich so ein Schuldanerkenntnis mit Unterschriften des Gläubigers und des Schuldners, sowei einem Zeugen hätte:



Schuldanerkenntnis

Zwischen
Name; Vorname
_____________________________________________________
Adresse
_____________________________________________________
Plz Ort
________ ____________________________________________
(im nachfolgenden Gläubiger genannt)

und

Name; Vorname
_____________________________________________________
Adresse
_____________________________________________________
Plz Ort
________ ____________________________________________
(im nachfolgenden Schuldner genannt)

wird folgende Vereinbarung geschlossen:

Der Schuldner schuldet dem Gläubiger einen Betrag von ____________ EUR
(In Worten: _____________________________________________ EUR).
Der Unterzeichner erkennt die gegenüber dem Schuldner bestehende Forderung des Gläubigers ohne Einwende an.
Der Schuldner verpflichtet sich zum vollständigen Ausgleich des Schuldbetrages bis
Zum ___.___.______


Datum, Ort: ________________________________________


Gläubiger: _________________________________________


Schuldner: _________________________________________


Zeuge: ____________________________________________



Was könnte ich damit anfangen??
Was wenn es nicht im Beisein eines Notars unterschrieben wurde??
Was müsste man als nächstes tun um an sein Geld zu kommen??

Vielen Dank!!
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

im Inkasso-Forum steht ganz oben ein Artikel "Eintreiben von Forderungen".

Dieses Schuldanerkenntnis ist lediglich ein Beweis (mit zwei Zeugen ein noch besserer Beweis). Wenn der Schuldner trotzdem nicht zahlt, muss der Gläubiger ihn entweder verklagen oder über Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid gehen.

Wird das Schuldanerkenntnis vorm Notar gemacht und unterwirft sich der Schuldner bei Nichtzahlung der Zwangsvollstreckung, kann der Gläubiger damit sofort vollstrecken. (Kontopfändung, Gerichtsvollzieher...)

Gruss Hans-Jürgen
***
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