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Verfasst am: 20.07.06, 09:06 Titel: Verjährung von Steuern nach 30 Jahren?
Hallo,
folgendes Problem:
Mein Vater hatte 1975 im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit ein Grundstück gekauft, die daraus zu entrichtenden Steuern sind bisher, wegen Streitigkeiten mit dem Finanzamt in dieser Sache, nicht entrichtet worden.
Die Finanzbehörde hatte 1977 ein Urteil erwirkt. In der Zwischenzeit wurde vom FA aber ca. 10 Jahre lang nichts unternommen.
Jetzt fragt er sich, ob nicht inzwischen die Verjährung eingetreten ist.
Ähnlich mit der Gewerbesteuer: Diese wurde aber von der Stadt immer wieder angemahnt. Seit 2002 läuft hier eine Kontopfändung.
Ich habe bei meiner Recherche gelesen, daß nach fünf Jahren die Zahlungsverjährung eintritt. Kann diese beliebig oft neu beginnen, oder ist nach 30 Jahren, ähnlich wie im Privatrecht, endgültig schluß?
Um die Unterbrechung der Zahlungsverjährung zu erreichen, braucht das Finanzamt nur eine Nachfrage beim zuständigen Ortsamt nach der Adresse eines Steuerpflichtigen zu starten, abgesehen von vielen anderen Möglichkeiten, die im § 231 AO aufgeführt sind.
Soweit ich weiss, tritt auch nach 30 Jahren keine Verjährung ein, solange das Finanzamt regelmäßig eine Unterbrechung der Verjährung "veranlasst". _________________ Durch die "Rechtschreibreform" der Einkommensteuerrichtlinien wird sicherlich alles einfacher.
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