Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Bankgeheimnisse
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Bankgeheimnisse

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ssslonnn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 07:16    Titel: Bankgeheimnisse Antworten mit Zitat

Guten Morgen !

Meine Frage:

Nach "11.September" hat sich viel geänder was Bankgeheimnisse angeht kleine Leute werden noch mehr überwacht aber grousse Unternemmer finden immer eine Lücke.
So viel ich weiss Bänke informieren weitere Behörde wenn eine Ausslandüberweisung über 10 000 euro gemacht wird oder ein Freistellungsantrag überstiegen wurde .
Gibt es auch andere Grunde?


mfg!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein "Bankgeheimnis" im eigentlichen Sinne (wie bei Geistlichen, Ärzten oder Anwälten) gabe es in Deutschland noch nie. Zumindest auf gerichtliche Anordnung hin, muss die Bank alles offen legen.

Sonderregelungen für den Datenschutz von großen Unternehmen bestehen ebenfalls nicht.

Was seit 2001 in der Tat umfangreich erweitert wurde waren die Pflichten der Banken bei der Aufklärung von Geldwäsche mitzuwirken. Hier sind automatische Systeme zur Erkennung von Auffälligkeiten zu instalieren und diese den zuständigen Behörden (grundsätzlich auch ohne Betragsgrenzen) zu melden.

Weiterhin werden Kontostammdaten und Freistellungsaufträge gemeldet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

zur Ergänzung:

In Deutschland gibt es kein gesetzliches Bankgeheimnis, aber ein vertragliches. Die Bank verpflichtet sich, die Daten nicht weiterzugeben. Allerdings gilt das nur, solange nicht gesetzliche Anforderungen darüberstehen. Diese gesetzlichen "Lücken" des Bankgeheimnisses werden grösser, aber da können die Banken nichts dafür.

Gruss Hans-Jürgen
***
_________________
Meine Beiträge erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
---
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.
---
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ssslonnn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danke ,Ich bin einbieschen schlauer geworden.
Schönen Tag noch! Auf den Arm nehmen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.