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MwSt-Rechnung als Kopie ???

 
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Anjasprobleme
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 09:19    Titel: MwSt-Rechnung als Kopie ??? Antworten mit Zitat

Erkennt das Finanzamt eine Rechnung die als Kopie vom Verkäufer gesendet wird an ?? wegen der Vorsteuer?
orginal ist z.B. auf dem Postweg verloren gegangen..Verkäufer kann aus techn. Gründen --wegen Software beim 2 .Ausdruck nur Kopie ..ausdrucken.
Danke !
Anja
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es nicht sinnvoller, das im konkreten Fall mit dem Finanzamt zu klären?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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dimiator
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2006
Beiträge: 192

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Rechnungskopie wird meiner Kenntnis nach vom FA in den Fällen, die den Vorsteuerabzug betreffen nie anerkannt. Das Original muss schon her!
_________________
Durch die "Rechtschreibreform" der Einkommensteuerrichtlinien wird sicherlich alles einfacher.
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Heide
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wie hoch ist denn der Rechnungsbetrag?
Haben Sie einen Nachforschungsauftrag bei der Post ( geht natürlich nur zeitnah) gestellt?
_________________
Gruß
Heide
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Anjasprobleme
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 17:59    Titel: Rechnungskopie Antworten mit Zitat

ca. 260,-
Nachforschung bei der Post ist zwecklos da ein normaler Brief ( kein Einschreiben ).
Anja
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Rechnung auf den Namen des Steuerpflichtigen ausgestellt ist, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Man könnte als "Beweis" für die Echtheit auch den zugehörigen Schriftwechsel mit einreichen.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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newbe41
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 258
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Wenn die Rechnung auf den Namen des Steuerpflichtigen ausgestellt ist, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Man könnte als "Beweis" für die Echtheit auch den zugehörigen Schriftwechsel mit einreichen.


Hi,
und die Abbuchung der Bank. (Kontoauszug)

AleXander
_________________
Nette Grüße
Alexander
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Heide
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube auch nicht, dass das FA bei einer so geringen Summe Schwierigkeiten machen wird.
Hinweis: man kann auch ohne Einschreiben einen Nachforschungsauftrag erteilen. Klappt zwar meist nicht, aber Sie haben "was in der Hand". Geht aber nur zeitnah!
_________________
Gruß
Heide
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tolledeu
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 737
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

lassen Sie sich von Ihrem Lieferanten auf der Rechnung mit Unterschrift und Stempel bestätigen, dass dieser Zweitausdruck mit dem Original identisch ist und die Rechnung wird anerkannt.

Gruß T.D.
_________________
____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
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Anjasprobleme
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 09:32    Titel: Danke !!! Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die vielen Antworten !!
Klasse Forum !
Anja
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