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Verfasst am: 24.07.06, 11:15 Titel: Behörde überweist Geld an den falschen Empfänger
Folgender Sachverhalt: Eine Behörde erhält eine Rechnung für eine gelieferte Leistung. Die Behörde überweist den Betrag, jedoch versehentlich an die falsche Firma.
Nachdem der Rechnungsleger die Behörde an die Erledigung der Rechnung erinnert, fällt der Fehler auf. Die Behörde versucht das Geld vom falschen Empfänger zurück zu bekommen, dieser ist jedoch in der Zwischenzeit im Insolvenzverfahren. Evtl. kommt das Geld zurück, evtl. aber auch nicht.
Behörde weigert sich, den Betrag ein zweites Mal auszuzahlen. Wie kommt der Rechnungsleger nun an sein Geld?
Ggf. den Klageweg beschreiten. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
die behörde zahlt ja nicht ein zweites mal. sie muss erst einmal den rechnungsbetrag ausgleichen. wem sie noch irgendeine summe überweist, kann dem rechnungsleger egal sein.
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