Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Behörde überweist Geld an den falschen Empfänger
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Behörde überweist Geld an den falschen Empfänger

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Arge
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.06.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 11:15    Titel: Behörde überweist Geld an den falschen Empfänger Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt: Eine Behörde erhält eine Rechnung für eine gelieferte Leistung. Die Behörde überweist den Betrag, jedoch versehentlich an die falsche Firma.

Nachdem der Rechnungsleger die Behörde an die Erledigung der Rechnung erinnert, fällt der Fehler auf. Die Behörde versucht das Geld vom falschen Empfänger zurück zu bekommen, dieser ist jedoch in der Zwischenzeit im Insolvenzverfahren. Evtl. kommt das Geld zurück, evtl. aber auch nicht.

Behörde weigert sich, den Betrag ein zweites Mal auszuzahlen. Wie kommt der Rechnungsleger nun an sein Geld?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 11:26    Titel: Re: Behörde überweist Geld an den falschen Empfänger Antworten mit Zitat

Arge hat folgendes geschrieben::
Wie kommt der Rechnungsleger nun an sein Geld?


Siehe z.B. hier: www.mahnung-online.de/mahnverzug.html

Ggf. den Klageweg beschreiten.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
andy-
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

die behörde zahlt ja nicht ein zweites mal. sie muss erst einmal den rechnungsbetrag ausgleichen. wem sie noch irgendeine summe überweist, kann dem rechnungsleger egal sein.

frist setzen !

mfg
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verwaltungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.