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Guten Tag...
... und vorweg schon einmal vielen Dank für Antworten.
Folgender Fall:
Junge Frau ist ab August 06 Azubi im Einzelhandel (22 Jahre, eigene Wohnung seit 3 Jahren)
Unterhalts"pflicht"leistungen sind eigentlich nicht von den Eltern zu erbringen, da sie mit ihrem Gehalt + Kindergeld etwas über 700 € Brutto liegt. Das KG bekommt derzeit die Mutter die es an sie weitergibt.
Da die Azubine aber in naher Zukunft ein Auto benötigen wird (Arbeitszeit im Einzelhandel bis 20 Uhr - Letzter Zug nach Hause 19.30 Uhr - keine Busverbindung vorhanden) und sich dies auf keinen Fall selber leisten bzw. unterhalten kann wären die Eltern bereit sie zu unterstützen, also ein Auto zur Verfügung zu stellen und auch die anfallenden Kosten wie Versicherung etc.zu übernehmen.
Frage:
Bestehen Möglichkeiten diese Aufwendungen steuerlich abzusetzen? Wenn ja was sind das (außergewöhnliche Belastungen?). Wo muss das im Antrag hin? Wieviel kann man geltend machen?
die Eltern könnten nach §33a Abs. 2 den Sonderbedarf für Auszubildende in Anspruch nehmen, aber wenn die "junge Frau" nur die Einnahmen in Höhe von 546€ Brutto(Gehalt) hat und keine hohen Werbungskosten,kann man das auch vergessen .
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