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Verfasst am: 24.07.06, 12:37 Titel: Mehrwertsteuer im Versicherungsgeschäft
Hallöle,
hätte da mal 'ne kleine Frage.
Die Mehrwertsteuererhöhung kommt ja nun dank Angie zum 01.01.2007.
Die Versicherungen müssen dann ja im Schadensfall bei der Regulierung 3% mehr zahlen als noch 2006.
Soweit so gut, kommen wir also zur Frage:
Können sich die Versicherer diese Mehraufwendungen, auf Grund von Vorsteuerabzugsberechtigung beim FA wieder zurückholen
oder
Müssen Sie nun 6% an Mehrkosten in die Beiträge einkalkulieren.
Also 3 % mehr Versicherungssteuer, die sie abzuführen haben + 3 % Mehrwertsteuer für die Mehrkosten bei der Schadensregulierung
Das ganze würde ja schließlich die Beiträge wiedermal ordentlich erhöhen...
Ich befürchte ja das letzteres eintreten wird (blöde Umstellungen / Neuverhandlungen / etc. ), bin mir dabei aber eben nicht sicher...
Hoffe ihr könnt mich aufklären.
PS: Wusste nicht so recht, ob ich es hier oder im Steuerrecht posten sollte.
Grüßle Dookie und danke im Voraus! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Verfasst am: 24.07.06, 12:57 Titel: Re: Mehrwertsteuer im Versicherungsgeschäft
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
oder
Müssen Sie nun 6% an Mehrkosten in die Beiträge einkalkulieren.
Also 3 % mehr Versicherungssteuer, die sie abzuführen haben + 3 % Mehrwertsteuer für die Mehrkosten bei der Schadensregulierung
Das ganze würde ja schließlich die Beiträge wiedermal ordentlich erhöhen...
!
so ähnlich müsste es sein. Wird aber nicht in vollem Umfang so gemacht werden.
Der vom VN zu zahlende Beitrag wird (sofern der Beitragssatz bzw. der Nettobeitrag unverändert bliebe) aufgrund der Erhöhung der Versicherungsteuer schon höher. Dazu kommt aber, dass der Nettobeitrag eben nicht unverändert bleiben kann, weil mit höheren Regulierungsaufwendungen zu rechnen ist.
Allerdings werden wohl insbesondere in Kraftfahrt aufgrund der heftigen Konkurrenz die zu erwartenden Mehrbeiträge nicht in vollem Umfang weitergegeben werden können; die Sparte könnte nächstes Jahr wieder defizitär werden.
Haftpflicht wird zum 01.07. erst angeglichen (Treuhänderverfahren nach § 8 , III AHB), aber bis dahin sind die erhöhten Schadenaufwendungen wegen der MWSt noch nicht in die Kalkulation eingeflossen.
Es wird also wohl nur die Erhöhung der Vers.steuer voll durchschlagen; die Erhöhung der Schadenaufwendungen wird sich (voraussichtlich) nicht allzusehr bemerkbar machen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Und das mit der Vorsteuerabzugsberechtigung gibts also überhaupt nicht?
Ich frage nur, da ein Kollege der Auffassung war, dass dies funktioneren würde.
Ich glaube jedoch, dass da ein Denkfehler drinnen steckt...
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Und das mit der Vorsteuerabzugsberechtigung gibts also überhaupt nicht?
!
Richtig. Versicherungsunternehmen sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt (steht irgenwo im UStG, ich habs jetzt nicht rausgesucht). _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
die versicherungssteuer ist bei einer versicherung ja auch nur ein durchlaufender posten. sie wird beim vn erhoben und direkt ans finanzamt abgeführt. hat in dem sinne also nichts mit vorsteuerabzugsberechtigung zu tun...
die drei prozent erhöhung bei der versicherungssteuer wird natürlich auch in die kalkulation einfliessen und vermutlich zu beitragserhöhungen führen. schließlich muß der versicherer vom kunden 3% mehr verlangen und 3% mehr abführen... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
versicherer erheben keine umsatzsteuer und führen auch keine ab - sie sind schlicht nicht zum vorsteuerabzug berechtigt.
wie schon richtig gesagt ziehen sie mit den beiträgen im auftrag des finanzministers die versicherungssteuer, die feuerschutzsteuer etc. ein und reichen diese gleich weiter.
die drei prozent erhöhung der mwst. hat damit erstmal nix zu tun. da gleichzeitig die versicherungssteuer auch um drei prozent steigt, steigen die zu zahlenden beiträge, der prämiensatz ist aber unberührt.
was nun die sache für den vn zusätzlich verteuern wird, und erst jetzt geht es um erhöhung der beiträge an sich, ist das die vr bei der schadenregulierung auf die steigenden preise reagieren, diese entschädigen müssen und im umkehrschluß die prämiensätze entsprechend anpassen werden. _________________ MfG,
Duisburger
Am 16.06.2006 hat der Bundesrat dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 zugestimmt.
Damit ist mit Wirkung ab 01.01.2007 parallel zur Anhebung des Umsatzsteuer-Regelsatzes von 16% auf 19% auch die Anhebung des Versicherungsteuer-Regelsatzes von 16% auf 19% des Versicherungsentgelts (§ 6 Abs. 1 VersStG) beschlossen.
Gleichzeitig sind auch die besonderen Steuersätze
- für die Feuerversicherung (einschließlich Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung) (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 VersStG) von 11% auf 14% des Versicherungsentgelts und
- für die Seeschiffskaskoversicherung (§ 6 Abs. Nr. 5 VersStG) von 2% auf 3% des Versicherungsentgelts
angehoben worden.
Bei den „aggregierten“ Steuersätzen führt die Anhebung des Regelsteuersatzes
- in der Gebäudeversicherung mit „Feueranteil“ (§ 6 Abs. 2 Nr.2 VersStG) angesichts eines hier der Feuerschutzsteuer unterworfenen „Feueranteils“ der Prämie von 25% zu einem Steuersatz von 17,75% (gegenüber bisher: 14.75%) des Versicherungsentgelts und
- in der Hausratversicherung mit „Feueranteil“ (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 VersStG) mit einem hier der Feuerschutzsteuer unterworfenen Anteil von 20% der Prämie zu einem Steuersatz von 18% (gegenüber bisher: 15%) des Versicherungsentgelts und
- in der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 VersStG) angesichts eines hier steuerpflichtigen Anteils von 20% der Prämie zu einem Steuersatz von 3,8% (gegenüber bisher: 3,2%) des Versicherungsentgelts.
Der Steuersatz in der Hagelversicherung (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 VersStG) ist mit 0,2 vom Tausend der Versicherungssumme unverändert geblieben.
Mit 8% des Versicherungsentgelts ist auch die bei Feuerversicherungen neben der Versicherungsteuer anfallende Feuerschutzsteuer unverändert geblieben. Das Ansinnen des Bundesrates, auch die Feuerschutzsteuer von 8% auf 10% des Versicherungsentgelts anzuheben (vgl. BR-DrS. 142/06 (Beschluß), hat sich nicht durchsetzen können.
Na, alles klar?
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Auf Versicherungen entfällt keine Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer), steht in § 4 Nr. 10 UStG.
Daher dürfen Versicherungen auch keine Vorsteuer ziehen.
Die Versicherungsteuer steigt aber zum 1.1.2007 auch auf 19 %.
Gruß
der Petz (der den thread mal zuständigkeitshalber ins Steuerforum verschoben hat)
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