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Schönheitsfehler
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Saschaa
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 14:01    Titel: Schönheitsfehler Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ein Gebäude (makelloser Neubau) wird bei einem Hagel (ca. 12-15cm Hagelkörner) beschädigt. Der Sachverständige der Versicherung sagt, die zerbeulten Dachrinnen , Fallrohre, Fensterbänke und Bleche auf Dachgauben seien nur Schönheitsfehler.- Sie würden nicht repariert, sondern nur mit 20 % vom Kostenvoranschlag von der Versicherung vergütet.
Ist dies korrekt?

Wenn diers Haus jetzt zum Verkauf stünde, würde doch ein potentieller Käufer sicher nicht mit 20 % Abschlag (verglichen mit einem unbeschädigten Haus) zufrieden sein,oder?

Wie ist hier die Rechtslage?

VielenGrüße und Dank im Voraus

Sascha
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 14:21    Titel: Re: Schönheitsfehler Antworten mit Zitat

Saschaa hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
ein Gebäude (makelloser Neubau) wird bei einem Hagel (ca. 12-15cm Hagelkörner) beschädigt. Der Sachverständige der Versicherung sagt, die zerbeulten Dachrinnen , Fallrohre, Fensterbänke und Bleche auf Dachgauben seien nur Schönheitsfehler.- Sie würden nicht repariert, sondern nur mit 20 % vom Kostenvoranschlag von der Versicherung vergütet.
Ist dies korrekt?

Wenn diers Haus jetzt zum Verkauf stünde, würde doch ein potentieller Käufer sicher nicht mit 20 % Abschlag (verglichen mit einem unbeschädigten Haus) zufrieden sein,oder?

Wie ist hier die Rechtslage?

VielenGrüße und Dank im Voraus

Sascha



Eine Versicherung ist dazu da um den Zustand wieder herzustellen, der vor dem Schadenereignis bestand.
Es obliegt dem VN, ob er sich auf das Angebot einlässt. Anspruch hätte er falls gewünscht auch auf die Reparatur...

Grüßle!
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Saschaa
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 14:37    Titel: Unschöne Schönheitsfehler Antworten mit Zitat

Dankie für die prompte Antwort.
Hat also nicht ide Versicherung das Sagen? - Der Schadensregulierer spricht von einem BGH-Urteil, nach dem die Vers. so verfahren könne.
Unglaublich!! Geschockt

Grüße

Sascha
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 15:28    Titel: Re: Unschöne Schönheitsfehler Antworten mit Zitat

Saschaa hat folgendes geschrieben::
Dankie für die prompte Antwort.
Hat also nicht ide Versicherung das Sagen? - Der Schadensregulierer spricht von einem BGH-Urteil, nach dem die Vers. so verfahren könne.
Unglaublich!! Geschockt

Grüße

Sascha


Dann soll dieser Ihnen mal das Aktenzeichen sagen bzw. zur Verfügung stellen. Lachen
Also ich kenne kein entsprechendes Urteil.

Wenn Sie einen Hagelschaden am Auto haben wird der Versicherer auch nicht drum herum kommen, Sie angemessen zu entschädigen.
Sie mit 20% des Schadens abzuspeisen! Verrückt Da wird kein BGH mitmachen Ausrufezeichen Sehr böse

Zitat:
nach dem die Vers. so verfahren könne

Anbieten kann der Versicherer viel, ob der Kunde darauf eingeht ist seine Sache...

Es gibt im Übrigen die Möglichkeit (welche ich aus meinem Beruf kenne), dass den Versicherten bei vergleichbaren Schäden wie dem Ihren angeboten wird, dass statt einer Entschädigung bzw. Erstattung der Reparaturkosten eine Wertminderung vorgenommen wird.
Dies macht man, wenn die Funktion der Dachrinne trotzdem weiterhin gegeben ist und das Dach so Hoch ist, dass man den Schaden von unten aus sowieso nicht sieht.
Der Kunde muss darauf aber nicht eingehen, wenn er nicht will, da er ein Anrecht auf Entschädigung bzw. den Urzustand hat.
Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass der Versicherungsbeitrag geringer wird, da der Gebäudewert von 1914 niedriger angesetzt wird.

Grüßle! Smilie
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

also ich zahle in einem solchen fall auch grundsätzlich nicht die erneuerung da es an der substantiellen beschädigung der versicherten sache mangelt. es ist auch einmal zu hinterfragen, was der durchschnittliche versicherungsnehmer machen würde, wenn er nicht versichert wäre. sicherlich nicht für zig tausend euro dachrinnen, fallrohre, zinkabdeckungen etc. erneuern lassen.
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MfG,
Duisburger

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Saschaa
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

@Dookie82 - Der Bearbeiter wollte mir schon vor einer Woche das entsprechende Urteil zuschicken....da ich es nicht habe, vermute ich fast einen Bluff.

@Duisburger - Wenn Sie sagen, dass Sie in diesen Fällen nicht gezahlt haben.... Wie haben die VN darauf reagiert?

Wenn ich mein KFZ zu Klump fahre, würde ich, hätte ich keine Vollkasko, momentan auch nicht ein neues kaufen, da ich es mir einfach nicht leisten kann.
Genauso würde ich ohne Versicherung auch keine Dachrinnen erneuern.
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Saschaa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Der Versichere hat mir jetzt ein diesbezügliches Urteil zugesandt.
AG München Urt. v. 15.10.1999 121 C 27858/98

Es bezieht sich auf VGB 88 wohingegen ich vgb 2000 habe.
Bei mir sind die Dellen gut sichtbar, - im urteil nicht einsehbar.
Bei mir verzinktes Blech, welches nach meinen Infos bei Schäden auch irgendwann rosten kann,- im Urteil Kupfer.

Ist deis Urteil hier von Bedeutung oder gibt es noch was anderes?

Grüße
Sascha
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

So, hab mal wieder Kommentare gewälzt und unsre Schädlinge gefragt.

Bei DIETZ (Wohngebädueversicherung) finden wir im Kapitel R 1.4 die Überschrift "Schönheitsschäden und Wertminderung".

"Schwierigkeiten (bei der Ermittlung des Schadens) treten auf, wenn der Gebrauchswert von Sachen nicht nur durch ihre technische Funktion, sondern auch durch ihr Aussehen bzw. ihre Schönheit bestimmt wird."

Das könnte hier bei der verbeulten Regenrinne zutreffen: die Funktion scheint nicht weiter beeinträchtigt zu sein, wohl aber das Aussehen.

"Die Bewertung dieser Schäden bereitet gelegentlich erhebliche Schwierigkeiten, da es dafür keine allgemeingültigen Bewertungsmaßstäbe gibt. maßgebend für die Einstufung sind ästhetische Gesichtspunkte, die individuell geprägt sind. Zunächst ist zu prüfen, ob der Schönheitsschaden überhaupt als Sachschaden einzustufen ist. Dies ist nicht der Fall, wenn dem VN der weitere Gebrauch des Gebäudes entschädigungslos zugemutet werden kann."

(Anmerkung von Mogli: Was "zumutbar" ist, darüber haben Versicherer und Versicherungsnehmer oft abweichende Meinungen....)

"Eine Entschädigung kommt in diesen Fällen überhaupt nicht in Betracht (...) Ansonsten wird festgestellt, ob die Schönheitsschäden durch Reparatur zu beseitigen sind (...) Daneben wird jedoch unter Umständen die bleibende schadenbedingte Beeinträchtigung des Aussehens der Sache durch eine Entschädigung für Wertminderung ausgeglichen..."

So sehen´s auch unsere Schädlinge: vorausgesetzt, die Regenrinne ist in ihrer Funktion, das Regenwasser zu sammeln und abzuleiten, nicht beeinträchtigt, und die restliche voraussichtliche Lebensdauer ist nicht beeinträchtigt (das könnte der Fall sein, wenn Farbe abgeplatzt wäre; eine Feuerverzinkung wird durch Hagel normalerweise nicht beschädigt - müsste man prüfen) - dann wird allenfalls eine Wertminderung gezahlt. Wie hoch die wird, darüber kann man sich streiten. Hängt entscheidend vom Umfang der optischen/ästhetischen Beeinträchtigungen ab. Ob die angebotenen 20 % des Kostenvoranschlages "angemessen" sind - darüber eine Aussage zu treffen, wäre Spekulation.

zunächst könnte man mal prüfen (lassen), ob durch die Hagelschläge die Verzinkung beschädigt wurde und somit die Rest-Lebensdauer der Bleche verkürzt wird. Wenn dies der Fall ist, sollte die Entschädigung etwas höher ausfallen. Wenn nicht, dann kann man sich streiten, im Extremfall vorm Amtsgericht. Ob die paar Euronen zusätzliche Entschädigung (die vollen Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag wird´s wahrscheinlich eh nicht geben, siehe oben) die Zeit, die Mühe und ggf. die Anwalts- und Gerichtskosten wert sind, muss jeder selber entscheiden.
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Grüße, Mogli
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöle!

Hab mich dahingehend auch nochmal informiert, da ich mir das nicht ganz vorstellen konnte...

Zitat: "Bei öffentlich einsehbaren Schäden steht eine Entschädigung von bis zu 30% zu."

Traurig aber war... Mit den Augen rollen Aber immerhin bleiben die Prämien so geringer... Lachen

Anspruch auf Reparatur hat der VN jedoch, sollten hierbei kleine Schönheitsfehler übrig bleiben, so muss der VN diese hinnehmen...

Sorry

Grüßle Dookie!
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Saschaa
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

"Anspruch auf Reparatur hat der VN jedoch, sollten hierbei kleine Schönheitsfehler übrig bleiben, so muss der VN diese hinnehmen... "


Das kann doch nach meinem Verständnis nicht sein ........ Weinen ....ich muss bei meinem neuen Haus mit verbaulten Blechteilen leben??
Irgendwie passt das nicht zu meinem Gerechtigkeitsempfinden...

Vielen Dank für diee ausführlichen Antworten Smilie

Gruß
Sascha
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Saschaa hat folgendes geschrieben::
"Anspruch auf Reparatur hat der VN jedoch, sollten hierbei kleine Schönheitsfehler übrig bleiben, so muss der VN diese hinnehmen... "


Das kann doch nach meinem Verständnis nicht sein ........ Weinen ....ich muss bei meinem neuen Haus mit verbaulten Blechteilen leben??
Irgendwie passt das nicht zu meinem Gerechtigkeitsempfinden...

Vielen Dank für diee ausführlichen Antworten Smilie

Gruß
Sascha



Nee, nee mit "kleine Schönheitsfehler" meinte ich nicht verbeult...

Gemeint war eigentlich folgendes:
Nehmen wir als Beispiel das Auto mit Hagelschaden.
Es werden keine neuen Teile wie Motorhaube und Dach eingebaut, stattdessen wird gespachtelt und überlackiert.
Sollten nun trotz fachgerechter Reparatur leichte Schäden sichtbar sein, wie geringe Unebenheiten oder ein leicht anderes Glänzen des Lackes, so muss der VN dies wohl oder übel hinnehmen...

Grüßle!
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Saschaa hat folgendes geschrieben::

@Duisburger - Wenn Sie sagen, dass Sie in diesen Fällen nicht gezahlt haben.... Wie haben die VN darauf reagiert?


Ich händel das wie hier schon mehrfach zitiert:
Wertminderung (max. 50% der Netto-Reparaturkosten - je nach Umfang der optischen Beeinträchtigung, des Gesamtzustandes des Objektes, erkennbarer Unterhaltungsrückstände und auch der Schäden in der Nachbarschaft). Letzteres finde ich besonders wichtig. Hagel ist zwar oft örtlich eng begrenzt, aber die Nachbarhäuser ringsrum schaue ich mir grundsätzlich auf vergleichbare Schäden an. Das wirkt oft Wunder wenn man dem VN mal die "Schäden" beim Nachbarn zeigt.
Und komischerweise ist mir dabei noch nie ein Nachbar begegnet, der einen gleichartigen Schadenumfang vollständig ersetzt bekommen hätte. Ich lasse mich auch darauf ein, meine Entscheidung zur Entschädigungsleistung zu korrigieren wenn mir eine andere Regulierungspraxis von Mitbewerbern des aktuellen Versicherers des Geschädigten nachgewiesen wird. Ist bislang nicht nötig gewesen - und ich arbeite auch nicht nur für ein Unternehmen; die Regulierungspraxis ist eigentlich überall einheitlich was diese optischen Schäden angeht.

Zur Problematik: Schäden an der Feuerverzinkung durch Hagel. Das ist techn. eigentlich nicht möglich. Da müsste der Hagel das Material schon durchschlagen, und dann wären wir auch wieder beim Thema Beschädigung und nicht mehr bei opt. Mangel. Bevor jetzt jemand auf dumme Gedanken kommt: Ob ein Hagelkorn die Rinne durchschlagen hat oder ein anderer Gegenstand lässt sich unter einem E-Mikroskop sehr leicht prüfen anhand der Einrißränder.
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MfG,
Duisburger

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Saschaa
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 20:04    Titel: Hagel Antworten mit Zitat

@Duisburger -
Ich verstehe Ihre Skepsis....aber so etwas wie diesen Hagel hatte ich bislang in das Reich amerikanischer Sensationsfilme verbannt.....
Mein Hartholztisch auf der Terasse war glatt durchschlagen
Bei einem Autohändler in der Nachbarschaft hat der Hagel ein Loch ins blech eines Golfs geschlagen
In meiner Kühltruhe habe ich 2 Prachtexemplare 13.5 und 15 cm Durchmesser
Diese Größe hat beim Aufprall 150 -170 km/h drauf

Da muss man nichts fingieren- mit einem Hammer hätte ich meinen dicken Holztisch nicht durchschlagen können

Die Nachbarschaft hat die gleichen Schäden,- es sind identische Reihenhäuser
Die haben auch nicht so einen seltsamen Gutachter wie ich ... Traurig
Grüße

Sascha
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Fall... nunja, das könnte die Sachlage vielleicht etwas ändern...

wie umfangreich sind denn die Schäden? Ich bin bei meiner Antwort bisher davon ausgegangen, dass die Regenrinnen und Abdeckbleche durch den Hagel etwas verbeult, also nur optisch beeinträchtigt waren, aber sonst völlig "funktionsfähig" (soweit man bei Fensterbänken von "Funktion" sprechen kann).

So wie du das jetzt geschildert hast, sind die Schäden wohl doch umfangreicher, so dass nicht von liechten optischen Mängel. sondern von erheblichen Beschädigungen zu reden ist? Wenn das so wäre, wären die angebotenen 20 % deutlich zu wenig. Dann könnte es sogar in Richtung Totalschaden für die Blechteile gehen.
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Saschaa
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Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nen, Totalschaden ist es nicht. Hat wohl viel mit dem Aufprallwinkel zu tun. Die Dellen sind nach meiner Schätzung 5mm .
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