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Geld aus gefundenen Portemonaies steckt Uni sich ein

 
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AVOPMAP
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.07.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 15:26    Titel: Geld aus gefundenen Portemonaies steckt Uni sich ein Antworten mit Zitat

Folgende Konstellation:

Person A hat Portemonaie ohne Namen oder Hinweise auf Verlierer, aber mit ca 40 Euro und 2 Essensmarken der Mensa an Inhalt gefunden.

Person A gibt das Portemonaie an der Information ab. Auskunft von Mitarbeiter B der Info: Das Geld wird auf das Hochschulkonto gebucht und der Rest (ist ja nichts ausser das Portemonaie selbst) wird versteigert, falls sich der Verlierer nicht meldet.

Wäre das so rechtens? Beim Fundamt bekommt der Finder das Geld auch wieder wenn das Portemonaie nicht gefunden wird?!

Lg
René
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 15:32    Titel: Re: Geld aus gefundenen Portemonaies steckt Uni sich ein Antworten mit Zitat

AVOPMAP hat folgendes geschrieben::

Ist das so rechtens? Beim Fundamt bekommt der Finder das Geld auch wieder wenn das Portemonaie nicht gefunden wird?!


Nicht "abgeholt" statt nicht "gefunden", nehme ich an.

Nicht, wenn es sich bei dem Fundort um eine öffentliche Behörde handelt, § 978 BGB, was bei einer Universität der Fall sein dürfte; siehe z.B. hier: www.uni-oldenburg.de/dezernat3/infopoint/richtlinien.htm

Übrigens hatten wir vor kurzem diese Diskussion hier schon: www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=74927&highlight=
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AVOPMAP
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.07.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Oldenburg

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

Um genau den "Laden" geht es. *g*

Rechtlich scheinen die ja richtig zu liegen.

Sinnvoll ist es leider nicht. Wer gibt dann noch gefundene Portemonaies (mit Geld) ab, wenn er weiss, dass das Geld der Uni gutgeschrieben wird, wenn sich niemand meldet.

P.S.: Der Verlierer hat das Portemonaie abgeholt.

Lg
René
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

AVOPMAP hat folgendes geschrieben::


Sinnvoll ist es leider nicht. Wer gibt dann noch gefundene Portemonaies (mit Geld) ab, wenn er weiss, dass das Geld der Uni gutgeschrieben wird, wenn sich niemand meldet.



Sie nicht? Geschockt

Die Unterstellung, dass nahezu Jedermann ein krimieller Assozialer ist, der nur von Eigensucht motiviert wird, fällt anderen Leuten sicher nicht so leicht.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Mit eienm Finder, der sich meldet, muß man immer rechnen. Daher hätte es in diesem Fall als Finderlohn ohnehin nur ca. 2,-- EUR (für das Bargeld) zzgl. 5 % von den zwei Essensmarken gegeben, wenn § 978 BGB nicht einschlägig gewesen wäre.

Also so ein wahnsinnig hoher Betrag ist Dir hier nicht entgangen.
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