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Rücklastschrift bei Fahrzeugfinanzierung - Anruf bei 3. Pers

 
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aramis76
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.07.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 17:19    Titel: Rücklastschrift bei Fahrzeugfinanzierung - Anruf bei 3. Pers Antworten mit Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

Person A hat bei der Firma B eine Finanzierung über ein Fahrzeug laufen. Nun kam eine Rücklastschrift bei Person A zustande. A bekam nach wenigen Tagen eine schriftliche Mahnung mit dem Begleich des Betrages. Dies wurde nach kurzer Zeit getätigt und nach wenigen Tagen bekamen die Eltern von Person A einen Anruf der Firma B. Die Eltern wurden daraufhin von dem Anrufer der Firma B gefragt das etwas mit der Lastschrift nicht geklappt hätte und nun ein offener Betrag da wäre. Weiter wurde gefragt wie man nun weiterverfahren würde. Die Eltern gingen nicht weiter auf dieses Gespräch ein und notierten sich die Rückrufnummer.

Nun stellt sich Person A die Frage woher die Firma B die Daten insbesondere die Telefonnummer der Eltern hat? Desweiteren, warum werden spezifische Nachfragen von dem Anrufer der Firma B an die Eltern von Person A gerichtet? Person A wohnt nicht mehr bei den Eltern und deren Telefonnummer wurde nicht auf dem Finanzierungsplan angegeben.

Welche Möglichkeiten hat nun die Person A da nun der Name des Anrufers und des Vorgesetzten nach Anruf bekannt sind bzw. was soll Person A unternehmen? Oder soll Person A überhaupt etwas unternehmen?
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wie alt ist A?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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aramis76
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.07.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Oh das hatte ich vergessen zu erwähnen: Person A ist 30 Jahre jung
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 09:36    Titel: Re: Rücklastschrift bei Fahrzeugfinanzierung - Anruf bei 3. Antworten mit Zitat

Hallo,

spannende Geschichte.

aramis76 hat folgendes geschrieben::
woher die Firma B die Daten insbesondere die Telefonnummer der Eltern hat?


Das ist hier im Forum sicher nicht zu beantworten. Bankenüblich wird bei volljährigen nicht einmal nach dem Namen der Eltern gefragt, geschweige denn nach Adresse oder Telefonnummer.

Es sei den, die Eltern sind beim Kreditvertrag beiligt (als Halter/Versicherungsnehmer des Autos, als Bürgen, als Drittsicherungsgeber, als Arbeitgeber oder Vermieter des Kindes). Ist dem so?

Allerdings ist es oft so, dass Eltern und Kinder bei der gleichen Bank (Filiale/Kundenbetreuer) Kunde sind. Dann kennt der Kundenbetreuer natürlich auch die Verwandtschaftsbeziehung. Ist dem so?

Ansonsten braucht die Bank einen guten Geheimdienst oder eine Glaskugel um die Eltern ausfindig zu machen. Lachen

aramis76 hat folgendes geschrieben::
Desweiteren, warum werden spezifische Nachfragen von dem Anrufer der Firma B an die Eltern von Person A gerichtet?


Soziale Kontrolle ist sehr wirksam.

aramis76 hat folgendes geschrieben::
Welche Möglichkeiten hat nun die Person A da nun der Name des Anrufers und des Vorgesetzten nach Anruf bekannt sind bzw. was soll Person A unternehmen? Oder soll Person A überhaupt etwas unternehmen?


Gegenfrage: Was will A erreichen?

Mögliche Antworten:

a) Künftig soll das Bankgeheimnis gewahrt bleiben

Bank und Kunde haben vertraglich vereinbart, dass die Bank vertraulich mit den Daten des Kunden umgeht. Gegen diese vertragliche Nebenpflicht hat die Bank verstoßen. Dem Kunden steht ein Unterlassungsrecht zu. Um dieses geltend zu machen, hilft eine schriftliche Beschwerde an den Vorstand mit der Aufforderung eine entsprechend Unterlassungeerklärung abzugeben.

b) Wechsel des Kundenbetreuers

Das Vertrauen in den Kundenbetreuer ist durch solch eine Aktion meist gestört. Hier ist es nicht unbillig, einen anderen Ansprechpartner zu verlangen.

c) Anderes

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