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Verfasst am: 24.07.06, 19:53 Titel: Telefon lautstellen erlaubt?
Hallo zusammen!
Ich bitte zunächst um Verzeihung, falls ich nicht das richtige Forum erwischt haben sollte.
Folgender Sachverhalt:
Zwei Kollegen, beide im öffentlichen Dienst beschäftigt, geraten wegen einer beruflichen Sache aneinander. Eine E-Mail jagd die andere, bis A. auf die Idee kommt, den Kollegen B. anzurufen. Bevor A. dies jedoch macht, holt A. sich Kollegen C. als Zeugen und stellt das Telefon "auf laut". Kollege B. weiß nichts von einem dritten Zuhörer. Das Ganze spielt sich während der Arbeitszeit ab.
Ist so eine Vorgehensweise rechtlich erlaubt? Welche Möglichkeiten hat B. gegen A. vorzugehen? Rückfragen beantworte ich natürlich auch gerne, falls noch Unklarheiten bestehen oder relevante Dinge fehlen sollten.
Viele Grüße aus der Nähe von Aachen an den Rest der Welt!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.07.06, 20:43 Titel:
... nur daß A mit der Zeugenaussage des C Null anfangen kann, wenn B dem Mithören nicht zugestimmt hat. Entsprechendes BVerfG-Zitat habe ich hier schon mehrfach gepostet. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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