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Hauptberuflich selbständig+Anstellung+Lohnsteuerabzug

 
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lerafi
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 22:47    Titel: Hauptberuflich selbständig+Anstellung+Lohnsteuerabzug Antworten mit Zitat

Wer hauptberuflich selbständig tätig ist,
ist ja gem. SGB V § 5 (5) nicht versicherungspflichtig (KV).

Wenn ein hauptberuflich selbständig tätiger Mensch nun für einen Monat befristet einen Job annimmt (da gerade Flaute bei der der Selbständigkeit und lukratives Urlaubs-Vertretungs-Angebot), wie ist es dann mit dem Lohnsteuerabzug?

- Muss der AG die Lohnsteuer von dem Gehalt (nur ein Monatsgehalt) abziehen? Oder
- Muss der Selbständige die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bei seiner ESt-Erklärung angeben und zahlt erst dann die Steuer nach dem gesamten Einkommen?
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Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Beides, die einbehaltene Lohnsteuer wird dann auf die Einkommensteuer wieder angerechnet.
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