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Wer hauptberuflich selbständig tätig ist,
ist ja gem. SGB V § 5 (5) nicht versicherungspflichtig (KV).
Wenn ein hauptberuflich selbständig tätiger Mensch nun für einen Monat befristet einen Job annimmt (da gerade Flaute bei der der Selbständigkeit und lukratives Urlaubs-Vertretungs-Angebot), wie ist es dann mit dem Lohnsteuerabzug?
- Muss der AG die Lohnsteuer von dem Gehalt (nur ein Monatsgehalt) abziehen? Oder
- Muss der Selbständige die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bei seiner ESt-Erklärung angeben und zahlt erst dann die Steuer nach dem gesamten Einkommen?
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