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Täuschung

 
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primo
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Anmeldungsdatum: 15.07.2006
Beiträge: 151

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 21:28    Titel: Täuschung Antworten mit Zitat

Firma A gibt gegenüber Firma B eine Willenserklärung ab und wurde dabei getäuscht.

In diesem Fall gilt wohl § 124 BGB

Bei Punkt 1 steht binnen einer Jahresfrist. Wie ist diese Jahresfrist zu verstehen? Nehmen wir an die Täuschung war am 05.08.2006. Ist diese Täuschung dann am 05.08.2007 oder am 31.12.2007 verjährt?
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 09:35    Titel: Re: Täuschung Antworten mit Zitat

primo hat folgendes geschrieben::
Firma A gibt gegenüber Firma B eine Willenserklärung ab und wurde dabei getäuscht.

In diesem Fall gilt wohl § 124 BGB


Nee, wenn dann § 123.

aus 124 Abs.2:

Zitat:
Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt,


Wenn A die Täuschung am 5.8.06 entdecken wird, verjährt die Anfechtbarkeit somit am 4.8.07.

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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