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Rechtschutz bezahlt meinen Anwalt nicht, was machen
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Buebchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 19:53    Titel: Rechtschutz bezahlt meinen Anwalt nicht, was machen Antworten mit Zitat

Hallo,

folgendes, ein Kontrahent hat gemeint sich bei seinem Anwalt ausheulen zu müssen, wie böse ich wäre und was ich für böse Sachen machen würde. Dieser Anwalt schickte mir ein Schreiben mit einer Rechnung dabei.

Die Rechnung habe ich natürlich NICHT bezahlt, da ich mich im Recht fühle und KEIN böser Mensch bin. Also bin ich bei "meinen" Anwalt gegangen, der eine Forderungsabwehr schrieb. Jetzt teilte mir mein Anwalt mit das meine Versicherung die Kosten nicht übernehmen würde, anbei seine Rechnung, identisch mit dem anderen Anwalt seiner. Toll.

Was kann ich da jetzt noch machen, den anderen auf Schadenersatz verklagen? Das er die Rechnung übernehmen muß + evtl. meine Selbstbeteiligung von 150€ da ich ja meine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen mußte? Wie gesagt das Schreiben von dem anderen war ein Blödsinnsschreiben, wie im Kindergarten, auf Deutsch gesagt, warum werden mir für dem seine Blödheit Kosten aufgebrummt.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Danke für Antworten.

Andreas
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Anwälte bekommen ihr Geld - egal wer Recht hatte

warum haben sie nicht zuerst einmal mit ihrem rechtsschutzversicherer gesprochen, normalerweise wird ein kostenzusage für ein erstes beratungsgespräch erteilt.

worum geht es den in dem fall genau?
_________________
MfG,
Duisburger

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Buebchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 01:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war bei diesem Anwalt schon öfters gewesen und noch nie Probleme gehabt, also gehe ich davon aus das er sein "Handwerk" versteht.

Von meiner Versicherung wurde mir mitgeteilt das das auch keine andere Rechtschutzversicherung übernommen hätte.

Fall:

Ehekrise zwischen meiner Frau und mir, unser "guter" Freund tröstet, leider etwas zu viel, Krise wird größer, Frau zieht aus
Der andere läuft bei Anwalt (wohl mit Hintergedanken das ich mit meiner Frau noch größeren Ärger bekomme) und heult, ich würde Telefonterror machen (warum sollte ich, er wohnt im Dorf), ich hätte ihn "Drogensüchtigen Alkoholiker" genannt (kein Wunder bei seiner Vergangenheit, hat selber jahrelang für diesen Ruf "gearbeitet"), ich hätte abends an seiner Tür geklopft (ja, ich wollte ja meine Frau da raus haben), Unterlassungsaufforderung das ich mit diesem Typen keinen Kontakt mehr haben darf.
Anbei Rechnung von seinem Anwalt über 223 € die ich bezahlen sollte.

Ich bei "meinen" Anwalt hin, dieser hat eine Forderungsabwehr geschrieben indem er einige Dinge klarstellte und auch mitteilte das ich die Kosten des Schreibens von dem anderen Anwalt nicht übernehmen werde.

Leider übernimmt meine Versicherung jetzt nicht die Kosten für meinen Anwalt, das verstehe ich nicht ganz. Jetzt sitze ich wieder auf 223€ fest.

Daher möchte ich den anderen Verklagen das er halt die ganzen Rechnungen bezahlen muß, ob das möglich wäre wollte ich hier nur wissen. Da ich mir keiner Schuld bewusst bin und es irgendwie nicht einsehe für Blödsinn bzw. Kindergartenmanieren Geld zu zahlen.

Irgendwann bekommt dieser Typ sowieso noch eine Abreibung die sich gewaschen hat, irgendwann, und vielleicht auch nicht Abreibung im eigentlichen Sinne, aber zahlen muß er dann auch und das nicht wenig;)
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

woraus ergibt sich eigentlich das der anwalt des gegners von ihnen zu bezahlen wäre?
sicher, rechtsanwälte legen immer gerne ihre kostennote bei. aber soweit mir bekannt zahlt immer der auftraggeber den auftragnehmer, etwas anderes steht noch nicht einmal im rvg (rechtsanwaltsvergütungsgesetz) Idee
_________________
MfG,
Duisburger

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Buebchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

So, moment, ich zitiere aus dem Schreiben des Gegners:

"Auf Grund Ihres rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens sah sich unser Mandant veranlasst, uns mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen zu beauftragen, weshalb Sie auch verpflichtet sind, die Kosten unserer Inanspruchnahme zu übernehmen."

Zitat Ende
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

netter Versuch. Ich wüsste gerne einmal auf welcher Rechtsgrundlage sich der Anwalt da bewegt. Ihr Anwalt müsste dann ja auch dem Gegner die Rechnung schicken, macht er aber nicht. Und warum nicht? Weil der Gegner nicht sein Auftraggeber ist Ausrufezeichen
Es gibt da ein Sprichwort: "Wer die Musik bestellt zahlt sie auch"
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MfG,
Duisburger

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Buebchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Was kann ich da jetzt noch machen? Kann ich den anderen Verklagen?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Buebchen hat folgendes geschrieben::
Was kann ich da jetzt noch machen? Kann ich den anderen Verklagen?

Natürlich können Sie.

Aber billiger wird es dadurch nicht.
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mitternächtliche Grüße.


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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

Buebchen hat folgendes geschrieben::
Was kann ich da jetzt noch machen? Kann ich den anderen Verklagen?


Klagen können Sie immer. Nur ob Sie gewinnen, dass steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

Was mich mal interessieren würde wären die genauen Ablehnungsgründe Ihrer Rechtsschutz.

Eine Aussage wie

Zitat:
Von meiner Versicherung wurde mir mitgeteilt das das auch keine andere Rechtschutzversicherung übernommen hätte.


werden Sie doch wohl nicht so akzeptieren, oder?
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Buebchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das ist es ja was ich nicht so ganz verstanden habe, die haben gemeint das meine Haftpflichtversicherung evtl. die Kosten übernehmen würde.

Ich rufe morgen nochmals dort an und frage nach, denn ich komme mir dabei leicht vera...cht vor.

Danke für die bisherigen Antworten.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

noch mal zum hintergrund warum die rechtsschutz-v. hier die deckung abgelehnt hat:
ich vermute mal weil der anwalt in einer "ehe-sache" tätig wurde. derartige "vorfälle", z.b. auch scheidung, etc. sind grundsätzlich ausgeschlossen.

und zum thema "den anderen verklagen". das geht meines erachtens nicht. auf welcher rechtsgrundlage soll die klage beruhen?
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Duisburger

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Buebchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.06.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also mit Ehesache hat die Hotline sich nicht ausgedrückt.

Es geht ja auch nicht um die Ehe, es geht darum das der andere mir Sachen unterstellt hat die einfach nicht stimmen, punkt.
Hätte ich das vorher gewusst das dann in dem Fall der andere hätte seinen Anwalt bezahlen müssen, hätte ich auch erst mal den Anwalt gefragt ob es ihm sonst noch gut geht.

Auf welcher Rechtsgrundlage will ich den anderen Verklagen, ja das ist es was ich wissen will, was kann ich da machen?

Wäre er nicht so weinerlich veranlagt gewesen und hätte sich bei seinem Anwalt ausgeheult mit falschen Tatsachen, hätte ich auch nichts gemacht, aber so ist er halt dort hin. Daher verstehe ich nicht das ich wegen falschen Anschuldigungen jetzt die Rechnung zahlen soll? Das passt nicht zu meinem Rechtsempfinden.

Auf jeden Fall rufe ich morgen nochmals die Hotline an, hatte denen letzten Freitag die ganzen Schreiben zukommen lassen und jetzt möchte ich eine Antwort haben, das nervt mich allmählich alles an.

Danke für die Infos bisher
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

hotline, hotline...

reichen sie das ganze schrifltich ein und verlangen auch ne schriftliche stellungnahme, damit sie auch mal was schwarz auf weiß haben.
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
ich vermute mal weil der anwalt in einer "ehe-sache" tätig wurde. derartige "vorfälle", z.b. auch scheidung, etc. sind grundsätzlich ausgeschlossen.


Nur mal so zur Erweiterung des Horizonts: Auch solche Dinge ( RS in Ehesachen ) können gegen einen Mehrbeitrag mit eingeschlossen werden. Außerdem kennt bisher niemand hier im Forum die Vertragsbestandteile der RS von Buebchen.

Daher sollte man mit solchen Aussagen vorsichtig sein.

Zudem war nie davon die Rede, dass sich die Ehefrau belästigt fühlt. Daher ist es eine Privatsache zwischen Buebchen und dem Nebenbuhler.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

daran hab ich auch schon gedacht:

Zitat:
Außerdem kennt bisher niemand hier im Forum die Vertragsbestandteile der RS von Buebchen.


wer weiß, was überhaupt für eine RS besteht? am ende nur verkehrsrechtsschutz oder so...

ehestreitigkeiten u.ä. versichern aber nur wenige gesellschaften...
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