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Versicherung für Raubkopierer?????

 
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eichyl
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 283

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 12:47    Titel: Versicherung für Raubkopierer????? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Sachverhalt hat mich doch etwas nachdenklich gemacht:

Eine schwedische Versicherung bietet eine Versicherung für Raubkopierer an, diese soll dann eventuelle Verfahrenskosten sowie Schadensersatzforderungen übernehmen.

Nun meine Frage ist, darf es sowas überhaupt geben, eine Versicherung welche etwas Illegales versichert und somit die Strafe erleichert?
_________________
MfG

Eichyl

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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

meinem rechtsempfinden nach wäre das nicht sauber.
das könnte schon fast als anstiftung zu einer straftat gewertet werden.
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TheKing28
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
meinem rechtsempfinden nach wäre das nicht sauber.
das könnte schon fast als anstiftung zu einer straftat gewertet werden.


Die Straftat wird ja auch nicht abgesichert. Im Prinzip ist es nichts anderes als eine Haftpflichtversicherung und die ist ja auch nicht verboten
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 16:01    Titel: Re: Versicherung für Raubkopierer????? Antworten mit Zitat

eichyl hat folgendes geschrieben::
diese soll dann eventuelle Verfahrenskosten sowie Schadensersatzforderungen übernehmen.


Wohl eher unberechtigte Ansprüche zurückweisen und für die berechtigten gilt dann der Ausschluss wegen einer kriminellen Tat, die dann wohl als bewiesen gilt.

Das wird also nur wie "TheKing28" bereits schrieb, eine HV sein die zumindest bereit ist solche "Schäden" zu prüfen. Schließlich gibt es auch Sachverhalte, bei denen PHV's garnicht erst prüfen, weil diese schon im Vertrag ausgeschlossen sind...

Beispiel Mietsachschäden:
Sind diese im PHV-Vertrag nicht eingeschlossen, so prüft der VR garnicht erst, ob der Anspruch des Vermieters gegenüber seinem Mieter überhaupt berechtigt ist.
Dh. selbst wenn der VM eindeutig unberechtigt wäre und der VR definitiv nichts zahlen müsste, würde der VR sich mit diesem Fall garnicht erst beschäftigen, da bereits die Zurückweisung unberechtigter Ansprüche eine Versicherungsleistung darstellt und das Gebiet eben durch den Vertrag(ohne Mietsachschäden) nicht abgedeckt ist.

Grüßle!
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