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Verfasst am: 26.07.06, 08:12 Titel: Pauschalen bei der Steuer
Hallo,
ich hätte einige fragen zu den Pauschalbeträgen bei der Steuererklärung
1. Wenn ich eine Pauschale in der Steuererklärung angebe, muss ich dafür auch einen Nachweis erbringen ?
2. Welche Pauschalen kann ich überhaupt in der Steuererklärung angeben ?
Mir fällt dazu z.Zt. nur die 15 Kontoführungsgebühren ein. Was gibt es noch ?
Im Einkommensteuerrecht sind Pauschbeträge abschließend aufgeführt. So gibt es den Arbeitnehmerpauschbetrag, für den keinerlei Nachweise notwendig sind und auch Pauschansätze für bestimmte Berufsgruppen.
Nach Ihrer Formulierung meinten Sie sicherlich Aufwendungen, die ohne gesonderten Nachweis zusätzlich zu den übrigen Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Dabei handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Rechtsanspruch, da keine gesetzliche Regelung dafür existiert. Vielmehr handelt es sich dabei um sogenannte "Nichtbeanstandungsgrenzen" die in jedem Finanzamt unterschiedlich hoch festgelegt sind. Die von Ihnen bereits erwähnten 15-16 Euro für Kontoführungsgebühren gehören zu diesen Nichtbeanstandungsgrenzen dazu. Für Arbeitsmittel ohne Belege akzeptieren die Bearbeiter in den Finanzämtern unterschiedliche Wertansätze. Tödlich ist in jedem Fall die Bezeichnung "Arbeitsmittel pauschal". Das streicht jeder Bearbeiter sofort raus, gerade in der heutigen Zeit in der der Staat mit jedem Euro knausert. Man sollte sich da in jedem Fall die Mühe machen und einmal in sich gehen und nachdenken, welche abzugsfähigen Arbeitsmittel man im letzten Jahr gekauft hat (oder haben könnte), diese einzeln aufzählen und einen normalen Preis dafür benennen. Auf die Weise lassen sich zwischen 80-110 Euro maximal noch an Werbungskosten rausholen. Bestenfalls sollte aus der Steuererklärung noch hervorgehen, dass hierfür keine Belege mehr existieren. Wenn der Bearbeiter im Finanzamt dann noch einen schlechten Tag hat, kann er den Abzug dieser Aufwendungen trotzdem versagen, da wie bereits erwähnt, kein Rechtsanspruch für den Abzug pauschaler Aufwendungen besteht.
da habe ich auch mal eine Frage. Muss man sich eigentlich die Pauschalen anrechnen lassen auch wenn man weniger an Werbungskosten hat und lieber die ansetzen möchte? z.B. nur 750,- EUR Werbungskosten für die Anlage N?
Soweit positive Einkünfte vorliegen, wird der Pauschbetrag automatisch zum Ansatz gebracht, egal wie hoch die Aufwendungen sind und diese unter dem Pauschbetrag liegen. Eine Minderung des Pauschbetrages gibt es nur, wenn die positiven Einkünfte geringer als der Pauschbetrag ist. Bis max. 0 Euro Einkünfte können also durch Abzug eines Pauschbetrages entstehen.
Hat man jetzt keine Einnahmen und sind doch tatsächliche Kosten entstanden, die auch unter dem Pauschbetrag liegen, werden diese Kosten in voller Höhe als Verlust aus der Einkunftsart angerechnet. Dies ist denkbar in Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, falls man arbeitslos ist und Aufwendungen für Bewerbungen entstanden sind.
Verfasst am: 26.07.06, 11:30 Titel: Re: Pauschalen bei der Steuer
Hallo,
Könnt Ihr evtl. einige Pauschalbeträge aufführen ? Ich hab mal was von Berufskleidung o.ä. gehört. Gibt es da sonst noch Pauschaulen, die ich bei der Steuer einreichen könnte ?
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