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Kunde bemängelt Ware. Beschädigt zurückgesendet. was tun?

 
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HAS-Antriebstechnik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 5
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 17:53    Titel: Kunde bemängelt Ware. Beschädigt zurückgesendet. was tun? Antworten mit Zitat

Guten Tag alle zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand bei einer rechtlichen Frage helfen.

Ich bin selbstständig und verkaufe hochpreisige Technische KFZ Ersatzteile.

Ein Kunde bestellte bei mir eine neue Dieseleinspritzpumpe die von mir per Nachnahme mit Rechnung gesendet wurde. Der Kunde hat 12 Monate Gewährleistung auf die Ware.

Der Kunde ließ die Ware in der Werkstatt einbauen, dort wurde diese bemängelt weil das Fahrzeug nicht richtig lief. Daraufhin veranlasste der Kunde den Rückversand zu mir weil er das Auto verkaufen wollte um keinen Stress mehr mit dem Fahrzeug zu haben. Ich sollte dem Kunden nach Erhalt der Ware das Geld erstatten, was ich auch getan hätte wäre da nicht der folgende Fall:

Als ich die Ware auspacke bemerkte ich zwei gravierende Mängel. An der Pumpe ist eine große Zentralmutter, dort wird der sogenannte Förderbeginn fest eingestellt vom Pumpenwerk, diese Mutter fehlte, ergo kann die Pumpe damit nicht richtig laufen.
Zweiter Mangel war ein verbogener Kontakt vom Steckeranschluss.

Die Pumpe wurde von mir aber einwandfrei an den Kunden gesendet.

Nun behauptet der Kunde, die Pumpe wäre vor dem Lösen der Mutter schon defekt gewesen, und die Mutter wäre nur gelöst worden um die Pumpe besser ausbauen zu können. Er wollte sich bei den Werkstätten erkundigen warum die Mutter gelöst wurde.

Nun will der Kunde vor Gericht, weil die Pumpe angeblich durch drei Firmen geprüft worden wäre und der Mangel dort noch nicht gewesen ist. Das mit der Mutter hat er telefonisch eingeräumt, anfangs zumindest.

Wie ist in diesem Fall vorzugehen? Wie kann ich beweisen das die Pumpe defekt an mich zurück geliefert wurde? Sie ist nicht mehr in dem Zustand wie sie von mir versendet wurde, somit sehe ich nicht ein warum ich den Kaufpreis erstatten sollte.


Weiß jemand rat?



MFG

S.H.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 18:06    Titel: Re: Kunde bemängelt Ware. Beschädigt zurückgesendet. was tun Antworten mit Zitat

HAS-Antriebstechnik hat folgendes geschrieben::

Der Kunde hat 12 Monate Gewährleistung auf die Ware.

Wieso nur 12 Monate und nicht 24, wie es § 438 BGB vorsieht? Ist der Kunde vllt. ein Unternehmer?

HAS-Antriebstechnik hat folgendes geschrieben::

Weiß jemand rat?

Ich würde erstmal den Beitrag an die Forenregel anpassen.
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HAS-Antriebstechnik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 5
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

@Pünktchen

Wie wäre es wenn du mir vor der Belehrung rat geben würdest?

Ich bin noch neu hier, ich bitte dies zu berücksichtigen, wenn ich einen
Fehler im Beitrag habe der gegen die Forenregeln verstößt, so bitte
ich mir diesen zu zeigen.


Ja der Käufer ist auch ein Händler, somit kann ich die Gewährleistung um
12 Monate verkürzen.

Aber darum geht es ja auch gar nicht, auch wenn er 24 Monate hätte, die Ware
wurde mangelhaft an mich zurück gesendet und ist unbrauchbar.

Also, was tun?

MFG

S.H.
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HAS-Antriebstechnik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 5
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

OK,
ich habe den Leitsatz oben gelesen.

Ich bitte darum den Beitrag zu löschen damit ich diesen neu verfassen kann.

MFG

S.H.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

HAS-Antriebstechnik hat folgendes geschrieben::
OK,
ich habe den Leitsatz oben gelesen.

Ich bitte darum den Beitrag zu löschen damit ich diesen neu verfassen kann.

MFG

S.H.

Wie wäre es, wenn du den Beitrag editierst? GGf. den alten Text durch einen völlig neu verfassten ersetzten.

Zitat:
Ja der Käufer ist auch ein Händler, somit kann ich die Gewährleistung um
12 Monate verkürzen.

Aber darum geht es ja auch gar nicht...

Das ist aber verdammt wichtig, für die Frage, wer nach §476 ist Beweislast trägt.

P. S. Ich glaube kaum, dass es viele gibt, die dir sagen können, wie man es beiweisen kann, dass die Ware bei übergabe noch keinen Mangel hatte und ob es Zeugen gibt oder Sachverständige das Nachweisen können.
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Injuve
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 20:18    Titel: Re: Kunde bemängelt Ware. Beschädigt zurückgesendet. was tun Antworten mit Zitat

HAS-Antriebstechnik hat folgendes geschrieben::

Nun will der Kunde vor Gericht, weil die Pumpe angeblich durch drei Firmen geprüft worden wäre und der Mangel dort noch nicht gewesen ist. Das mit der Mutter hat er telefonisch eingeräumt, anfangs zumindest.


Wenn die Pumpe nach Auskunft von drei Firmen nicht defekt gewesen sein soll, sehe ich gar keinen Anlass, diese überhaupt zurückzunehmen...
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HAS-Antriebstechnik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 5
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Aussage ist gut,
damit meinte ich aber nur Optisch defekt, das heißt kein verbogener Kontakt und auch keine fehlende Mutter.

Angeblich soll der Wagen halt nicht richtig gelaufen sein damit, so wars gemeint.


MFG

S.H.
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tolledeu
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.10.2004
Beiträge: 737
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

HAS-Antriebstechnik hat folgendes geschrieben::
Ja, die Aussage ist gut,
damit meinte ich aber nur Optisch defekt, das heißt kein verbogener Kontakt und auch keine fehlende Mutter.

Angeblich soll der Wagen halt nicht richtig gelaufen sein damit, so wars gemeint.


MFG

S.H.


Hallo,

ist es nicht so, dass immer der der Klage erhebt auch etwas beweisen muss. Wenn Sie nicht Klagen, müssen Sie auch nicht beweisen dass das Teil i.O. oder defekt war. Wenn der Kunde klagt, so muss m.E. er auch beweisen, das das Teil schon bei Lieferung defekt gewesen war.

Gruß T.D.
_________________
____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
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HAS-Antriebstechnik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 5
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist schon korrekt,
aber die Fachwerkstatt will ihm angeblich ein Protokoll ausfüllen das beweist
das der besagte Gegenstand defekt war bei Anlieferung.

Trotzdem bin ich wohl in der Beweislast.


MFG

S.H.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

HAS-Antriebstechnik hat folgendes geschrieben::
aber die Fachwerkstatt will ihm angeblich ein Protokoll ausfüllen das beweist das der besagte Gegenstand defekt war bei Anlieferung.
Das wird erst relevant, wenn aus dem 'angeblich' ein 'tatsächlich' wird und das 'Protokoll' relevant bzw. nachvollziehbar ist.

HAS-Antriebstechnik hat folgendes geschrieben::
Trotzdem bin ich wohl in der Beweislast.
Nö.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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