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Verfasst am: 25.07.06, 17:53 Titel: Kunde bemängelt Ware. Beschädigt zurückgesendet. was tun?
Guten Tag alle zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand bei einer rechtlichen Frage helfen.
Ich bin selbstständig und verkaufe hochpreisige Technische KFZ Ersatzteile.
Ein Kunde bestellte bei mir eine neue Dieseleinspritzpumpe die von mir per Nachnahme mit Rechnung gesendet wurde. Der Kunde hat 12 Monate Gewährleistung auf die Ware.
Der Kunde ließ die Ware in der Werkstatt einbauen, dort wurde diese bemängelt weil das Fahrzeug nicht richtig lief. Daraufhin veranlasste der Kunde den Rückversand zu mir weil er das Auto verkaufen wollte um keinen Stress mehr mit dem Fahrzeug zu haben. Ich sollte dem Kunden nach Erhalt der Ware das Geld erstatten, was ich auch getan hätte wäre da nicht der folgende Fall:
Als ich die Ware auspacke bemerkte ich zwei gravierende Mängel. An der Pumpe ist eine große Zentralmutter, dort wird der sogenannte Förderbeginn fest eingestellt vom Pumpenwerk, diese Mutter fehlte, ergo kann die Pumpe damit nicht richtig laufen.
Zweiter Mangel war ein verbogener Kontakt vom Steckeranschluss.
Die Pumpe wurde von mir aber einwandfrei an den Kunden gesendet.
Nun behauptet der Kunde, die Pumpe wäre vor dem Lösen der Mutter schon defekt gewesen, und die Mutter wäre nur gelöst worden um die Pumpe besser ausbauen zu können. Er wollte sich bei den Werkstätten erkundigen warum die Mutter gelöst wurde.
Nun will der Kunde vor Gericht, weil die Pumpe angeblich durch drei Firmen geprüft worden wäre und der Mangel dort noch nicht gewesen ist. Das mit der Mutter hat er telefonisch eingeräumt, anfangs zumindest.
Wie ist in diesem Fall vorzugehen? Wie kann ich beweisen das die Pumpe defekt an mich zurück geliefert wurde? Sie ist nicht mehr in dem Zustand wie sie von mir versendet wurde, somit sehe ich nicht ein warum ich den Kaufpreis erstatten sollte.
Wie wäre es wenn du mir vor der Belehrung rat geben würdest?
Ich bin noch neu hier, ich bitte dies zu berücksichtigen, wenn ich einen
Fehler im Beitrag habe der gegen die Forenregeln verstößt, so bitte
ich mir diesen zu zeigen.
Ja der Käufer ist auch ein Händler, somit kann ich die Gewährleistung um
12 Monate verkürzen.
Aber darum geht es ja auch gar nicht, auch wenn er 24 Monate hätte, die Ware
wurde mangelhaft an mich zurück gesendet und ist unbrauchbar.
Ich bitte darum den Beitrag zu löschen damit ich diesen neu verfassen kann.
MFG
S.H.
Wie wäre es, wenn du den Beitrag editierst? GGf. den alten Text durch einen völlig neu verfassten ersetzten.
Zitat:
Ja der Käufer ist auch ein Händler, somit kann ich die Gewährleistung um
12 Monate verkürzen.
Aber darum geht es ja auch gar nicht...
Das ist aber verdammt wichtig, für die Frage, wer nach §476 ist Beweislast trägt.
P. S. Ich glaube kaum, dass es viele gibt, die dir sagen können, wie man es beiweisen kann, dass die Ware bei übergabe noch keinen Mangel hatte und ob es Zeugen gibt oder Sachverständige das Nachweisen können.
Verfasst am: 25.07.06, 20:18 Titel: Re: Kunde bemängelt Ware. Beschädigt zurückgesendet. was tun
HAS-Antriebstechnik hat folgendes geschrieben::
Nun will der Kunde vor Gericht, weil die Pumpe angeblich durch drei Firmen geprüft worden wäre und der Mangel dort noch nicht gewesen ist. Das mit der Mutter hat er telefonisch eingeräumt, anfangs zumindest.
Wenn die Pumpe nach Auskunft von drei Firmen nicht defekt gewesen sein soll, sehe ich gar keinen Anlass, diese überhaupt zurückzunehmen...
Anmeldungsdatum: 13.10.2004 Beiträge: 737 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.07.06, 07:04 Titel:
HAS-Antriebstechnik hat folgendes geschrieben::
Ja, die Aussage ist gut,
damit meinte ich aber nur Optisch defekt, das heißt kein verbogener Kontakt und auch keine fehlende Mutter.
Angeblich soll der Wagen halt nicht richtig gelaufen sein damit, so wars gemeint.
MFG
S.H.
Hallo,
ist es nicht so, dass immer der der Klage erhebt auch etwas beweisen muss. Wenn Sie nicht Klagen, müssen Sie auch nicht beweisen dass das Teil i.O. oder defekt war. Wenn der Kunde klagt, so muss m.E. er auch beweisen, das das Teil schon bei Lieferung defekt gewesen war.
Gruß T.D. _________________ ____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
Das ist schon korrekt,
aber die Fachwerkstatt will ihm angeblich ein Protokoll ausfüllen das beweist
das der besagte Gegenstand defekt war bei Anlieferung.
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