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Verfasst am: 26.07.06, 10:31 Titel: Anlage U - Sonderausgaben/Realsplitting
Hallo,
ich hätte eine generelle Frage zum unterzeichnen der Anlage U, dies bedeutet doch das der Unterhaltsleistende Sonderausgaben (Realsplittung) die er sich auf seine Lohnsteuerkarte (Steuer mindernd) eintragen lassen und in Anspruch nehmen kann und für den Unterhaltsempfänger, dass er diese Einnahmen zu versteuern hat, die dann der Unterhaltsleistende entsprechend wieder ausgleichen muss
Meine Fragen wären nun:
1. muss die Anlage U jedes Jahr neu unterzeichnet werden?
2. und wie stellt man sicher das, dass man das was man im Endeffekt versteuert auch wieder zurück bekommt?
der petz hat diesen Beitrag ins Steuerecht verschoben.....
Und der oerdiz hatte dieses Thema schon mal erläutert:
oerdiz hat folgendes geschrieben::
Man findet hier zum download als pdf die Anlage U. Scrollt man runter findet sich dort eine Erläuterung.
Dort steht alles was man wissen muss. Wenn man den Nachteil (evtl. höhere Steuer) des Unterhaltenden ausgleicht bzw. sich dazu verpflichtet, kann ggf. die Unterschrift zivilrechtlich erlangt werden, d. h. die Ehefrau wird durch Urteil dazu gezwungen.
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