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Schulbuch versichert?
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hallihallo
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 16:53    Titel: Schulbuch versichert? Antworten mit Zitat

Hallihallo,

Sind Schulbücher im Rahmen welcher Versicherung mitversichert?

Angenommen die Schule verweigert die Rücknahme eines oder mehrerer Schulbücher
aufgrund von starker Beschädigung und fordert den Geldersatz für eine
Neubeschaffung.

Da Schulbücher generell verstärkter Belastung ausgesetzt sind und eigentlich immer in
Gebrauch sind, ist es ganz normal das mit der Zeit Schäden am Schulbuch entstehen.

(leichte Schäden)
Wie verhält sich das bei einem neuen Buch (1 Schuljahr im Gebrauch) wenn z. B. in
einer Ecke vom Einband eingedrückt ist, oder EinbandRücken oben leicht angerissen zu
einem Schulbuch welches schon mehrere Jahre "auf dem Buckel" hat?

(schwere Schäden)
Wie verhält sich das bei einem neuen Buch (1 Schuljahr im Gebrauch) wenn z. B. Seiten
fehlen oder zerrissen sind, oder erhebliche Flüssigkeit in das Buch gekommen ist zu
einem Schulbuch welches schon mehrere Jahre "auf dem Buckel" hat?

Wer bestimmt den Grad, ab wann ein Schulbuch nicht mehr verwendet werden kann?
_________________
Mein Beitrag ist selbstverständlich keine rechtsverbindliche Aussage, sondern spiegelt vielmehr meine laienhafte Meinung wider.

Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten.

Gruß

hallihallo
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

die "normale" hausrat-versicherung deckt i.d.r schäden infolge feuer, leitungswasser, sturm und einbruch-diebstahl.

die abnutzung eines gegenstandes ist darüber nicht versichert.

Zitat:
"hallihallo"

Wer bestimmt den Grad, ab wann ein Schulbuch nicht mehr verwendet werden kann?


keine ahnung, wahrscheinlich der eigentümer. also die schule bzw. -behörde. hängt mit sicherheit auch davon ab, wie alt das buch ist und in welchem zustand es zu beginn des schuljahres war. grundsätzlich würde ich behaupten, dass etwas sorgfalt bei fremdem eigentum nicht verkehrt ist (ohne jemandem zu nahe zu treten)
_________________
MfG,
Duisburger

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hallihallo
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Duisburger,

ich hätte allerdings mehr auf die Privathaftpflichtversicherung getippt.
(Beschädige fremdes Eigentum -> Privathaftpflichtversicherung)

Zitat:
grundsätzlich würde ich behaupten, dass etwas sorgfalt bei fremdem eigentum nicht verkehrt ist (ohne jemandem zu nahe zu treten)


Ich Rede hier von regulärer Beanspruchung mit verhältnismäßiger Sorgfalt.
(Sorry, kein Schüler behandelt sein geliehenes Schulbuch wie ein rohes Ei).

Zitat:
die abnutzung eines gegenstandes ist darüber nicht versichert.


Wäre unter diesem Gesichtspunkt die Forderung der Schule nicht rechtswidrig?
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hallihallo
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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

In der Privathaftpflicht-Versicherung sind

gemietete, gepachtete oder zum Gebrauch überlassene Sachen nicht versichert.

Daß eine Schule Forderung nach Schadenersatz stellt, ist keine Seltenheit, erfahrungsgemäß greifen die Eltern dann selbst in ihre Tasche.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 07:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallihallo hat folgendes geschrieben::

Zitat:
die abnutzung eines gegenstandes ist darüber nicht versichert.


Wäre unter diesem Gesichtspunkt die Forderung der Schule nicht rechtswidrig?


Wieso sollte eine Schadenersatzforderung rechtswidrig sein, nur weil der Schädiger dafür keine Versicherung hat?

Die Schadenersatzforderung ist dann gerechtfertigt, wenn die Beschädigung über die normale Abnutzung durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausgeht. Ob das im Einzelfall vorliegt, darüber kann man sich prima streiten.

Aber wenn z.B. der Einband oder einige Seiten eingerissen sind oder Flüssigkeit darübergegossen wurde, dann geht das gewiss über die normale Abnutzung hinaus.
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Grüße, Mogli
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hallihallo
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal vielen Dank.

Ich bin ein bißchen abgeschweift bzgl. rechtswidrig, sorry, darum ging es mir
eigentlich nicht.

Angenommene Fälle:

Ein Schüler nimmt ein Joghurt in der Standardplastikverkaufspackung für die Schulpause mit. Das Joghurt wird zur Sicherheit noch in eine Plastiktüte verstaut und diese in die Schultasche/-ranzen obenauf eingepackt. Aufgrund des üblicherweise überfüllten Linienbusses und der daraus resultierenden Drücke auf den mitgeführten Schulranzen bricht der Plastikbecher und ein Teil des gebrochenen Plastiks durchsticht die Plastiktüte. Das Joghurt ergießt sich teilweise in die Tüte und von dort auf die darunter senkrecht stehenden Schulbücher. Mehrere Bücher sind beschädigt.

Würde eine Versicherung für einen solchen Fall "haften"?
Wenn ja, welche?

Oder:

Beim Einpacken des Schulbuchs ritzt unbemerkt ein am Schulranzenboden stehender Spitzer mit Spanbehälter den Einband des Schulbuchs am Rücken an. Der Schaden ist erstmal augenscheinlich nicht auf Anhieb zu entdecken. Aufgrund der fast täglichen Benutzung des Schulbuchs (auspacken, aufschlagen, zuschlagen, einpacken) wird der Schaden nach und nach auffälliger und sichtbar.

Was war hier nicht die bestimmungsgemäße Benutzung?

Oder:

Mehrere Schüler ärgern einen anderen und werfen dessen gepackten Schulranzen durch die Gegend, oder spielen Fußball damit. Daraufhin sind mehrere Schulbücher beschädigt worden (geknautschte Ecken, eingerissene Rücken). Bei einer Gegenüberstellung will es selbsverständlich keiner gewesen sein. Einziger Zeuge ist der Schüler selbst, dessen Bücher beschädigt wurden.

Würde eine Versicherung für einen solchen Fall "haften"?
Wenn ja, welche?
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hallihallo
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

hallihallo hat folgendes geschrieben::

Angenommene Fälle:

Ein Schüler nimmt ein Joghurt in der Standardplastikverkaufspackung für die Schulpause mit. Das Joghurt wird zur Sicherheit noch in eine Plastiktüte verstaut und diese in die Schultasche/-ranzen obenauf eingepackt. Aufgrund des üblicherweise überfüllten Linienbusses und der daraus resultierenden Drücke auf den mitgeführten Schulranzen bricht der Plastikbecher und ein Teil des gebrochenen Plastiks durchsticht die Plastiktüte. Das Joghurt ergießt sich teilweise in die Tüte und von dort auf die darunter senkrecht stehenden Schulbücher. Mehrere Bücher sind beschädigt.

Würde eine Versicherung für einen solchen Fall "haften"?
Wenn ja, welche?


Mir ist keine Versicherung bekannt, die einen solchen Fall abdeckt. Privathaftpflichtversicherung käme am ehensten infrage (es handelt sich um einen Schadenersatzanspruch aufgrund Sachbeschädigung), aber die PHV schließt gewöhnlich Schäden an beweglichen gemieteten, geliehenen... Sachen vom Versicherungsschutz aus.


hallihallo hat folgendes geschrieben::

Oder:

Beim Einpacken des Schulbuchs ritzt unbemerkt ein am Schulranzenboden stehender Spitzer mit Spanbehälter den Einband des Schulbuchs am Rücken an. Der Schaden ist erstmal augenscheinlich nicht auf Anhieb zu entdecken. Aufgrund der fast täglichen Benutzung des Schulbuchs (auspacken, aufschlagen, zuschlagen, einpacken) wird der Schaden nach und nach auffälliger und sichtbar.

Was war hier nicht die bestimmungsgemäße Benutzung?


Auch für diesn Schaden hat der Benutzer grudnsätzlich zu haften. Natürlich kann man sich drum streiten, ob Schulbücher nicht per se einer erhöhten Beanspruchung ausgesetzt sind und dass deshalb derartige Schäden von der Schule zu tragen seien, aber das ist Ansichts- und Auslegungssache. Für die PHV gilt das gleichen wie oben.


hallihallo hat folgendes geschrieben::

Oder:

Mehrere Schüler ärgern einen anderen und werfen dessen gepackten Schulranzen durch die Gegend, oder spielen Fußball damit. Daraufhin sind mehrere Schulbücher beschädigt worden (geknautschte Ecken, eingerissene Rücken). Bei einer Gegenüberstellung will es selbsverständlich keiner gewesen sein. Einziger Zeuge ist der Schüler selbst, dessen Bücher beschädigt wurden.

Würde eine Versicherung für einen solchen Fall "haften"?
Wenn ja, welche?


Dafür steht möglicherweise die PHV der "Übeltäter" ein.("möglicherweise" deswegen, weil man Vorsatz prüfen muss) . Voraussetzung, man muss nachweisen können, wer´s gewesen ist. Und wenn nicht deren PHV, dann haften die Täter selber (auch wieder Nachweisproblem)
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hallihallo
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, danke,

Zusammenfassend kann man also sagen, daß Schulbücher grundsätzlich nicht über eine Eigenversicherung, welcher Art auch immer, gegen unverschuldeter Beschädigung versicherbar sind, obwohl dadurch fremdes Eigentum beschädigt wurde.

Das bedeutet im Umkehrschluß, daß wenn die Schule der Meinung ist, das Buch ist über Gebühr beschädigt, grundsätzlich der Geldbeutel der Eltern (über den Schüler) herhalten muß.

Das solch eine Versicherungslücke existiert, war mir bisher nicht so bewußt.

Danke nochmals.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

hallihallo hat folgendes geschrieben::

Zusammenfassend kann man also sagen, daß Schulbücher grundsätzlich nicht über eine Eigenversicherung, welcher Art auch immer, gegen unverschuldeter Beschädigung versicherbar sind, obwohl dadurch fremdes Eigentum beschädigt wurde.


>Klugscheißermudus an< Naja, es gibt schon einige Arten von unverschuldeter Beschädigung, die versicherbar sind. Nämlich alle Schadenursachen, die in der Hausratversicherung versichert sind: also Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Wenn also ein Schulbuch, egal ob´s der Schule gehört oder dem Schüler, z.B. durch ein Feuer beschädigt oder zerstört wird, dann leistet die Hausratversicherung dafür Ersatz; und zwar gleichgültig, ob der Brand verschuldet war oder nicht (nur grobe Fahlässigkeit des VN wäre hier ausgeschlossen) . Aber wie gesagt, das gilt halt nur für die versicherten Schadenursachen. >Klugscheißermodus aus<
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hallihallo
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
>Klugscheißermudus an<


Schade, einen Klugscheißermodus habe ich nicht.

Für die Klugscheißerer gibts dafür einen grünen Punkt Smilie
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
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BeitragVerfasst am: 27.07.06, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

hallihallo hat folgendes geschrieben::
Das solch eine Versicherungslücke existiert, war mir bisher nicht so bewußt.

So ein Quatsch! Normalerweise versichert man nur Risiken, die einen die Existenz kosten können. Verlust oder Beschädigung von Schulbüchern gehört wohl kaum dazu, da deren Wert viel zu gering ist. Ein kluger Versicherungsnehmer macht keine "Geldwechselgeschäfte" mit den Versicherungsunternehmen und meldet Schäden von zum Beispiel 50,- Euro, sondern vereinbart Selbstbehalte von mehreren Hundert Euro. Dann hat der Versicherungsnehmer eine geringe Prämie und ist gegen existenzgefährdende Risiken ausreichend versichert und die Versicherungsgesellschaft freut sich, dass sie sich nicht den ganzen Tag mit "Kleinscheiss"-Schadenmeldungen von 25,- Euro herumschlagen muss.
Jeder gemeldete Schadenfall kann zudem zu einer Kündigung des Versicherungsschutzes durch die Versicherungsgesellschaft führen. Stellen Sie sich vor, Sie bekommen zwar ein Schulbuch im Wert von 35,- Euro von Ihrer PHV ersetzt, anschliessend aber die Kündigung, bekommen aufgrund der Kündigung keinen oder nur sehr schwer wieder Versicherungsschutz bei einer anderen Gesellschaft und haben dann mal einen "richtigen" Versicherungsfall ...
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hallihallo
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, dem bin ich geneigt zu widersprechen (zu Pauschal!).

Denn ein "Totalschaden" an Schulbüchern kann durchaus mehrere hundert Euros betragen, und in Abhängigkeit der finanziellen Lage des VN durchaus existenzbedrohend sein.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallihallo hat folgendes geschrieben::
Denn ein "Totalschaden" an Schulbüchern kann durchaus mehrere hundert Euros betragen, und in Abhängigkeit der finanziellen Lage des VN durchaus existenzbedrohend sein.

In Afrika vielleicht, weil man dann nichts zu essen hat. In Deutschland reicht aber sogar der Hartz IV-Satz locker aus, um den Schaden an einem Buch "abzustottern" ...
Sie sollten mal darüber nachdenken, was eine Bedrohung der Existenz ist, darunter fallen vielleicht der Verlust der eigenen Wohnimmobilie, der Verlust des gesamten Hausrates oder der Verlust der Arbeitskraft. Ein Schaden von 250,- oder 500,- Euro in Deutschland aber sicherlich nicht.
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hallihallo
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

?? Wo lebst du denn, nebelhörnchen, auf Wolke 7?

mußte leider mit rot abmahnen, da nicht ersichtlich ist, warum man nur Existenzbedrohungen versichern lassen sollte!
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 18:36    Titel: Antworten mit Zitat

So jetzt habe ich ein bißchen Zeit, um mich mit nebelhörnchen etwas auseinanderzusetzen

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

So ein Quatsch!


Verkehrter Einstieg, die Beurteilung von Quatsch überlasse dem TE.

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Normalerweise versichert man nur Risiken, die einen die Existenz kosten können.


Ich würde "Normalerweise" mit "Sinnvollerweise" ersetzen, gebe dir aber im Grundsatz recht.

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Verlust oder Beschädigung von Schulbüchern gehört wohl kaum dazu, da deren Wert viel zu gering ist.


Auch diese Beurteilung sollte man dem "Schuldner" überlassen.

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Ein kluger Versicherungsnehmer macht keine "Geldwechselgeschäfte" mit den Versicherungsunternehmen und meldet Schäden von zum Beispiel 50,- Euro, sondern vereinbart Selbstbehalte von mehreren Hundert Euro.


Bin ich jetzt auf einer Verkaufsveranstaltung?
"Geldwechselgeschäfte" mußt du mir erklären (Versicherung als Wechselstube?)
Letztendlich entscheidet der VN welcher Tarif für Ihn am besten ist, selbstverständlich wäre es ein kluger VN, wenn er sich hinreichend darüber beraten läßt, und Vergleichsangebote heranzieht..

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Dann hat der Versicherungsnehmer eine geringe Prämie und ist gegen existenzgefährdende Risiken ausreichend versichert und die Versicherungsgesellschaft freut sich, dass sie sich nicht den ganzen Tag mit "Kleinscheiss"-Schadenmeldungen von 25,- Euro herumschlagen muss.


In Abhängigkeit von dem was die Police hergibt, erwarte ich als Prämienzahler, daß die Versicherung mit Freuden auch "Kleinscheiss" zügig bearbeitet.

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Jeder gemeldete Schadenfall kann zudem zu einer Kündigung des Versicherungsschutzes durch die Versicherungsgesellschaft führen. Stellen Sie sich vor, Sie bekommen zwar ein Schulbuch im Wert von 35,- Euro von Ihrer PHV ersetzt, anschliessend aber die Kündigung, bekommen aufgrund der Kündigung keinen oder nur sehr schwer wieder Versicherungsschutz bei einer anderen Gesellschaft und haben dann mal einen "richtigen" Versicherungsfall ...


Die PHV tritt, wie bereits festgestellt wurde, nicht für den Schaden ein. Aber bevor die Versicherung aufgrund eines zu auszugleichenden Schadens danach die Police kündigt werden mit Sicherheit noch weitere Beurteilungskriterien herangezogen, wie:
- Kosten/Nutzen Verhältnis -> Bei Versicherungen wohl Einnahmen Prämien gegen Bearbeitungskosten/Ausgleichszahlungen
- Dauer der Police
- Andere Policen in der gleichen Gesellschaft
- Dauer als Kunde
etc.

hallihallo hat folgendes geschrieben::

Das solch eine Versicherungslücke existiert, war mir bisher nicht so bewußt.


Damit meinte ich, daß sich hier wohl ein Markt auftut, den die Versicherungen noch nicht entdeckt haben, denn aufgrund der schlechten finanziellen Ausstattung der Schulen im Allgemeinen schauen Schulen verstärkt auf "verschlissene" Schulbücher und fordern, berechtigt oder unberechtigt sei mal dahingestellt, den Ersatz derselben vom Schüler/den Eltern ein. Diesen Trend konnte ich in den letzten fünf Jahren verfolgen und der Grad der Beschädigung wird immer geringer.

Nachdem ich dich inzwischen aufgrund der Perspektive deiner Kommentare als Versicherungssachbearbeiter(in), vielleicht auch Berater(in) oder Rechtsvertreter(in), einschätze, wäre das vielleicht ein Tipp an die Marketing-Abteilung diesbezüglich eine Marktanalyse durchzuführen.

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

In Afrika vielleicht, weil man dann nichts zu essen hat.


Auch in Deutschland kann man trotz Hartz IV verhungern.
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hallihallo
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