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Mailbox bei Prepaidkarte nicht abschaltbar?

 
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Hausmeister
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 20:04    Titel: Mailbox bei Prepaidkarte nicht abschaltbar? Antworten mit Zitat

Hallo.
Ich habe mir eine Prepaidkarte von [Link redaktionell gelöscht] geholt, die mit [Name redaktionell gelöscht] zusammenarbeiten. Da ich ab und zu mein Handy aus habe, geht die Mailbox dran. Dies ist von meiner Seite aus aber nicht gewünscht. Mit dem Handy kann man die Mailbox nicht abstellen und als ich bei [Name redaktionell gelöscht] angerufen habe, wurde mir gesagt, dass man höchstens einstellen kann, dass eine Ansage kommt, bei der der Anrufer darauf hingewiesen wird, dass ich zur Zeit nicht erreichbar sei, was dem Anrufer aber genauso Geld kostet.

Hab ich nicht das Recht darauf, auf eine Mailbox zu verzichten, bzw. diese abschalten zu können?

Beste Grüße und Danke im Vorraus
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Die Praxis soll das Ergebnis des Denkens sein, nicht andersrum.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 20:11    Titel: Re: Mailbox bei Prepaidkarte nicht abschaltbar? Antworten mit Zitat

Hausmeister hat folgendes geschrieben::
Hab ich nicht das Recht darauf, auf eine Mailbox zu verzichten, bzw. diese abschalten zu können?


Was steht denn in AGB und Leistungsbeschreibung?

Ich kaufe mir ja auch keinen Ei-Pott und sage "habe ich ein Recht darauf, den linken Kanal abschalten zu können?". Mit den Augen rollen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

selbst wenn eine Klausel in den AGB enthalten wäre, dass die Mailbox nicht abschaltbar ist oder (zur Umsatzmaximierung des Providers) zwangsweise eine Bandansage zur Schröpfung des Anrufers geschaltet wird, sollte diese Klausel überraschend und damit nichtig sein.

Die Mailbox ist nicht integratives Teil der Dienstleistung "Mobilfunkvertrag" sondern wird üblicherweise als "Zusatzservice" beworben und verstanden.

Zumindest diese Bandansage wird (ungefragt) von einigen Providern geschaltet. (*Schimpfmodus an*) Für mich ein Fall von Computerbetrug. (*Schimpfmodus aus*)
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peterO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

@ Hausmeister Ich gehe mal davon aus, dass Du nur einfach, einfach, einfach mal telefonieren wolltest. Bei denen steht das bei FAQ, dass die Mailbox nicht abschaltbar ist. "Unsere Kunden wollen das so" = Antwort auf eMails an den Suppurt.
Auf diversen Foren wird darüber schon lange diskutiert.
Das Ganze ist das Problem der no-frill Providerbzw. die Antwort auf Geiz ist geil.
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Hausmeister
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten. Nein, es war nicht der Anbieter von einfach, einfach, einfach, aber mein Anbieter arbeitet mit dem gleichen Netz zusammen, wie einfach, einfach, einfach ...

@ Michaela: Wenn ich Dir hier den Link zu den ABG´s schicke, wird er gelöscht (oder nicht?), weil er wie mein anderer Link zum Anbieter gelöscht wurde. Wenn ich Dir hier die AGB reinkopiere, dann müssen auch wieder alle Firmennamen gestrichen werden.

Wie soll ich Dir die AGB´s zeigen?

Achja, in den AGB´s steht nix zu Mailbox.

@ Karsten: Also ist das nicht Rechtens, was die da machen?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
selbst wenn eine Klausel in den AGB enthalten wäre, dass die Mailbox nicht abschaltbar ist oder (zur Umsatzmaximierung des Providers) zwangsweise eine Bandansage zur Schröpfung des Anrufers geschaltet wird, sollte diese Klausel überraschend und damit nichtig sein.


Ich habe das eher andersherum gemeint:
Was ist die Rechtsgrundlage für die Forderung, ein bestimmtes (freiwilliges) Feature nicht nutzen (können) zu wollen?
Beispiel: mein Firmenprovider hat mir letztlich zum wiederholten Male den Freitraffic erhöht (auf wasweißichwieviel GB/Monat). Kann ich jetzt von ihm verlangen, meinen Traffic auf 10 KB/Monat zu begrenzen?
Anderes Beispiel: wenn ich einen nagelneuen Bayrischen MotorenWagen kaufe, habe ich dann ein Anrecht darauf, all die kleinen elektronischen Helferlein wie ESP, ABS, Airbag usw. abschalten zu dürfen? Muß mir der Autohersteller dafür Knöpfe zur Verfügung stellen oder meinen Wagen auf Wunsch so umrüsten?

Die "Schröpfung des Anrufers" wäre, wenn dieses Argument denn überhaupt Wasser hält, eine Sache zwischen Anrufer und Betreiber und vom Vertrag des Nutzers mit dem Provider unabhängig.
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peterO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hausmeister hat folgendes geschrieben::
Danke für eure Antworten. Nein, es war nicht der Anbieter von einfach, einfach, einfach, aber mein Anbieter arbeitet mit dem gleichen Netz zusammen, wie einfach, einfach, einfach ...

Und bei diesem +Netz bzw. den darauf laufenden Diskountern ist einfach einfach immer ne (zwangs-)Mailbox geschaltet.
Zitat aus einem Forum " wer nicht innerhalb von 30 Sekunden zieht, isn looser! "
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peterO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Anderes Beispiel: wenn ich einen nagelneuen Bayrischen MotorenWagen kaufe, habe ich dann ein Anrecht darauf, all die kleinen elektronischen Helferlein wie ESP, ABS, Airbag usw. abschalten zu dürfen? Muß mir der Autohersteller dafür Knöpfe zur Verfügung stellen oder meinen Wagen auf Wunsch so umrüsten?.

Mit diesen kleinen Helferlein wird ja Werbung gemacht und sie verteuern die Produkte der Berliner Maschinen Werke nicht unerheblich, oder?
Für die Kunden von einfach einfach war die Mailbox überraschend nicht abschaltbar und wurde auch nicht in Flyern beworben.
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Zuletzt bearbeitet von peterO am 28.07.06, 13:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Hausmeister
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will aber meine Anrufer nicht finanziell belasten, weil mich sonst keiner mehr anruft, wenn es Geld kostet, obwohl sie mich nicht erreichen.

Wir können ja auch die Frage andersrum stellen. Muss ich für was bezahlen, was ich eigentlich garnicht will? Wenn ich z.B. nicht auf eine Mailbox sprechen will, warum muss ich trotzdem zahlen, obwohl ich keinen Service in Anspruch nehme, sondern nur die Person am telefon erreichen wollte und wenn diese nicht da ist, habe ich keinen Service in anspruch genommen.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Sie koennen ja anfangen gegen alle Benutzer eines ABs eine Privatklage anzustreben, da sie dafuer, dass sie sie nicht erreicht haben zahlen mussten.
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Hausmeister
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Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Theoretisch müssten die Anrufbeantworter so eingestellt sein, dass man gefragt wird, ob man eine Nachricht hinterlassen will und wenn man eine hinterlässt, dann zahlt man dafür und wenn man keine hinterlässt, dann nicht.

Anderes Beispiel: Wenn sie sich verwählt haben und die nette Frau im Telefon sagt: Keine Anschluss unter dieser Nr. ...
hätten Sie dann Lust dafür zu zahlen?
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Pünktchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hausmeister hat folgendes geschrieben::
Anderes Beispiel: Wenn sie sich verwählt haben und die nette Frau im Telefon sagt: Keine Anschluss unter dieser Nr. ...
hätten Sie dann Lust dafür zu zahlen?

Das kann man schon noch verschmerzen, ist ja das eigene Verschulden. Wenn man sich verwählt und eine Frau Maier erklärt, dass sie einen gar nicht kennt, muss man ja auch zahlen.

Wenn der Angerufene einen AB selbst installiert hat, muss der Anrufer ja auch zahlen, obwohl er keinen Einfluss darauf hat.

Auch wenn nur die Faxweiche rangeht, muss man bezahlen. In Österreich muss man übrigends auch schon zahlen, wenn man nur das nervige "pieeeeeeeeeeeep ............. pieeeeeeeeeeeeeeeeep ......... pieeeeeeeeeeeep zu hören bekommt, also gar keine Verbindung zustande kommt.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

peterO hat folgendes geschrieben::
Mit diesen kleinen Helferlein wird ja Werbung gemacht und sie verteuern die Produkte der Berliner Maschinen Werke nicht unerheblich, oder?


Glauben Sie mir, der typische BayMoWe-Käufer kennt nicht einmal die Hälfte der Helferlein, die in so ein Auto eingebaut sind. Könnte er nach Ihrem Argument fordern, daß der DSAP (Driver Smoking Assistant Processor, schließt automatisch den Ascher nach dem Abstellen des Motors) deaktiviert wird bzw. deaktivierbar ist?
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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hausmeister hat folgendes geschrieben::
Muss ich für was bezahlen, was ich eigentlich garnicht will?


Definitiv eigentlich nicht.

Zitat:
Wenn ich z.B. nicht auf eine Mailbox sprechen will, warum muss ich trotzdem zahlen, obwohl ich keinen Service in Anspruch nehme, sondern nur die Person am telefon erreichen wollte und wenn diese nicht da ist, habe ich keinen Service in anspruch genommen.


Der eigene Telekommunikations-Anbieter ( = Prepaid-Karten-Anbieter ) kann sich auf den Standpunkt stellen: Wenn nach der Anwahl einer fremden (Mobilfunk-)Nummer der Anruf entgegengenommen wird, d.h. wenn die Verbindung hergestellt und aufrechterhalten wird, dann kann er die dafür vereinbarten Sprachverbindungs-Vergütungen verlangen. Wenn die Anrufentgegennahme und Verbindungsherstellung mit Zustimmung des Anschlußinhabers "durch dessen Mailbox" erfolge, dann könne dies nicht dem Anschlußnetzbetreiber des Anrufers angelastet werden.

Wenn die ENTGEGENNAHME eines Anrufs (und damit kostenpflichtige Verbindungsherstellung) in Abwesenheit des Anschlußinhabers ( durch die Mailbox, ein "Vermittlungsfräulein" o.ä.) OHNE Zustimmung des Anschlußinhabers erfolgt war, dann dürfte sich derjenige, der die ANRUFENTGEGENNAHME (d.h. die gebührenauslösende Verbindungsherstellung) zu verantworten hätte ( z.B. das eigenmächtige "Vermittlungsfräulein"), dem Anrufer gegenüber schadensersatzpflichtig machen - in Höhe der entstandenen Sprachverbindungs-Gebühren.

( Die Zustimmung für eine "Zwangsmailbox" könnte vielleicht per AGB-Klausel verabredet sein? )

Meines Erachtens stellt die Mitteilung, daß eine Verbindung zum angewählten (Mobilfunk-)Anschluß (derzeit) nicht hergestellt werden könne (gleichgültig, ob eine Verbindungsherstellung daran scheitert, daß die Nummer nicht existiert, keine Netzverbindung zum angerufenen Anschluß besteht, der angerufene Anschluß besetzt ist usw.), grundsätzlich KEINE Anrufentgegennahme/Verbindungsherstellung dar, die berechtigterweise Sprachverbindungsgebühren auslösen könnte.

mbG
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