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weitergabe von daten durch die bank an dritte

 
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blubb
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Anmeldungsdatum: 27.07.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 09:02    Titel: weitergabe von daten durch die bank an dritte Antworten mit Zitat

die für mich zuständige bankangestellte hat jetzt wederholt auskünfte über meinen geldverkehr, ja sogar komplette kontoauszüge, an dirtte (in diesem fall meine mutter) weitergegeben.
ich bin mir ziemlich sicher dass das rechtswidrig ist.
kann ich sie verklagen? evtl "schmerzensgeld" verlangen?
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zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

bist du volljährig
_________________
-die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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blubb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.07.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

ja ich bin volljährig/mündig
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.07.06, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Und es ist sicher, dass die Frau Mama keine Vollmacht (bspw. bei Kontoeröffnung oder sonstige bevollmächtigt) erhalten hat? iÜ entspricht der Beitrag nicht den Forenregeln, bitte neutral editieren...
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Schadensersatz setzt einen (materiellen) Schaden voraus. Worin könnte der liegen?
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blubb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.07.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

nein, die mama hat keinerlei vollmacht.

hat die bankmitarbeiterin nun rechtswidrig gehandelt oder nicht?

es ist mir natürlich daraus kein materieller schaden entstanden,
aber ein sagen wir mal psychischer schaden und erhebliche probleme.

außerdem werde ich von dieser mitarbeiterin seit jeher aufs ärgste schikaniert
und ich sehe nicht ein dass sie rechtswidrig zu meinem schaden handelt
und ohne strafe davonkommt.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wir reden hier nicht von einer Strafttat sondern von einem zivilrechtlichen Vorgang: Gemäß Sachverhalt hat die Bank gegen Nebenpflichten des Vertrags verstossen. Die Bank handelt nicht "gesetzeswidrig" sondern höchstens "vertragswidrig".

Die einzige "Strafe", die die Bank zu erwarten hat ist, dass der Kunde sofort zur Konkurrenz wechselt. Diese "Strafe" ist normalerweise auch Anreiz genug, sich an den Vertrag zu halten...

Natürlich darf man nicht einfach so gegen Verträge verstossen. Der Kunde hat einen Anspruch auf
- Unterlassung künftiger Verstöße gegen den Vertrag und
- Schadensersatz (wenn ein materielller Schaden entstanden ist) und
- wenn hier mehrfach, schwerwiegend gegen den Vertrag verstoßen wird ein Sonderkündigungsrecht (beim Girokonto irrelevant, da dieses jederzeit kündbar ist).

Nicht mehr und nicht weniger.

Ein "psychischer schaden" ist genausowenig justiziabel wie "erhebliche probleme". Wohl aber könnten materielle Schäden daraus entstehen (z.B. die Kosten des Psychaters, der die "psychischen Schäden" heilt). Der Nachweis dürfte aber meist schwer sein. Winken
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Aber dem Sachbearbeiter der deine Daten einfach so rausgegeben hast kannst du natürlich unter Trara beim Filialleiter anschwärzen. Eventuell gibts ja ne Abmahnung (und der Sachbearbeiter hat dann zukünftig dazu gelernt. Damit tust dann dann zukünftigen Kunden einen Gefallen) Wenn man eins schnell lernt. Was ändern tut sich immer nur wenns knallt...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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blubb
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Anmeldungsdatum: 27.07.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

hm, das ist ja klasse.

kündigen werde ich ohnehin, aber ist es nicht eine frechheit, dass sie meine daten weitergibt und traurig für den verbraucher dass er dagegen quasi nichts machen kann?

vielen dank auf jedenfall für die hilfe und mühe Smilie

das war übrigens nicht die einzige frechheit die sich diese bank erlaubt hat und so kann ich nur jedem von der (Wortsperre: Firmennamen) abraten.
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

blubb hat folgendes geschrieben::

außerdem werde ich von dieser mitarbeiterin seit jeher aufs ärgste schikaniert
und ich sehe nicht ein dass sie rechtswidrig zu meinem schaden handelt
und ohne strafe davonkommt.


Warum wechselst du dann nicht einfach die Bank und schreibst an den Vorstand deiner Bank einen netten Beschwerdebrief?

Deine Beratin hat nach deinen Schilderungen gegen das Bankgeheimnis verstoßen, dies ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's) geregelt und hängen in den Filialen deiner Bank aus bzw. werden dir von deiner Bank zur Verfügung gestellt.

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Aber das eigentliche Problem hast Du doch mit Deiner Mutter.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

naja, für das Verhältnis zur Mutter muss man unterscheiden, ob die Mutter gefragt hat oder ihr die Auskünfte ungefragt gegeben wurden.

Ansonsten schliesse ich mich den Vorrednern an. Strafbar ist das leider nicht, was die gemacht hat (unterstellt, es hat sich in Deutschland abgespielt, in der Schweiz wäre es anders).

Ein Brief an den Filialleiter ist zu "lasch", der sagt einmal "dududu" und macht, wenn sie sonst "sein bestes Pferd im Stall" ist, vielleicht noch nicht einmal eine Abmahnung draus, besonders dann, wenn er ihren Unschuldsbeteuerungen mehr glaubt als dem Kunden.

Vorstand ist eine Möglichkeit, wobei der Vorstand das natürlich nicht selbst beantwortet, sondern eine zwischengeschaltete "Kundenzufriedenheitsabteilung". Die aber stimmen den Text mit der Filiale ab.

Am meisten ärgern könnte man die Bank und die Betroffene mit einer Meldung an das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. DIes würde ich hier für angebracht halten.

Gruss Hans-Jürgen
***
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