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Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 25.07.06, 11:54 Titel: Muß A diese Rechnung bezahlen???
Hoffentlich hab ich das richtige Forum erwischt.
Mal angenommen,
A bringt Auto wegen aufleuchtender Warnlampe (Bremsbelag-Verschleißanzeige) zu Werkstatt B.
Diese repariert, heißt also Bremsen vorne erneuert.
A ist zufrieden.
Am übernächsten Tag geht die Rechnung von B ein.
A bezahlt, warum auch nicht.
Selber Tag, Warnleuchte leuchtet wieder.
Werkstatt repariert, heißt also, Bremsen hinten erneuert.
A ist zufrieden.
Am übernächsten Tag geht die Rechnung von B ein.
A bezahlt, warum auch nicht.
Selber Tag, Warnleuchte leuchtet wieder.
Werkstatt repariert, heißt also dieses Mal Kabel neu verlötet, war wohl ne Lötstelle gebrochen. Hätte man schon vorher gesehen, aber eben nicht für wichtig gehalten.
A ist zufrieden (na ja, kann ja mal passieren, das B was übersieht)
Am übernächsten Tag geht die Rechnung von B ein.
A bezahlt noch nicht, ist ja Weekend, aber vielleicht ahnt er auch was.
Nächster Tag, Warnleuchte leuchtet wieder. (wenn doch alle Ahnungen von A. so zutreffend wären)
Jetzt ist A allerdings etwas unzufrieden.
Werkstatt B will nächste Woche weiter reparieren.
Frage: muss A die letzte Rechnung bezahlen oder sollte er diese vorerst nicht begleichen? Die Reparatur war ja nicht erfolgreich.
Ist die Reparatur nächste Woche dann vielleicht eine Nachbesserung? Auf allen Aufträgen stand bisher (sinngemäß) :
„Behebung der Ursache des Aufleuchtens der Warnleuchte“.
A hat nix gegen den Austausch der Bremsen vorne und hinten, war wohl notwendig, ist ja auch bezahlt und erledigt.
Aber nun schon die zweite (eigentlich ja die vierte) Reparatur zum selben Thema Warnleuchte, wer sagt denn, dass es dieses Mal klappt.
Muss A für jeden, auch erfolglosen Versuch neu bezahlen?
Dann wäre A mehr als unzufrieden!!! _________________ Beste Grüße
der comander01
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....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Hmm, also wenn A einen Reperaturauftrag gibt, welcher den Zweck hat das leuchten der Warnleuchte zu beheben und die Werkstatt eine Rechnung austellt auf welcher diese vermerkt "Fehler behoben" o.ä. dann hätte A schon die Erste Rechnung nicht Zahlen müssen, da die geforderte Leistung, dass beheben des Fehlers nicht erbracht wurde.
Ich denke das A nicht zahlen muss, aber bevor sich beide Parteien stur stellen und es Mahnungen hagelt., sollte sich A mit der Werkstatt seines vertrauens in Verbindung setzen und über die Sachlage sprechen und diese zur Nachbesserung auffordern. _________________ MfG
Eichyl
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 25.07.06, 13:09 Titel:
@eichyl.
A beabsichtigt ja auch keinerlei Streit mit B (A ist sich sicher, hier zu einer fairen Lösung zu kommen), ihn interessiert ja nur der rechtliche Hintergrund.
A gibt Auttrag, B erfüllt vermeintlich diesen. Kurze Zeit später stellt sich heraus, das B mit seiner Arbeit leider nicht sehr erfolgreich war. Also das Ganze von vorn.
A gibt erneuten Auftrag, B erfüllt diesen wiederum nur unzureichend.
Ohne jetzt Absicht zu unterstellen (wer macht das schon bei der Werkstatt seines Vertrauens- ne, was es alles so gibt ), B könnte dieses Spiel ja unendlich fortsetzen, ob nun mit Absicht oder aus mangelnder Fachkenntniss der Materie. Wenn A dann 5 Rechnungen bezahlt hat und die Lampe leuchtet immer noch, kann B ja noch einen sechsten Versuch wagen. usw. usw...
Das kann es doch nicht sein, da muss es doch ne Regel oder aber sogar ein nettes kleines Gesetz für geben. Bei uns ist doch sonst alles geregelt, warum nicht auch so eine Sache??? _________________ Beste Grüße
der comander01
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Ist denn das soooo schwer? ? ?
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 25.07.06, 13:11 Titel:
sorry
@eichyl,
hab das HALLO vergessen _________________ Beste Grüße
der comander01
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....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Is ja das was ich meinte, wenn A nen Auftrag gibt und die Werkstatt sagt Fehler behoben und es ist nicht so, so ist es ein Mangel da die Leistung nicht Vertragsgemäß erbracht wurde.
Also A stellt den Auftrag zur nachbesserung und wenn die werkstatt es nicht schafft diesen zu erfüllen muss diese erneut nachbesserung leisten aber so wie ich es kenne kostenlos. _________________ MfG
Eichyl
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 25.07.06, 13:52 Titel:
@eichyl,
dass deckt sich alles weitestgehend mit meiner, ähh, mit der Ansicht von A.
Ich hoffe nur, die Werkstatt des Vertrauens sieht dies genau so und vertritt nicht eine andere Ansicht.
Die könnten ja zum Beispiel behaupten, da immer ein oder zwei Tage zwischen dem Aufleuchten der Warnleuchte lagen, dass es in der Folge immer neu aufgetretene Ursachen gegeben habe. Dies ließe sich dann schwerlich von A. wegdiskutieren. _________________ Beste Grüße
der comander01
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Ist denn das soooo schwer? ? ?
So wie ich das kenne müsste es auch bei Reperaturen eine Gewährleistung oder Garntie geben, somit denke ich das wenn es sowas bei der werkstatt gibt (was ich auch glaube), diese Fehler noch im zeitraum gewesen sind. _________________ MfG
Eichyl
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dass deckt sich alles weitestgehend mit meiner, ähh, mit der Ansicht von A.
Ich hoffe nur, die Werkstatt des Vertrauens sieht dies genau so und vertritt nicht eine andere Ansicht.
Die könnten ja zum Beispiel behaupten, da immer ein oder zwei Tage zwischen dem Aufleuchten der Warnleuchte lagen, dass es in der Folge immer neu aufgetretene Ursachen gegeben habe. Dies ließe sich dann schwerlich von A. wegdiskutieren.
Hallo,
ich denke wenn die Werkstatt das dazu passende Relais austauscht sollte der Schaden behoben sein und die Kontrollampe bleibt dunkel
Bei meinem Wagen leuchtet auch hin und wieder die Kontrollampe ABS auf und man sagte mir das es das Relais ist. Der Ausfall kündigt sich mit einem leisen Rattern an.
Da dieses Relais ein paar viele Euros kostet sollten Sie mal mit der Werkstatt sprechen wie man das regeln kann.
Mit den Bremsen belegen, naja, ich sag mal so, irgendwann waren die auch mal dran und wurden nun vorgezogen.
Wenn Sie nun die Materialkosten von den Bremsen übernehmen und den Arbeitslohn auf das Relais berechnen, sollten Sie mit Null Euro für die nächsten Jahre Ruhe haben.
Anders ausgedrückt, die Werkstatt zahlt ihnen kein Geld aus den Rechnungen zurück und Sie zahlen die letzte Reparatur nicht.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
So wie ich das kenne müsste es auch bei Reperaturen eine Gewährleistung oder Garntie geben, somit denke ich das wenn es sowas bei der werkstatt gibt (was ich auch glaube), diese Fehler noch im zeitraum gewesen sind.
Das ist richtig, auf alle Reparaturen gibt es eine Garantie, meißt von 6 Monaten.
Ausserdem wenn nach der Reparatur der Schaden immer noch auftritt ist die Werkstatt verpflichtet weiter zu reparieren und die Kosten für die erste Reparatur brauchen Sie nicht tragen.
Ich habe es gehabt, das nach drei Reparaturen und 275 € Kosten der Fehler noch nicht behoben war.
Dann habe ich gesagt geben Sie mir mein Geld zurück und ich gehe in eine andere Werkstatt.
Ich bekam das Geld zurück und in der anderen Werkstatt hat man die Ursache gefunden.
Der Fehler war in einem Bereich der im weitesten nichts mit den bisher reparierten Teilen zutun hatte.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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