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kryptolady Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 28.07.06, 22:02 Titel: Berufsunfähigkeitsversicherung Zeitsoldat |
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Hallo Forum,
durch Bekannte habe ich erfahren, dass Soldat kein staatlich anerkannter Beruf sein soll. Wann ist ein Beruf denn staatlich anerkannt? Gibt es hierzu eine spezielle Behörde?
Vielen Dank vorab
Beste Grüße
kryptolady |
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vikingz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 643
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Verfasst am: 28.07.06, 22:26 Titel: |
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Hm hierzu ein evtl. hilfreicher Link: http://berufswahl.lernnetz.de/htmdocs/kap2/kap2_4/2_4_5.htm
Die grundsätzliche Anerkennung eines Berufes ist nach meinem Kenntnisstand im wesentlichen abhängig davon, dass die Kriterien der Ausbildungsordnung erfüllt werden. Demnach sind ja mittlerweile auch recht exotische Berufe erlernbar, die Nachfrage reguliert sich letztlich über den Arbeitsmarkt. Ich bin allerdings Laie :p
M.E. erfüllt aber der Status eines Soldaten durchaus diese Kriterien bzw. setzt einen beamtenähnlichen Status voraus, welcher einem anerkannten Beruf gleichkommt. Soldat ist ja ohnehin nicht gleich Soldat, da müsste man wohl nun etwas konkreter werden.
Zuletzt bearbeitet von vikingz am 28.07.06, 22:27, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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qiqyu FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.05.2006 Beiträge: 1084
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Verfasst am: 28.07.06, 22:26 Titel: Re: Staatlich anerkannter Beruf |
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| kryptolady hat folgendes geschrieben:: | | Wann ist ein Beruf denn staatlich anerkannt? Gibt es hierzu eine spezielle Behörde? |
Hallo kryptolady, vielleicht hilft dir das http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__4.html schon mal bezüglich Anerkennung. Ansonsten magst du vielleicht hier http://www.bibb.de/de/ mal bissel schauen?
MfG |
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kryptolady Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 29.07.06, 08:36 Titel: |
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Vielen Dank für die schnellen Antworten . Meine Frage bezieht sich auf Zeitsoldaten.
Beste Grüße
kryptolady |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 29.07.06, 08:38 Titel: |
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Hallo,
es stellt sich ja auch die Frage, wofür diese Anerkennung benötigt wird oder wofür die gut sein soll..
Wo ist denn überhaupt das Problem ?
fragt sich
der Petz |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 29.07.06, 08:47 Titel: |
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| kryptolady hat folgendes geschrieben:: | Vielen Dank für die schnellen Antworten . Meine Frage bezieht sich auf Zeitsoldaten.
Beste Grüße
kryptolady |
Ich denke auch mal Soldaten selber erlernen ja einen Beruf z.b. Mechaniker oder Arzt oder Pilot. Das ist dann der Beruf.
MfG
Matthias |
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kryptolady Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 29.07.06, 09:49 Titel: |
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| Petz hat folgendes geschrieben:: |
...
es stellt sich ja auch die Frage, wofür diese Anerkennung benötigt wird oder wofür die gut sein soll..
...
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Person A wurde eine Berufsunfähigkeitsversicherung von Versicherung B verkauft. Nun, bekommt Person A jedoch von Versicherung C gesagt, dass diese BU im Falle einer Entlassung aus der Bundeswehr (wegen Dienstunfähigkeit) so gut wie nicht eintritt, da Person A als Zeitsoldat in der Panzertruppe als Offizier und noch ohne Studium keinen staatlich anerkannten Beruf ausführt. Nun fragt sich Person A natürlich, ob sie nun für die BU umsonst bezahlt hat.
Vielen Dank!
kryptolady |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 29.07.06, 10:17 Titel: |
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was wurde denn als beruf bei der versicherung angegeben, steht das im vertrag? _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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kryptolady Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 29.07.06, 10:45 Titel: |
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| pOtH hat folgendes geschrieben:: | | was wurde denn als beruf bei der versicherung angegeben, steht das im vertrag? |
Im Antrag wurde "Zeitsoldat" unter "ausgeübter Beruf/Branche" vermerkt. Im Versicherungsschein selbst wird nur die Einstufung nach Berufsgruppe 2 genannt. |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 29.07.06, 12:17 Titel: |
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Aufgrund der sich nunmehr ergebenen Fragestellung habe ich den Beitrag ins Versicherungsrecht verschoben und den Titel geändert.
Gruß
der Petz |
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