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Hausverbot an Universität

 
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euvouaobrasil
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Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 13:43    Titel: Hausverbot an Universität Antworten mit Zitat

Ich habe 3 Fragen bzgl. der Möglichkeit ein Hausverbot/Platzverweis in einer Universität zu erteilen oder die Teilnahme an einer Veranstaltung zu verweigern. Insbesondere interessiert mich auch, ob vielleicht durch die Tatsache, dass die Universität eine öffentliche Institution ist, das willkürliche Ausschließen von Personen erschwert wird, weil –wie ich annehme- nur relativ hohe Universitätsangehörige (Rektor, Kanzler, etc.) Hausverweise aussprechen können und auch dies nur bei einem triftigen Grund?!

Fall 1) Ein Nichtuniversitätsangehöriger hält sich während der normalen Öffnungszeiten im offen zugänglichen Bereich von Gebäuden/auf dem Gelände der Universität auf, ohne irgendwelche offensichtlichen Probleme zu erzeugen: Wer hat das Recht diesen des Hauses zu verweisen? Wohl kaum jeder beliebige Universitätsangehörige! Ist dazu irgendeine Begründung oder besondere Form (schriftlich, etc.) notwendig?

Fall 2) Ein Nichtuniversitätsangehöriger hält sich bei einer Sportveranstaltung der Universität als Zuschauer und ohne aktive Teilnahme auf dem Sportgelände der Universität auf. Darf der Veranstalter oder jemand anderes (Hausmeister, etc.) ihn des Platzes verweisen, weil ihm das Gesicht nicht passt?

Fall 3) Ein Kurs der Universität organisiert eine Abschlussparty. Der Eintritt ist für die Kursteilnehmer umsonst, ist aber auch möglich für andere, die dann Eintritt bezahlen. Darf der Veranstalter Besuchern, die bereit sind zu zahlen, den Zutritt ohne trifftigen Grund (bekannter Schläger, etc.) verweigern? Wäre das nicht Diskriminierung?! Wenn ein Besucher bereits gezahlt hat und auf der Party ist (ohne sich etwas zu schulden kommen zu lassen, dass heisst sich normal verhält), darf der Veranstalter ihn dann einfach als unerwünschte Person von der Party verweisen? Wäre das nicht reine Willkür?

Bin gespannt + vielen Dank!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.07.06, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

1) In der Regel hat der Rektor oder Präsident das Hausrecht, es kann aber durchaus dauernd oder zu bestimmten Gelegenheiten oder in bestimmten Bereichen die Wahrnehmung des Hausrechtes durch andere Personen erfolgen.

Es existieren an jeder Hochschule eine ganze Menge Rechtsgrundlagen sowie evtl. auch Beschlüse der Gremien dazu.

2.) Eine Begründung ist oftmals nicht nötig, siehe oben.

3.) Kann man wirklich nicht pauschal beantworten, bitte bei der Studierendenschaft nach den Rechtsgrundlagen und den Grundlagen der Veranstaltung (Vertragsrecht) erkundigen.
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