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Haftung Kfz-Haftpflicht

 
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mattberlin



Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 00:27    Titel: Haftung Kfz-Haftpflicht Antworten mit Zitat

Guten Tag,

folgende Situation:
A ist mit dem Auto unterwegs.
Einer seiner Mitfahrer hat etwas unachtsam die Beifahrertür seines Wagens geöffnet. Dabei ist er mit der Tür leicht gegen das Fahrzeug nebenan gekommen.
Dummerweise gab es eine minimale Druckstelle/Kratzer beim anderen Fahrzeug. Es ist nur der Klarlack ganz leicht beschädigt - man sieht es kaum und müsste nur mit Politur rübergehen.
Darüber hat sich verständlicherweise der Geschädigte sehr geärgert und wollte 10€ von A's Mitfahrer für den Schaden haben. Der Mitfahrer war davon nicht sehr begeistert.
Der Mitfahrer war dann erst einmal austreten. Dem Geschädigten hat das zu lange gedauert, er hat die Szene fotografiert und ist weg gefahren. Er hat also das Kennzeichen von A's Auto.

Nun die wichtige Frage:
Kann A für den Schaden haftbar über die Kfz-Haftpflicht gemacht werden? Denn A kann ja nichts dafür, wenn einer der Beifahrer "zu blöd" ist die Tür zu öffnen. A ist ja nicht für das Handeln anderer verantwortlich.

MfG, Matthias
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 08:02    Titel: Re: Haftung Kfz-Haftpflicht Antworten mit Zitat

mattberlin hat folgendes geschrieben::
Kann A für den Schaden haftbar über die Kfz-Haftpflicht gemacht werden?


Grundsätzlich ja.Der Schaden ist "durch den Gebrauch des KFZ" entstanden, und somit vom Deckungsumfang der KFZ-Haftpflicht umfasst.

mattberlin hat folgendes geschrieben::

Denn A kann ja nichts dafür, wenn einer der Beifahrer "zu blöd" ist die Tür zu öffnen.
A ist ja nicht für das Handeln anderer verantwortlich.


stimmt, er ist zwar grundsätzlich nicht für das Handeln seiner Mitfahrer verantwortlich.

Ist der A auch Halter des Fahrzeuges?

Der Halter des Fahrzeugs haftet nämlich, auch ohne Verschulden, für alle Schäden, die "durch den Betrieb des KFZ" entstehen (vgl. § 7 Straßenverkehrsgesetz).

Daneben haftet aber auch derjenige, der den Schaden verschuldet hat, also der unvorsichtige Mitfahrer. Und dieser Mitfahrer kann diesen Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung mleden, die wird sich drum kümmern - wenn man wegen der geforderten 10 Euronen überhaupt so einen Aufstand veranstalten will. Mein Viorschlag: 10 Euro zahlen, und gut is.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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mattberlin



Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist der A auch Halter des Fahrzeuges?

Nein, das Fahrzeug ist auf den Vater von A zugelassen und versichert. A's Vater war weder dabei, noch ist er im Besitz von Fahrzeugschlüssel, -schein und -brief (sollte aber keinen Einfluss haben, nicht wahr?)

Zitat:
wenn man wegen der geforderten 10 Euronen überhaupt so einen Aufstand veranstalten will.

Tja, der Geschädigte kennt bestimmt einen zu kulanten Gutachter, der es für nötig hält eine Komplettlackierung des betroffennen Fahrzeugteils für 400€ durchführen zu lassen.

Zitat:
Mein Vorschlag: 10 Euro zahlen, und gut is.

Nun ja, der Geschädigte ist ja einfach gefahren bevor der Verursacher wieder aufgetaucht ist.
Der Geschädigte hat sich auch geweigert gegenüber A Namen und Kontaktmöglichkeiten anzugeben, um den Verursacher die Möglichkeit zu geben die 10€ später zu bezahlen.

Der Geschädigte war zum Glück der Einzige seiner Familie, der sich so aufgeregt hat. Hoffentlich haben ihn die anderen beruhigt.

Wie läuft das eigentlich vom Prinzip nun weiter? Kann der Geschädigte sich nun einfach an seine Versicherung wenden, die dann das Geld eintreibt. Dies birgt, wie mit dem Gutachter schon angedeutet, ein hohes Potential an Missbrauch.
Oder kann der Geschädigte unter Angabe des Kfz-Zeichens lediglich Strafanzeige bei der Polizei erstatten, die dann die Beteiligten und Zeugen anhört?
(Mal abgesehen davon, dass diese Maschinerie völlig unverhältnismäßig wäre für einen "Schaden", den man mit einem Tropfen Wachs und ein Lappen binnen 30s beheben kann)

MfG, Matthias
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

naja, wenn das Fahrzeug auf den Vagter von A zugelassen ist, dann trifft die Halterhaftung nach § 7 StVG halt den Vater. is aber eigentlich egal; grundsätzlich haftet der halter (wer immer es auch ist) auch ohne Verschulden; und dafür hat er seine KFZ-Haftpflicht.

Aber in diesem Fall (und das ist einer der wenigen Fälle, vielleicht sogar der einzige) besteht "Doppelversciherung" zwischen KFZ-Haftpflicht und er Privathaftpflicht des schussligen Beifahrers (wenn er eine hat). Eigentlich wär´s egal, welcher der beiden Versicherungen man den Schaden meldet, wenn da nicht der Schadenfreiheitsrabatt der KFZ-Versicherung wäre. Man sollte also die Sache, soweit möglich, über die PHV abwickeln: den Schaden dort melden, und dann sieht man weiter.
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mattberlin



Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Bzw. wenn der Mitfahrer keine Haftpflicht hat, dann müsste er es aus eigener Tasche bezahlen?
Kann es für den Geschädigten negative Folgen haben, dass er einfach weiter gefahren ist, ohne die Sache zu Ende zu klären?

MfG, Matthias
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

mattberlin hat folgendes geschrieben::
Bzw. wenn der Mitfahrer keine Haftpflicht hat, dann müsste er es aus eigener Tasche bezahlen?



jepp, er hat den Schaden ja schließlich verschuldet (wir wollen mal davon ausgehen, er ist älter als 7 Jahre); also hat er für die Folgen siener Schussligkeit auch aufzukommen.

Praktische Abwicklung, nachdem keine PHV infrage kommt: Wenn eine größere Schadenersatzforderung kommen sollte, die ungerechtfertigt hoch aussieht, dann sollte man die Sache an die KFZ-haftpflicht weiterleiten und gleich dabei vermerken, dass man Zweifel an der Höhe der Forderung hat. Die versicherung wird den Sachverhalt (inklusive Höhe des geforderten Schadenersatzes) prüfen und den Schadenersatz leisten, der nach Sach- und Rechtslage tatsächlich geschuldet wird.

Im nächsten jahr wird der Vertrag dann im Schadenfreiheitsrabatt hochgestuft werden. Da gibt´s dann zwei Möglichkeiten: Der Fahrzeughalter fordert den Mehrbeitrag vom Schädiger (also vom unvorsichtigen Mitfahrer) als Schadenersatz; oder, wenn sich das rechnet, der Schädiger zahlt nach Abschluss der Regulierung dem Versicherer die Schadenaufwendungen zurück. Dann wird der Vertrag als schadenfrei behandelt, wird also nicht im SFR hochgestuft. In jedem Fall muss der Schädiger etwas zahlen.

mattberlin hat folgendes geschrieben::

Kann es für den Geschädigten negative Folgen haben, dass er einfach weiter gefahren ist, ohne die Sache zu Ende zu klären?


nö, seh ich hier nicht. "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort"? nö, er hat sich ja wohl zu erkennen gegeben. Ansonsten kann ich keine "Konsequenzen" aus dem Verhalten des Geschädigten sehen.
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mattberlin



Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Macht es Sinn, dass A die Versicherung des Kfz schon im Vorfeld informiert (ohne das der Geschädigte überhaupt einen Anspruch geltend gemacht hat) und vor allem darüber informiert, dass jemand anders den Schaden verursacht hat? Dummerweise sind vom Mitfahrer nur Vorname und Handynummer bekannt. Hat man bzw. seine Versicherung überhaupt die Möglichkeit darüber die vollständigen Personalien hearus zu finden?

Wie läuft das überhaupt für den Geschädigten?
Nachdem der Geschädigte A's Versicherung ermittelt hat(, wobei mich interessiert, wie das überhaupt geht), dann wendet er sich doch an die Kfz-Versicherung von A's Vater. Aber die Kfz-Versicherung wird doch alles dafür tun nicht zu zahlen, d.h. z.B.einen unrealistischen Schaden von mehreren 100€ anzweifeln und sich eventuell direkt an den Schädiger wenden.
Oder ist das Wunschdenken?

Viele Grüße, Matthias
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

mattberlin hat folgendes geschrieben::
Macht es Sinn, dass A die Versicherung des Kfz schon im Vorfeld informiert (ohne das der Geschädigte überhaupt einen Anspruch geltend gemacht hat) und vor allem darüber informiert, dass jemand anders den Schaden verursacht hat?


Sobald ein Schaden entstanden ist, kann man den direkt der Versicherung melden und mitteilen, dass derzeit noch keine Schadnersatzansprüche gestellt wurden. Wenn keine mehr kommen sollten, ist die Sache damit erledigt; wenn später welche gestellt werden, hat man siene Pflicht aus dem Versicherungsvertrag (unverzügliche Schadenmeldung) dann schon erfüllt.

mattberlin hat folgendes geschrieben::

Dummerweise sind vom Mitfahrer nur Vorname und Handynummer bekannt. Hat man bzw. seine Versicherung überhaupt die Möglichkeit darüber die vollständigen Personalien hearus zu finden?


keine Ahnung, ob man über Handy-Nr. Personalien rausfindet. Aber wer lässt denn Personen, die er nicht kennt, im Auto mitfahren und fragt sie dann auch nicht nach Namen und Anschrift, wenn diese PErsonen einen Schaden verursachen ??


mattberlin hat folgendes geschrieben::

Wie läuft das überhaupt für den Geschädigten?
Nachdem der Geschädigte A's Versicherung ermittelt hat(, wobei mich interessiert, wie das überhaupt geht),
das geht sehr einfach. Über Telefon 0180 - 25 0 26 oder www.zentralruf.de kann man, sofern das KFZ-Kennzeichen bekannt ist, die gegnerische Versicherung herausfinden.

mattberlin hat folgendes geschrieben::

dann wendet er sich doch an die Kfz-Versicherung von A's Vater. Aber die Kfz-Versicherung wird doch alles dafür tun nicht zu zahlen, d.h. z.B.einen unrealistischen Schaden von mehreren 100€ anzweifeln und sich eventuell direkt an den Schädiger wenden.
Oder ist das Wunschdenken?

nö, kein Wunschdenken. Grundsätzlich sollte es so ähnlich gehen. Wenn ein (anscheinend) überhöhter Kostenvoranschlag eingereicht wird, dann wird der überprüft. Aber in der Praxis wird bei kleineren Schäden (so bis ca. 1.000 Euro) häufig nicht so genau geprüft. Da wird kurz geschaut, wie war der angegebene Schadenhergang, was steht im Kostenvoranschlag, passt das ungefähr, wenn das so stimmig ist, wird der Scheck rausgehauen. Wegen solchem Kleinkram will (und kann)man nicht lang aufhalten. Anders, wenn der Schädiger, der den Vorgang ja miterlebt hat, gleich bei der Schadenmeldung sagt, passt auf, der Scahden war nur ganz klein, möglicherweise will sich der Geschädigte hier bereichern, dann wird vielleicht mal etwas genauer geprüft.
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mattberlin



Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Zitat:
Anders, wenn der Schädiger, der den Vorgang ja miterlebt hat, gleich bei der Schadenmeldung sagt, passt auf, der Scahden war nur ganz klein, möglicherweise will sich der Geschädigte hier bereichern, dann wird vielleicht mal etwas genauer geprüft.

Das werde ich natürlich sofort angeben.
Ansonsten erst einmal 1000 Dank an dich, jetzt bin ich schlauer!

Gruß, Matthias
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mattberlin



Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

A hat heute unter Angabe der vollständigen Personalien aller Mitfahrer und mit dem Vermerk, dass der Geschädigte sich u.U. bereichern will eine Schadensanzeige bei A's Kfz-Versicherung aufgegeben.
Gegenüber A wurden für den Fall, dass tatsächlich Ansprüche geltend gemacht wurden, zwei Möglichkeiten erläutert:
1. A bezahlt den Schaden aus eigener Tasche
2. A lässt die Kfz-Haftpflicht den Schaden begelichen, was natürlich zu einer Hochstufung führt.

A habe auf gar keinen Fall die Möglichkeit in irgend einer Art und Weise an den eigentlichen Verursacher heran zu treten, damit der Verursacher den Schaden begleicht bzw. der er die Kosten für Kfz-Haftpflicht-Hochstufung begleicht.

Jetzt ist A sehr konfus und verunsichert. Allerdings stammt diese Info nicht vom Versicherungsmann direkt, sondern von dessen Sekretärin (was aber auf gar keinen Fall heißt, dass die Dame inkompetent ist). A kann doch nicht für das schusselige Verhalten erwachsener und selbstdenkender Menschen verantwortlich sein.

MfG, Matthias
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