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Welche Versicherung bei Sturmschaden beim KFZ ?

 
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sonntagcs
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Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 11:28    Titel: Welche Versicherung bei Sturmschaden beim KFZ ? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

in der letzten Woche ist uns ein Sonnenschirm, bedingt durch Starkregen mit ziemlichen Sturmböen aus der Nachbarschaft aufs Auto geflogen. Laut Versicherung muß was wir schon ziemlich komisch finden unsere Kasko-Versicherung dafür aufkommen. Der Hammer aber ist, daß wir trotz keinerlei Verschulden unsererseits uns unsere Kasko-Selbstbeteiligung von EUR 150,00 ans Bein binden müssen...

Wie ist Eure Meinung dazu ? Unsere Nachbarschaft war anwesend, hat aber trotz Böen diesen Sonnenschirm offen stehen lassen. Unser Auto hat einen höheren Schaden und ist mal gerade 3 Monate alt.

Vielen Dank und schönen Sonntag noch !!
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Laut Versicherung muß was wir schon ziemlich komisch finden unsere Kasko-Versicherung dafür aufkommen. Der Hammer aber ist, daß wir trotz keinerlei Verschulden unsererseits uns unsere Kasko-Selbstbeteiligung von EUR 150,00 ans Bein binden müssen...


soweit ist die Aussage korrekt.
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MfG,
Duisburger

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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Selbstbeteiligung von 150€ schmälert Ihren Jahresbeitrag zur Kaskoversicherung- im Versicherungsfall mnüssen sie diese dann natürlich zahlen. Ansonsten Vertrag umstellen und ohne SB weiterlaufen lassen (dann ist der Jahresbeitrag natürlich höher).
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

zur ergänzung:

die versicherung ist in diesem fall verschuldensunabhängig. d.h. sie wenden sich einfach an ihren versicherer und der begleicht den schaden - und versucht natürlich den regreßpflichtigen zu ermitteln und einen regreß zu erlösen. und der regreß ihres versicherers ist sogar nachrangig gegenüber ihrem selbstbehalt.

d.h. ihr versicherer führt den regreß inkl. ihrem selbstbehalt und erstattet den sb anschließend an sie - jedenfalls ist das so praxis bei meinen auftraggebern.
_________________
MfG,
Duisburger

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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

naja, gerade bei Kaskoschäden wird oft "büromäßig" reguliert, ohne groß Regressmöglichkeiten zu prüfen.

Aber jedenfalls bleibt zu prüfen, ob den nachbarn ein Verschulden an dem Vorgang trifft. Dann wäre er ja schadenersatzpflichtig. Und so wie der Schadenhergang geschildert wurde: die Nachbarn waren anwesen, haben den Strum bemerkt, haben gleichwohl den Sonnenschirm offen stehen lassen - da denke ich schon, dass Verschulden vorliegt. Der Geschädigte kann also seine 150 Euro SB vom Nachbarn einfordern, der das dann an seine PHV weiterleiten kann. Die wird hier wohl ohne großes Murren zahlen.
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Grüße, Mogli
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sonntagcs
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Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten.

Unsere Nachbarin möchte sich mit 75 EUR beteiligen ( mal sehen ob sie sich daran hält ),
sonst keine Regung .

Mal abwarten, wie es weiter verläuft...

Gruß
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="sonntagcs"]
Unsere Nachbarin möchte sich mit 75 EUR beteiligen
/quote]

warum das denn? wenn das alles genauso zutrifft, dann hat sie den Schaden verschuldet; dem Geschädigten steht der volle Schadenersatz zu. Er muss grundsätzlich nicht mal seine Teilkasko in Anspruch nehmen (empfiehlt sich aber dennoch, weil der Schaden gewöhnlich schneller reguliert wird, als wenn man sich mit zahlungsunwilligen Nachbarn rumschlagen muss....).

Ich würde mich auf dieses "Vergleichsangebot" nicht einlassen; es sei denn, es steht ein bisher gutes nachbarschaftliches Verhältnis auf dem Spiel. (aber wenn das so wäre, würde der "gute" Nachbar den Schaden, zumindest die 150 Eur. SB, gerne zahlen).

Hat die Nachbarin denn keine PHV?
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Grüße, Mogli
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sonntagcs
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Anmeldungsdatum: 08.12.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Unsere Kaskoversicherung übernimmt den Schaden, für unseren Anteil von EUR 150,00 müßten wir selbst aufkommen. An diesem Anteil möchte Sie sich nur zur Hälfte beteiligen, was wir nicht hinnehmen werden. Immerhin haben wir mit diesem Schaden nicht das geringste zu tun, außer das es nun mal unser Fahrzeug war. Für die Dummheit anderer wird man mal wieder bestraft...

Eine PHV hat sie, haben wir von Ihrem Versicherer erfahren.

Eine gute Nachbarin..., sie war bis vor einem halben Jahr unsere Mieterin. Hat sich dann von Ihrem Mann getrennt und ist dann neben an ins Mehrfamilienhaus gezogen.

Alles ein bißchen verzwickt... !!

Unsere Hoffnung geht dahin, daß sich unsere Versicherung sich mit Ihre auseinandersetzt und wir dann unseren Kaskoanteil zurückerhalten.

Gruß
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

sprechen sie doch offen mit der nachbarin / schadenverursacherin.

sagen sie dass sie ihre phv in anspruch nehmen werden und dazu gerne die vertragsnummer und gesellschaft in erfahrung bringen würden. die phv wird dann die forderungen vertraglich prüfen und -sofern nicht gerechtfertigt- auch via passivem rechtsschutz ablehnen; oder halt ausgleichen; das ganze ohne nachteil für ihre nachbarin, sofern diese nicht einen selbstbehalt vereinbart hat.
ansonsten zahlt halt die phv der nachbarin und alles ist in butter.

zahlt die phv -aus welchen gründen auch immer- nicht oder nicht vollständig kann man ja immer noch über den direkten schadenausgleich von nachbar zu nachbar bei einem gemeinsamen grillabend und einem gläschen bier reden, oder halt das nachbarschaftliche verhältnis per anwalt belasten ?
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MfG,
Duisburger

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