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Gebäudeversicherung; gewerblich oder privat bei 44% Gewerbe?

 
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Klein_Rudi
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 15:10    Titel: Gebäudeversicherung; gewerblich oder privat bei 44% Gewerbe? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin Erbe eines Hauses, bei dem ich nun zum Jahresende die Wohngebäudeversicherung wechseln will.

Nun stellt sich mir gerade die Frage, ob ich diese Immobilie als gewerbliches Objekt versichern muss oder nicht ?

Das UG des Hauses ist fast komplett als Gewerbe genutzt, das OG als priv. Wohnung.

Ab welchem Prozentanteil gewerblich genutzter Fläche muss ich das Gebäude als gewerblich genutztes versichern ?

Zählen private Flächen, wie eine Terrasse, welche sich auf dem Flachdach des UG befindet, sowie ein Balkon und Kellerräume zu den Nutzflächen, die ich in den Privatanteil einrechnen kann ?

Wenn ja, zählen diese Flächen zu 100% ?

Wenn ja, so hätte ich ein Haus, welches sich so aufteilt:

Privatanteil: 123 qm Wohnungen + 14 qm Balkon + 14 qm Keller + 14 qm Tankraum für Zentralölheizung + 102 qm Terrasse = 267 qm PRIVAT

Gewerbeanteil: 212 qm

100% = 267 qm + 212 qm = 479 qm Gesammtnutzfläche des Hauses

davon entsprechen 212 qm = 44,26 % GEWERBLICH
267 qm = 55,74 % PRIVAT

Kann ich das so rechnen oder ist dieser Ansatz falsch ?

Gruss Rudi
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Da gibt´s keine allgemeingültigen Richtlinien. Zumindest keine gesetzlichen und keine, die eindeutig in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt sind.

Generell heißt es in den Tarifen oder Annahmerichtlinien; dass der Wohngebäude-Tarif für Gebäude gilt, die zu mindestens 50 % zu Wohnzwecken genutzt werden. Und dabei wird gewöhnlich die Grundfläche der Wohnungen bzw. der Gewerberäume herangezogen. Terrassen und dergleichen zählen dabei nicht zur Grundfläche der Wohnung. Aber das handhaben andere Versicherer vielleicht anders.

Im Einzelfall (je nachdem, was für ein Gewerbe im Gebäude ist) kann es sogar sein, dass der Tarif für Gewerbegebäude günstiger wird als der für Wohngebäude; weil nämlich oft beim Wohngebäudetarif einfach ein pauschaler Beitragszuschlag für den Gewerbeanteil berechnet wird, ohne Rücksicht darauf, welcher Art das Gewerbe ist.

Wenn also ein Gewerbe mit niedrigem Beitragssatz (z.B. Einzelhandel) betrieben wird, kann es (je nach Tarifgestaltung) möglicherweise billiger sein, das Gebäude zum Gewerbetarif zu versichern, als zum Wohngebäudetarif mit Zuschlag.

Hier sollte man nicht nur bei einem, sondern bei mehreren Versicherer nachfragen, wie das konkret aussieht.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Klein_Rudi
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Generell heißt es in den Tarifen oder Annahmerichtlinien; dass der Wohngebäude-Tarif für Gebäude gilt, die zu mindestens 50 % zu Wohnzwecken genutzt werden. Und dabei wird gewöhnlich die Grundfläche der Wohnungen bzw. der Gewerberäume herangezogen. Terrassen und dergleichen zählen dabei nicht zur Grundfläche der Wohnung.


Spielt es dabei eine Rolle, wie das Haus aufgebaut ist ?

Meine Immobilie hat nämlich eine Grundfläche von 240 qm.
Das UG in dem sich die Gewerberäume befinden, ist auch so groß wie die Grundfläche, denn das UG ist ja die Grundfläche.

Jedoch das OG, welches als priv. Wohnraum dient, ist kleiner als die Grundfläche. Die übrig bleibende Fläche ist eben die Terrasse, welche sich somit oben auf dem UG befindet.
Gehört diese Terrase somit nicht auch zum Wohnraum ?
Zumindest müsste sie in der Gebäudeversicherung doch mitberücksichtigt werden, da sie ja ein direkter Teil des Gebäudes ist.


Was das Gewerbe angeht, so handelt es sich um eine Autopflege. Dies ist ein kleiner Betrieb, welcher Autos reinigt (Innenraum) und poliert.
Kleinere Reperaturen werden auch gemacht, jedoch wenn, dann handelt es sich meist um kleine Blecharbeiten, sowie kleine Lackierungen.

Zu was zählt nun so ein Gewerbe ?

Gruss Rudi
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gewerbe ist KFZ-Reparatur. Eindeutig. Hat einen hohen Feuer-Beitragssatz. Da wär´s vermutlich günstiger, das Gebäude als "Wohn-und Geschäftsgebäude" im Wohngebäude-Tarif (mit entsprechendem Zuschlag) zu versichern. Dazu müsste das Gebäude aber zu mindestens der Hälfte zu Wohnzwecken genutzt werden. Nach "unserem" Tarif wär das nicht so, weil die Terrasse hier eben nicht mitzählt. Bei anderen Versicherern mag das anders sein. Hier hilft nur: einige Angebote einholen.

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edit: was man keinesfalls machen sollte: bei der Angabe der Wohnfläche und geweblicher Fläche "schummeln", damit´s ein "Wohngebäude" bleibt. Wenn das im Schadenfall rauskommt, gibt´s Riesenärger.
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Klein_Rudi
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Anmeldungsdatum: 04.05.2006
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
edit: was man keinesfalls machen sollte: bei der Angabe der Wohnfläche und geweblicher Fläche "schummeln", damit´s ein "Wohngebäude" bleibt. Wenn das im Schadenfall rauskommt, gibt´s Riesenärger


Nein, das habe ich absolut NICHT vor, deswegen informier ich mich ja hier, denn durch diese Infos hier, drängt sich mir nun der Anschein auf, dass das Objekt bisher falsch versichert ist, denn momentan läuft es als Wohnhaus !

Jedoch hat mir bisher jeder gesagt, dass die Terrasse NICHT zum Wohnbereich zählt und somit überwiegt hier die Gewerbefläche !

Schummeln "lohnt" sich nicht, denn wenn es zum Schadensfall kommt und dabei wird dann festgestellt, dass ich mutwillig falsche Angaben gemacht habe, so habe ich schlussendlich KEINEN Versicherungsschutz und werde dann auf dem Schaden sitzen bleiben !

Gruss Rudi
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

die einstufung als wohngebäude mit gewerbeanteil nach den vgb würde ich allerdings anraten, es gibt da meist eine menge zusätzlicher einschlüsse, die bei der versicherung nach einzelsparte kaum zu bekommen sind.

fragen sie mal bei einem (ehemaligen) öffentlich-rechtlichen versicherer nach. meist haben die lt. satzung noch schätzungszwang und lassen sie einen vertreter kommen. von einem abschluß bei einem direktversicherunger würde ich hier abraten.
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MfG,
Duisburger

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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zu den zusätzlichen Einschlüssen gehört z. B. gewerblicher Mietausfall. Könnte Sinn machen.
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WM- ich war dabei!!
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