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Verfasst am: 01.08.06, 06:49 Titel: Gefahrenübergang im Supermarkt
Hallo,
weiß jemand wie es rechtlich mit dem Gefahrenübergang im Handel aussieht? Wenn man zum Beispiel einen Fernseher kaufen möchte und auf dem Weg zur Kasse den Fernseher fallen lässt. Ist der Gefahrenübergang erst mit Bezahlung des Gerätes oder schon vorher? Kann der Händler auf die Bezahlulng des Gerätes bestehen?
ich bin mir ziemlich sicher, dass der Kunde für den Schaden haftet. ABER: Da sich der Fernseher zum Zeitpunkt noch im Besitz des Händlers befand, können Sie Ihre private Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Hinterher geht´s nimmer.
Da sich der Fernseher zum Zeitpunkt noch im Besitz des Händlers befand,
Ich glaub eher, der Fernseher war im Besitz des Kunden aber noch Eigentum des Händlers .... und somit für die privtae Haftpf.vers. ok.
Grundsätzlich ist derjenige, der das Eigentum eines anderen beschädigt zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Ausnahmen (die sich auf diesen Fall beziehen könnten) sind mir nicht bekannt.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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