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Wohnrecht <-> Altenteil

 
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Timm2006
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 11:03    Titel: Wohnrecht <-> Altenteil Antworten mit Zitat

Hallo,

worin besteht der Unterschied zwischen Wohnrecht, welches im Grundbuch
eingetragen ist, und einem Altenteil??

Wenn jetzt z.B. danach gefragt wird, ob für Person X ein Altenteil im Grundbuch
eingetragen ist, Person X jedoch "nur" ein Wohnrecht eingetragen hat, ist dieses identisch?

Danke!
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Reinhard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
bei der Übergabe eines Hauses werden nicht selten mehrere Rechte zugunsten der Übergeber vereinbart, so z.B. wohnungsrecht, Wart- und Pflegevereinbarung, Zahlungspflichten u.ä.. Mehrere solche Rechte können dann zusammengefasst als Altenteil (=Leibgeding=Auszugsrecht) im Grundbuch eingetragen werden. Was genau vorliegt kann nur durch Lektüre des Vertrages, in dem die Eintragungsbewilligung enthalten ist, herausgefunden werden.
Gruß Reinhard
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