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Vollstreckungsbescheid und Kredit?

 
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Azhef
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 01:26    Titel: Vollstreckungsbescheid und Kredit? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgende Sachlage:

Ich bekam eine Rechnung des örtlichen Energielieferanten (Strom und Gas). Diese bezalhte ich leider nicht. Daraufhin wurde ein Mahnbescheid und schließlich auch der Vollstreckungsbescheid zugestellt. Ich einigte mich dann mit dem Unternehmen auf eine Ratenzahlung. Mittlerweile habe ich den gesamten Betrag bezahlt. Somit müsste der Vollstreckungsbescheid ja eigentlich hinfällig sein, da keine Forderung mehr besteht, weil diese von mir bezahlt wurde.
Nun zu meinem Problem:
Ich bin Student und möchte jetzt gerne einen Kredit über die KFW- Föderbank (www.kfw-foerderbank.de) aufnehmen, allerdings habe ich keine Ahnung, ob mir dieser Kredit gewährt wird.
Nochmal kurz zusammengefasst:
Vollstreckungsbescheid wurde zugestellt, aber es fand keine Pfändung statt (ich hatte auch keinen Kontakt mit einem Gerichtsvollzieher), da die offene Forderung von mir in Raten an das Unternehmen bezahlt wurde. Nun habe ich eine bezahlte Rechnung, aber immer noch den Vollstrekungsbescheid bei mir liegen.
Wie müssen jetzt meinen weiteren Schritte aussehen? Wird der Vollstreckungsbescheid jetzt aus den Schufa-Daten gelöscht bzw. als erledigt vermerkt? Geschieht dies automatisch oder muss ich mich da selbst drum kümmern? Und als wichtigste Frage überhaupt: Habe ich überhaupt Chancen den Kredit zu bekommen?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.07.06, 05:56    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es denn überhaupt einen Schufa Eintrag? Nur weil es einen VB gibt, bedeutet das nicht automtisch das auch ein Schufa Eintrag erfolgt ist. Ziehen Sie sich erstmal eine Selbstauskunft und schauen nach ob überhaupt was drin steht.
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Azhef
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.
Nunja, ob es einen Schufa-Eintrag gibt, weiß ich natürlich nicht. Ich habe das eigentlich als selbstverständlich angesehen, dass ein Vollstreckungsbescheid auch bei der Schufa gespeichert wird. Wenn dem nicht so sein sollte, würde mich das jetzt verwundern, aber man lernt ja nie aus. Um eine Eigenauskunft werde ich mich Anfang der Woche kümmern.
Vielleicht weiß bis dahin jemand noch etwas genaueres darüber, ob ein Vollstreckungsbescheid bei der Schufa gespeichert wird oder nicht. Und wenn er bei der Schufa gespeichert wird, ob das Probleme bei einem Kredit gibt bzw. ob man den Vollstreckungsbescheid wieder aus den Daten austragen lassen kann. Wie gesagt, die Zwangsvollstreckung wurde nicht durchgeführt, da ich die Forderung in Raten an den Gläubiger zahlte.
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Azhef hat folgendes geschrieben::
Danke für die Antwort.
Nunja, ob es einen Schufa-Eintrag gibt, weiß ich natürlich nicht. Ich habe das eigentlich als selbstverständlich angesehen, dass ein Vollstreckungsbescheid auch bei der Schufa gespeichert wird.


Warum sollte er?

Azhef hat folgendes geschrieben::
Vielleicht weiß bis dahin jemand noch etwas genaueres darüber, ob ein Vollstreckungsbescheid bei der Schufa gespeichert wird oder nicht.


Die Frage stellt sich nicht. Die Schufa speichert Daten die aus öffentlichen Verzeichnissen entnommen werden oder von Schufa-Mitgliedern gemeldet werden. Ist das Energieverorgungsunternehmen Mitglied der Schufa, dann kann es sein, dass der offene Betrag, ggf. auch die Tatsache, dass dieser tituliert wurde an die Schufa gemeldet wurde, die Angelegenheit würde dann 3 Jahre nach der letzten Meldung (hier: Erledigung der Forderung) gelöscht werden.

Aber ansonsten hat die Schufa keine Möglichkeit in Erfahrung zu bringen ob ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erlassen wurde oder nicht.

Azhef hat folgendes geschrieben::
Und wenn er bei der Schufa gespeichert wird, ob das Probleme bei einem Kredit gibt bzw. ob man den Vollstreckungsbescheid wieder aus den Daten austragen lassen kann. Wie gesagt, die Zwangsvollstreckung wurde nicht durchgeführt, da ich die Forderung in Raten an den Gläubiger zahlte.


Die Forderung wird - wenn sie der Schufa überhaupt bekannt ist - spätestens 3 Jahre nach ihrer Erledigung gelöscht und zwar unabhängig davon ob nun zwangsvollstreckt wurde oder nicht.
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Azhef
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 16:41    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten. Das hat mir schonmal sehr weitergeholfen.

Das heißt also, dass der Vollstreckungsbescheid nur bei der Schufe eingetragen wird, wenn er vom Unternehmen gemeldet wurde. Das wusste ich so auch noch nicht.
Demnach würde bei einer Kreditvergabe ein Vollstreckungsbescheid nicht auffallen, sofen er nicht bei der Schufa gemeldet ist, richtig? Oder würde das dann anderweitg überprüft werden?

Generell noch eine Frage: Sollte der Vollstreckuingsbescheid bei der Schufa gespeichert sein, auch, wenn die Forderung bereits beglichen ist, gäbe es dann Probleme bei einer Kreditvergabe?
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Sandra71
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 349

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Azhef hat folgendes geschrieben::
Generell noch eine Frage: Sollte der Vollstreckuingsbescheid bei der Schufa gespeichert sein, auch, wenn die Forderung bereits beglichen ist, gäbe es dann Probleme bei einer Kreditvergabe?


Davon kannst Du getrost ausgehen. Bei solchen Negativeinträgen vergibt in der Regel keine Bank einen Kredit. Bevor Du Dich vollends verrückt machst, würde ich aber wirklich mal ne Selbstauskunft bei der Schufa einholen...dann weisst Du mehr.
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