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Verfasst am: 06.12.04, 17:47 Titel: zu Unrecht gezahlte SV-Beiträge?
Eine Gruppe Jugendlicher/Alleinerziehender/sonst schwierig zu Vermittelnder nimmt an einer ESF-Qualifizierungsmaßnahme teil, die vom Europäischen Sozialfonds, von der BA und dem Landkreis gefördert wird. Die Maßnahme wird von einer "Beschäftigungsgesellschaft" durchgeführt, an welcher überwiegend der Landkreis beteiligt ist. Zwischen den Teilnehmern und dieser "Beschäftigungsgesellschaft" wird ein Arbeitsvertrag geschlossen, es werden als Lohn 80 % des tariflichen Grundlohns einer Teilzeitbeschäftigung gezahlt. Die Maßnahme ist Vollzeit, besteht jedoch zu etwas mehr als 50 % aus praktischem Anteil. Vom "Arbeitsentgelt" werden Beiträge zur SV entrichtet, sowie Steuern gezahlt.
Nach Ende der Maßnahme, welche ein Jahr gedauert hat, melden sich die TeilnehmerInnen, welche nicht vermittelt werden konnten, beim zuständigen Arbeitsamt arbeitslos. Nach kurzer Zeit kommen die ersten Bescheide, in welchen steht, dass kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, da diese "Beschäftigung"/Maßnahme nicht sozialversicherungspflichtig war. Die Beiträge können von der Krankenkasse zurück gefordert werden.
Einige TeilnehmerInnen kamen erst später zur Maßnahme (Nachrücker) und haben kein Arbeitslosengeld beantragt, da sie keine 12 Monate Vorversicherungszeit haben. Andere TeilnehmerInnen sind vorzeitig ausgeschieden, da sie eine Arbeit/Ausbildung gefunden haben. Diese Personen haben auch (zu Unrecht) Beiträge entrichtet.
Müssen nicht VOR der Maßnahme die Rahmenbedingungen (u.a. Sozialversicherungsrechtliche Fragen) feststehen? Kann eine Tätigkeit im Nachhinein noch von Sozialversicherungspflichtig in Nicht-Sozialversicherungspflichtig umgewandelt werden? Müssten nicht nach Bekanntwerden ALLE TeilnehmerInnen von dieser Änderung informiert werden? Müssen nicht ALLE die Beiträge erstattet bekommen? Kann das Arbeitsamt über die Versicherungspflicht bestimmen, oder obliegt diese Beurteilung nicht grds. der Krankenkasse?
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