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Moin,
Ich habe gehört, das eine Person einen Hard Rock Video Club eröffnen möchte.
Für einen geringen Monatsbeitrag werden Mitgliedern Zugang zu dem Clubraum gewährt, in dem Hard Rock und Heavy Metal Videos gezeigt werden.
Defenitiv ist das keine Gaststätte, die der Öffentlichkeit zugänglich ist und auch kein eingetragener Verein.
Wenn die Person jetzt alkoholische Getränke (Flaschenbier, Dosenbier, Desperado, Smirnof etc) und Fertiggerichte ( Pizza ) zum Verkauf anbietet, braucht diese Person dann eine Erlaubnis (Konzession) gem. Gaststättengesetz?
Moin,
angenommen eine person eröffnet ein hard rock cafe, in dem nur alkoholfreie getränke und speisen verabreicht werden. dies ist ja laut der änderung des gaststättengesetzes vom 1.7.2005 ohne konzession möglich. das heisst, es reicht eine normale gewerbeanmeldung.
wenn jetzt in den räumen ein getränkeautomat aufgehängt wird, aus dem man gegen geld alkoholische getränke ziehen kann, wird damit automatisch eine konzession fällig?
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