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zunächst hoffe ich mal, dass ich mit meinem Problem hier on topic bin.
Ich hatte mit meinem Wagen einen unverschuldeteten Unfall. Ich habe dann auf Basis eines Kostenvoranschlags fiktiv mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.
Nunmehr habe ich das Auto reparieren lassen. Die Rechnung ist wesentlich geringer ausgefallen, was aber vor allem auch daran liegt, dass ich nicht sämtliche Schäden habe beheben lassen bzw. E-Teile selbst gekauft habe und diese somit nicht in der Rechnung auftauchen.
Ich würde jetzt gerne Mehrwertsteuer und Nutzungsausfall beanspruchen, habe aber ein wenig Sorgen, dass die Versicherung die niedrigere Rechnung beanstandet und womöglich Geld zurückfordert.
Ich würde jetzt gerne Mehrwertsteuer und Nutzungsausfall beanspruchen, habe aber ein wenig Sorgen, dass die Versicherung die niedrigere Rechnung beanstandet und womöglich Geld zurückfordert.
Oder besteht diese Gefahr nicht?
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nö, diese Gefahr besteht nicht. Es wird allerdings nur die Mehrwertsteuer ersetzt, die tatsächlich angefallen und belegbar ist (nicht der Mehrwertsteuerbetrag, der damals im Gutachten bzw. Kostenvoranschlag stand). _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Entweder man rechnet fiktiv nach Kostenvoranschlag ab oder nach Reparaturrechnung. Ein Mix geht m.E. nicht.
Doch. Geht. Machen wir ein Beispiel:
Der Anton fährt dem Bernhard bei einem Auffahrunfall aufs Auto. Wir wollen 100 % Haftung annehmen.
Bei Bernhards Auto ist die Heckleuchte und der linke hintere Kotflügel beschädigt. Der Gutachter schätzt den Schaden auf 1.700 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) und 5 Tage Reparaturdauer.
Bernhard sagt sich, nun gut, die Karre ist eh schon alt, der Schaden am hintern Kotflügel ist nur ein optischer Mangel, das lassen wir so. Aber die Rückleuchte muss getauscht werden.
Er lässt sich von der gegnerischen Versicherung also zunächst den Schaden laut Kostenvoranschlag, aber ohne Mehrwertsteuer (also 1.465 Euro), auszahlen. Dann geht er in die Werkstatt und lässt sich eine neue Rückleuchte einbauen, Werkstattrechnung 350 Euro, davon sind 49 Euro Mehrwertsteuer. Diese 49 Euro kann er von der gegnerischen Versicherung verlangen; außerdem Nutzungsausfall oder Mietwagen für den einen Tag, an dem sein Auto in der Werkstatt stand. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Hallo,
und wie ist es, wenn er bei diesem Auto genau die Arbeiten aus dem KVO , nur wesentlich billiger machen lässt?
Macht das keinen Unterschied?
Dann kann er nach KVO abrechnen und die Steuer für die tatsächlich gekauften Teile von der Versicherung nachverlangen...
Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass er die Rechnungen als Nachweis aufbewahrt... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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