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Verfasst am: 01.08.06, 16:38 Titel: Folgeschaden nach Brand
Hallo Leute,
folgendes hat sich zugetragen:
Ein Brand im Obergeschoß unseres Gebäudes, in dem wir darunter eine Wohnung gemietet haben, hatte durch das Löschwasser, welches dabei zu uns durchgedrungen ist, die Tapeten unsere unserer Mietwohnung in Mitleidenschaf gezogen. Jetzt wurde uns gesagt wir sollten den Schaden unserer Hausratversicherung melden als Brandschaden bzw. die Folge daraus. Die Tapeten wurde durch den Vermieter eingebracht und dieser trägt u. E. nach dafür auch die Gefahr.
Jetzt ist die Frage: Wer wird die beschädigten Tapeten ersetzt: Hausrat von uns oder die Gebäudeversicherung des Vermieters?
Kann mir jemand dazu weiterhelfen?
Besten Dank vorab schon mal für Eure Unterstützung.
Derartige Schäden sind in der Hausratversicherung des Mieters mitversichert. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Wie ist die Wohnung den vermietet und was steht dazu im Mietvertrag?
Hat den der Vermieter renoviert oder haben Sie die Renovierung vom Vormieter übernommen? Wie müssen Sie die Wohnung zurückgeben? Besenrein oder renoviert? _________________ MfG,
Duisburger
Derartige Schäden sind in der Hausratversicherung des Mieters mitversichert.
sorry, ich muss mich korrigieren. (so geht´s, wenn man abends noch was schreibt, ohne in die Unterlagen zu schauen.... )
bedingungsgemäß sind mitversichert: Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an (...) Tapeten zu beseitigen (§ 2, Abs. 1 g der VHB 92)
Für andere Schadenursachen, wie hier Folgeschaden nach Brand, gilt das bedingungsgemäß nicht. Tapeten sind Gebäudebestandteile und somit über die Gebäude-Feuerversicherung zu regulieren.
Was anderes könnte nur gelten, wenn die Wohnung untapeziert vermietet wurde und der Mieter auf eigene Kosten tapeziert hat (DIETZ. Die Wohngebäudeversicherung, Kap. A 6.3.3)
(dewegen auch die berechtigte Frage vom Duisburger) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Wie ist die Wohnung den vermietet und was steht dazu im Mietvertrag?
Hat den der Vermieter renoviert oder haben Sie die Renovierung vom Vormieter übernommen? Wie müssen Sie die Wohnung zurückgeben? Besenrein oder renoviert?
Sorry das hatte ich vergessen zu erwähnen. Die Wohnung wurde von uns, durch
den Vermieter neu renoviert, übernommen. So sollten wir sie auch wieder hinterlassen
nach den Angaben im Mietvertrag.
sorry, ich muss mich korrigieren. (so geht´s, wenn man abends noch was schreibt, ohne in die Unterlagen zu schauen.... )
bedingungsgemäß sind mitversichert: Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an (...) Tapeten zu beseitigen (§ 2, Abs. 1 g der VHB 92)
Für andere Schadenursachen, wie hier Folgeschaden nach Brand, gilt das bedingungsgemäß nicht. Tapeten sind Gebäudebestandteile und somit über die Gebäude-Feuerversicherung zu regulieren.
Was anderes könnte nur gelten, wenn die Wohnung untapeziert vermietet wurde und der Mieter auf eigene Kosten tapeziert hat (DIETZ. Die Wohngebäudeversicherung, Kap. A 6.3.3)
(dewegen auch die berechtigte Frage vom Duisburger)
Dann danke ich besonders für die freundliche Aufklärung.
Also ist dies eine reine Wohngebäude Angelegenheit...
Der VM trägt das Risiko, da es sein Eigentum ist und das bleibt es auch, wenn Sie darauf aufpassen müssen bzw. es erstzen müssen, wenn die Tapete am Ende ist.
Grüßle! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
gerade war ein regulierer des VR hier und teile mir mit, dass der schaden, welcher
sich wohl über 500 Euro bewegt, mit meiner hausrat sich die kosten teilt.
auf nachfrage hin teilte man mir mit: das würde mit der doppelversicherung
zusammenhängen.
könnte ihr mehr dazu sagen.... stimmt das denn so??
gerade war ein regulierer des VR hier und teile mir mit, dass der schaden, welcher
sich wohl über 500 Euro bewegt, mit meiner hausrat sich die kosten teilt.
auf nachfrage hin teilte man mir mit: das würde mit der doppelversicherung
zusammenhängen.
könnte ihr mehr dazu sagen.... stimmt das denn so??
viele güße,
rediman
Es gibt da ein Abkommen zwischen den Versicherern nach dem sich bei Schäden, die über die Wohngebäude- und die Hausrat-, also quasi doppelversichert sind die Kosten anteilig begleichen bzw. sich der Gebäudeversicherer den ihm zustehenden Teil wieder zurück holt, da er in Vorleistung tritt. Das hat keinen Einfluss auf Ihren Vertrag, sondern ist eben einfach so geregelt. (Das Fragen die Kunden übrigens ständig )
Ich denke mal, wenn die das so entschieden haben, dann werden sie dies auf Grund von Tatsachen gemacht haben und dann wird das schon seine Richtigkeit haben (immerhin zahlen beide nur, wenn sie dazu verpflichtet sind und man sollte doch meinen, dass sie wissen was sie tun), zumal es Sie eigentlich eh nicht wirklich interessieren braucht, da Sie sowieso nicht irgendwie hochgestuft werden können und somit für Sie keine negativen Folgen entstehen...
Grüßle! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
gerade war ein regulierer des VR hier und teile mir mit, dass der schaden, welcher
sich wohl über 500 Euro bewegt, mit meiner hausrat sich die kosten teilt.
auf nachfrage hin teilte man mir mit: das würde mit der doppelversicherung
zusammenhängen.
könnte ihr mehr dazu sagen.... stimmt das denn so??
viele güße,
rediman
was der kollege hier wohl angesprochen hat ist das sog. teilungsabkommen. das gilt aber nur bei leitungswasser- und sturmschäden. bei feuerschäden nicht - jedenfalls nicht nach verbandsempfehlung.
er könnte sich noch auf §59 vvg beziehen, aber nach ihrer schilderung läuft er da ins leere da sie kein versichertes interesse an den malerarbeiten haben.
und auch ein regreß gegen den verursacher dürfte ins leere laufen aufgrund des feuer-regreß-verzichtsabkommens.
es bleibt also dabei: jeder versicherer reguliert die schäden bei seinem versicherungsnehmer, bzw. die schäden am eigentum des versicherten _________________ MfG,
Duisburger
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