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Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
Verfasst am: 31.07.06, 20:19 Titel: Ohne Kommentar: 25 Jahre in falscher Wohnung gelebt
Gehört nicht unbedingt hierher, ist aber trotzdem recht aufschlußreich, wie groß das Interesse von Wohnungseigentümern an ihrem Vermögen ist.
Quelle: Westfälische Rundschau, Freitag, 30.06.2006 (nicht: 1. April 2006!)
Rechts und links verwechselt - 60 Eigentümer vom Immobilien-Irrtum betroffen
25 Jahre auf falscher Seite gelebt
Von R. M.
H. Trautes Heim - Glück allein: Für das Ehepaar F. (66) und H. D. (63) aus H. geriet indes das Glück zum Albtraum - Sie leben in ihrer Eigentumswohnung, die eigentlich dem Nachbarn gehört. Und die Wohnung des Nachbarn ist im Grundbuch auf den Namen des Ehepaares D. eingetragen.
Die Geschichte einer der wohl folgenreichsten Verwechselungen von „rechts und links“, die 1975 beim Bau von neun Wohnhäusern mit 70 Wohneinheiten ihren Anfang nahm, flog auf, als am 9. März dieses Jahres morgens um 9 Uhr ein Gutachter des Versteigerungsgerichtes H. bei Ehepaar D. klingelte und sie über die beabsichtigte Versteigerung ihrer Eigentumswohnung informierte: „Der Herr wollte unserer Wohnung begutachten und ihren Wert schätzen“.
Ehepaar fiel aus allen Wolken
Ehepaar D. fiel aus allen Wolken, ließ den Gutachter natürlich nicht in die Wohnung, erfuhr aber: Ihr Nachbar zur Rechten komme seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, Gläubiger betrieben daher die Zwangsversteigerung der Immobilie. Nur: Grundbuchlich handele es sich um die linke Wohnung der Etage, die zwar von Ehepaar D. bewohnt werde, die ihr aber nicht gehöre. Und umgekehrt. D.s besitzen einen Kaufvertrag über die Wohnung „E 5“, gehen aber seit 1982 in „E 6“ ein und aus.
Das Ehepaar ist nicht allein: Die Durchnummerierung der Wohnungen in den Häusern A bis J begann wohl auf der rechten Seite des Treppenhauses (mit den ungeraden Nummern) und stieg dann fortlaufend hoch mit den geraden Nummern, auf der linken Seite. Betroffen heute: 60 Eigentümer, die eine Wohnung bewohnen oder vermieten, die nicht Ihnen, sondern ihren Nachbarn gehört.
Damals, 1975 verfasste der Notar und Rechtsanwalt Dr. W. M. (69) die Teilungserklärung. M., mittlerweile Notar im Ruhestand, erinnert sich an den Fall und vermutet „aus erster Sicht“, dass der Verwechslungsfehler eigentlich „nur im Verlauf von Verkaufsverhandlungen passiert sein kann“.
Sollte sich allerdings herausstellen, dass dem Grundbuchamt ein Übertragungsfehler nachzuweisen sei, hätte Ehepaar D. „einen Berichtigungsanspruch, von Amts wegen“. Darauf deutet derzeit aber wenig hin, heißt es doch im Aufteilungsplan: „...Miteigentumsanteil von 13 Tausendstel verbunden mit dem Sondereigentum der im Aufteilungsplan mit E 5 bezeichneten Wohnung“. Von rechts und links keine Rede.
Ehepaar D. und alle anderen 59 Eigentümer stehen also vor einer komplizierten Rechtslage. So streben D.s zwar einen notariellen Wohnungstausch mit ihrem Nachbarn an („Die Kosten würden wir gern übernehmen“), doch die Frage ist, ob bei diesem formalen Tausch zweier gleich großer (80 qm^2) und spiegelgleicher Wohnungen die Gläubiger mitspielen. „Kein Problem“, vermutet der Fachanwalt R. G., erhielten die Gläubiger doch ein „gleichwertiges Ersatzobjekt“ - eben die Wohnung, in der ihr Schuldner ja schon seit Jahren lebt.
Ein tatsächlicher Tausch kommt natürlich überhaupt nicht in Frage: D.s haben viel Mühe und Geld in die Modernisierung ihrer Wohnung gesteckt, das Bad gekachelt, die Böden gefliest, die Decken mit Holz verkleidet, Einbaumöbel installiert.
Und welche Chancen haben die anderen 59 Eigentümer in der H. Wohnanlage am H. F.?
Alte Zahlen radieren, neue eintragen...
Vielleicht zeigt sich ein Weg, wenn am 12. Juli die Eigentümerversammlung tagt. Doch auch dann gilt, wie für alle Beschlüsse dieses Gremiums: Einstimmigkeit. Und solange will wohl auch das Versteigerungsgericht in H. abwarten. Ein Mitarbeiter: „Wir haben schon Kontakt aufgenommen.“ Der Fehler, ist man dort allerdings ziemlich sicher, „lag wohl in der Abfassung der Teilungserklärung, der sich wie ein roter Faden bis heute durchzieht.“ Und wohl nie aufgefallen wäre, wenn D.s Wohnung (seit 2002 übrigens schuldenfrei) nicht zu Versteigerung anstehen sollte.
„Man müsste doch“, sinniert F. D. über einen ganz einfachen Weg, „im Grundbuchamt ein Radiergummi in die Hand nehmen, die alten Zahlen löschen und neue eintragen.“
Das ist leider kein Einzelfall. In oder bei München ist vor ein paar Jahren genau dasselbe passiert. Links und rechts verwechselt. Jeder hatte zwar die Wohnung, die er wollte, aber im Grundbuch stand es genau falsch. Es waren alle Wohnungen betroffen. Wie das Problem gelöst wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich vermute aber, daß das was im Grundbucht steht, gilt.
Im Grundbuch gilt der "öffentliche Glaube", d.h. alles was im Grundbuch steht, stimmt - auch wenn es zehnmal falsch ist.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Im Grundbuch gilt der "öffentliche Glaube", d.h. alles was im Grundbuch steht, stimmt - auch wenn es zehnmal falsch ist.
Im Grundbuch wird das eingetragen, was Käufer oder Verkäufer über einen Notar beantragen. Es wäre ohnehin angebracht, das alle Beteiligten (bzw. das ausfertigende Notariat) ihre Verträge genau lesen und prüfen !! _________________ Hans-Peter
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... Es wäre ohnehin angebracht, das alle Beteiligten (bzw. das ausfertigende Notariat) ihre Verträge genau lesen und prüfen !!
So ist es. Und vor allem auch die Pläne anschauen.
Allerdings gibt es auch Architekten, die mehrfach Pläne umzeichnen und dabei die Numerierung der Wohnungen, TG-Stellplätze und Kellerräume dreimal verändern.
Besonders toll wird es dann, wenn einen Plansatz der Notar bekommt für die Teilungserklärung und einen anderen (mit abweichenden Plänen bzw. abweichender Numerierung) bekommt der Verkäufer. Dann ist der Streß vorprogrammiert.
MfG
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Ich habe auch einen falschen Keller seit 25 Jahren, dem anderen ist das noch nicht aufgefallen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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