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passim
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 17:03    Titel: Sparkasse Antworten mit Zitat

Habe da ein Problem mit meiner Sparkasse.Meine Miete wurde vom Mai "die abgebucht wurde von der Wohnungsgesellschaft" im Juni von der Sparkasse zurückgebucht. Bin darauf hingegeangen,aber die waren es nicht.Darauf habe ich eine Rückkontrolle beantrag und dieses hat auch nichts ergeben.Habe mir die buchungsnummern angesehen,aber werde da nicht richtig schlau draus.Wie kann ich das rausbekommen,das es die Sparkasse zurückgebucht hat? Wer kann mir da helfen?
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 18:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ihre Wohnungsgesellschaft - die sehen auf der Rücklastschrift den Grund der Rückgabe (Widerspruch, mangels Deckung, ...)
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passim
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 18:05    Titel: Sparkasse Antworten mit Zitat

Ein Deckung war da.
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die kontoführende Spassdose muss erklären können, wie es zur Rückgabe kam, die muss vom Kontoinhaber (ggf. Bevollmächtigten) beauftragt worden sein. Das ist schon deshalb interessant, weil der Zahlungspflichtige (Wohnungsgesellschaft) Kosten auslegen muss, die er vom Verursacher wiederhaben will.

Ich gehe davon aus, dass zwischen Belastung und Rückbuchung mehrere Tage liegen (kann theoretisch auch 30. Mai / 1. Juni sein...) denn dann ist es eindeutig eine Rückgabe wegen Widerspruchs. Die muss die Bank belegen/begründen können.

Gruss Hans-Jürgen
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