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Mahn- und Anwaltskosten nach Kreditkündigung

 
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m34
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 14:54    Titel: Mahn- und Anwaltskosten nach Kreditkündigung Antworten mit Zitat

hallo,

mal angenommen man hat einen kredit in höhe von 19.000 EUR. man zahlt nicht und es kommt zur kündigung. wie hoch in etwa wären die mahn- und anwaltskosten bis zur zwangsvollstreckung? ist dies gesetzlich festgelegt ode rkönnen banken verlangen, was sie wollen?

vielen herzlichen dank
m34
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das gehört eher nach Inkasso-Recht.
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Mahnman
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Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.prozesskostenrechner.de/

Hier gibt es einen RVG Rechner. Davon ausgehend, dass beide Seiten einen Anwalt haben und die sich mit einer Berufung herumquälen, sind wir bei:
Anwaltsgebühren 3.393,60 €
Auslagenpauschalen 40,00 €
MWSt 16% 549,38 €
Gerichtsgebühren 1.060,00 €
---------------
Gesamtkosten 5.042,98 €
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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m34
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

ich meinte vielmehr die kosten ohne prozess. also angenommen, man zahl die kreditraten nicht mehr, der kredit wird von der bank draufhin gekündigt, lässt es dann auf mahnbescheid und vollstreckungsbescheid ankommen. mit was für zusätzlichen kosten müsste man bei einer schuldsumme von 19.000 EUR max rechnen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.08.06, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.mahnverfahren.nrw.de/service/kosten/gebuehr2004.php
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m34
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

entstehen bei kreditkündigung irgendwelche kosten?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

für die Kündigung selbst nicht. Die Bank darf jedoch ihren Schaden (z.B. Vorfälligkeitsentschädigung) dem Kunden in Rechnung stellen. Hinzu kommen Verzugszinsen ab Kündigung. Weiterhin darf die Bank die extern anfallenden Kosten (z.B. Inkassobüro, Mahnbescheid etc.) der Forderungseintreibung in Rechnung stellen. Der Betrag darf die Kosten einer Foredrungsbeitreibung durch einen Anwalt aber nicht übersteigen.
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m34
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 02:06    Titel: Antworten mit Zitat

ich komme auf all diese fragen, da ich gehört habe, dass eine bank einen vergleichsvorschlag erst dann überprüft, wenn die raten nicht mehr gezahlt werden. also muss man anscheinend durch nichtzahlen erst eine kündigung erwirken und dann den vergleichsvorschlag machen. vorher gibt es nicht mal auskunft, ob ein vergleich evtl. angenommen werden könnte. ist das so gang und gäbe?
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