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KFZ-Versicherung bezahlt nicht den vollen Betrag

 
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Inferna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 15:44    Titel: KFZ-Versicherung bezahlt nicht den vollen Betrag Antworten mit Zitat

Hallo,


vor 2 Wochen streifte eine frau mein parkendes auto und zerkratze dabei beide türen und fuhr den Spiegel ab. Der entstandene Schaden betrug laut meiner Werkstatt etwa 830 Euro. Heute erhielt ich einen Brief der Versicherung und erfuhr darin, dass sie mir nur 650 Euro überweist. Sie verweist auf "überdurchschnittliche" Werkstattpreise (da ich einen Fiat fahre, war in einer Fiat-Werkstatt und dies ist die einzige hier im Umkreis) und senkte die ersatzteilkosten. Desweiteren wurde die Mehrwertsteuer abgezogen, da diese angeblich bei der schadensregulierung keine brücksichtigung findet und verwies auf ein ab 1.8.2002 geltendes gesetzt und paragraphen (der mir leider im moment nicht zur hand liegt)

Desweiteren stand im Brief, dass man mir gerne eine andere Fachwerkstatt heraussucht um den Schaden dort günstiger regulieren lassen zu können.


Kann ich irgendwie dagegen vorgehen?ist das rechtens?

Danke und

Mit freundlichen Grüßen
Inferna
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können sich die Werkstatt aussuchen, wenn es nicht gerade eine ist, die mit goldenen Schraubenziehern arbeitet.

Drohen SIe mit einem Anwalt, dann passt das schon...
(Thema wurde hier schon oft durchgekaut! Suchen Funktion benutzen...)

Die Steuer wird nur bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag abgezogen.

Grüßle!
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Inferna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

ok,vielen dank für die schnelle Antwort.Also werde ich der Versicherung schriftlich drohen, rechtlich mit einem Anwalt gegen sie vorzugehen.

Nur mit dem Kostenvoranschlag habe ich also keine Möglichkeit die MwST zu erhalten?

Gruß
Inferna
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

seit der reform des schuldrechts wird mehrwert-/umsatzsteuer nur erstattet soweit diese tatsächlich und nachweislich angefallen ist - auf basis eines angebots oder kostenvoranschlags wird diese also nicht gezahlt. die mehrwert-/umsatzsteuer fällt ja schließlich auch dem finanzamt zu und nicht dem geschädigten
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MfG,
Duisburger

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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Inferna hat folgendes geschrieben::
ok,vielen dank für die schnelle Antwort.Also werde ich der Versicherung schriftlich drohen, rechtlich mit einem Anwalt gegen sie vorzugehen.

Nur mit dem Kostenvoranschlag habe ich also keine Möglichkeit die MwST zu erhalten?

Gruß
Inferna



Wenn Sie jedoch das Auto in Eigenleistung reparieren und beispielsweise hierfür einen neuen Kotflügel benötigen, so bekommen sie die Steuer für den Kotflügel nachträglich noch erstattet, sobald Sie einen Nachweis(Rechnungen über die Ersatzteile) einreichen.

Denn: (wie auch mein Vorredner es schon richtig mitgeteilt hat)
Der Versicherer erstattet nur die Steuer, die auch tatsächlich angefallen ist.

Grüßle Dookie!
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