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nachdem ein Bekannter von mir meine Digitalkamera versehentlich vom Tisch gezogen hat haben wir dies zur Erstattung der seiner Haftpflicht gemeldet.
Dies ist nun 2 Monate her - zur Zeit lässt seine Versicherung die Kamera von einem Gutachter prüfen. Soweit alles gut - haben ja nichts zu verbergen.
Was mir nun aber Sorgen bereitet ist die Tatsache, dass ich die Kamera schon mal aufgeschraubt habe (ca. 4 Wochen vor Schadensfall). Habe damals nur mal reinschauen wollen, nichts repariert...die Garantie war so oder so bereits abgelaufen!
Der Schaden durch den Sturz ist, dass das Objektiv nicht mehr ausfährt. Meine Sorge ist jetzt, dass der Gutachter der Meinung ist, dass dies durch das öffnen des Gehäuses passiert ist (wie auch immer).
Kann er so die Erstattung umgehen und ich stehe da ohne Mittel!?
nachdem ein Bekannter von mir meine Digitalkamera versehentlich vom Tisch gezogen hat haben wir dies zur Erstattung der seiner Haftpflicht gemeldet.
Dies ist nun 2 Monate her - zur Zeit lässt seine Versicherung die Kamera von einem Gutachter prüfen. Soweit alles gut - haben ja nichts zu verbergen.
Eigentlich ja ein klassischer Schadensfall für die private Haftpflichtversicherung ...
jsk85 hat folgendes geschrieben::
Was mir nun aber Sorgen bereitet ist die Tatsache, dass ich die Kamera schon mal aufgeschraubt habe (ca. 4 Wochen vor Schadensfall). Habe damals nur mal reinschauen wollen, nichts repariert...die Garantie war so oder so bereits abgelaufen!
Digitalkameras werden unter Reinraumbedingungen produziert! Ein Öffnen des Gerätes durch einen Nichtfachmann und unter ungeeigneten Umgebungsbedingungen führt üblicherweise zur Zerstörung des Gerätes. Ein einziges winziges Staubkorn zum Beispiel auf dem digitalen Bildsensor macht die Kamera völlig unbrauchbar. Mit diesem Hintergrundwissen könnte der Gutachter der Haftpflichtversicherung evtl. davon ausgehen wollen, daß Sie eine unbrauchbare/defekte Kamera unter dem Vorwand des Tischsturzes über die Haftpflichtversicherung ersetzt haben wollen ...
jsk85 hat folgendes geschrieben::
Der Schaden durch den Sturz ist, dass das Objektiv nicht mehr ausfährt. Meine Sorge ist jetzt, dass der Gutachter der Meinung ist, dass dies durch das öffnen des Gehäuses passiert ist (wie auch immer).
Kann er so die Erstattung umgehen und ich stehe da ohne Mittel!?
Wenn der Gutachter Anhaltspunkte dafür finden sollte, daß die Kamera vor dem der Versicherung gemeldeten Sturz vom Tisch bereits defekt gewesen sein könnte, dürfte eine Regulierung des Schadens mit einiger Sicherheit von der Versicherung abgelehnt werden. Sofern an der Kamera Spuren einer unsachgemäßen Öffnung zu sehen sind, würde ich von diesem Fall ausgehen. Es liegt dann an Ihnen nachzuweisen, daß die Kamera vor dem Sturz vom Tisch noch vollständig funktionsfähig war (z. B. durch Zeugenaussagen oder damit erstellte Digitalfotos mit einem entsprechenden Datum-/Uhrzeit-Stempel).
danke für die ausführliche Antwort.
Habe die KAmera nicht komplett auseinandergebaut. Nur die Rückwand, dann habe ich michgeschaut, da das schon etwas komplizierter ausschaut
Mmh, Fotos könnten schwierig werden (Fotos vor dem Sturz habe ich schon, allerdings sind die gut 2 Monate alt) - Zeugenaussagen gibt es aber durchaus.... .
Nagut, dann warte ich erst mal ab, was der liebe Gutachter zu dem ganzen meint.
Nochmal vielen Dank für die Hilfe!
rufen sie doch mal den schadensachbearbeiter an und sagen sie im offen, dass sie die kamera schon einmal geöffnet hatten. das kann er dann dem gutachter weitergeben damit er nicht unbeabsichtigt falsche schlüsse zieht _________________ MfG,
Duisburger
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