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hi
person a ist opfer eines unfalls und der roller ist kaputt ( 1200€) nun ist der unfall schon 3 monate her und a hat immer noch nicht bilder, kostenvoranschlag usw. bei der versicherung eingereicht, wie lange ist dafür zeit?
grüßle
i.d.r. sollten für die beschaffung von kostenangeboten, fotos und der auskünfte zum schadenhergang 3-4 tage ausreichen....
der geschädigte ist vorrangig in der beweislast. außerdem wird z.b. nutzungsausfall bei schuldhaften verzögern des anspruchstellers entsprechend gekürzt.
nicht täuschen lassen von den regelungen des vvg wonach die verjährung erst mit ablauf von zwei jahren, gerechnet ab dem ablauf des jahres, in welchem die ansprüche entstanden, endet. _________________ MfG,
Duisburger
So wie ich den himbi verstanden hab, ist der A ja der Geschädigte. Also hat der A einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Schädiger bzw. dessen Versicherung (sofern der Schädiger selbst mit einem KFZ unterwegs war). Hier richten sich die Verjährungsfristen nict nach den Vereinbarungen im Versicherungsvertrag oder den Bestimmungen im VVG, sondern es sind allein die BGB-Bestimmungen maßgebend. Die Verjährungsfrist beträgt hier drei Jahre.
Die Verjährung sit also jetzt, drei Monate nach dem Unfall, noch lange nicht eingetreten. Der A braucht sich diesbezüglich also keine Sorgen zu machen. (er könnte prinzipiell noch bis Ende 2009 warten, um den Schaden zu melden.....)
Glecihwohl erleichtert und beschleunigt es die Schadenregulierung natürlich, wenn man den Schaden alsbald meldet. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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