Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
mal angenomen der Onkel aus B. parkt sein Auto vor dem Grundstück der Familie XY um der Familie beim Umzug zu helfen.
Die Kinder der Familie XY (4 Jahre) laufen (vor den Augen der Mutter) um das geparkte Auto, sehen eine Wespe auf der Motorhaube und möchten diese mit einem Stein verjagen. Durch den blitzschnellen Versuch die Wespe zu verjagen wird das Auto durch einem dicken Kratzer beschädigt, der nicht zu polieren ist.
Die Mutter versucht noch durch Zurufen das Kind davon abzuhalten ,aber zu spät.
Die Haube müsste neu lackkiert werden und würde mindestens 400,00 € kosten. Würde in einem solchen Fall die Haftpflichtversicherung der Familie XY den Schaden übernehmen?
Hat die Mutter irgendwie ihre Aufsichtspflicht verletzt?
Würde in einem solchen Fall die Haftpflichtversicherung der Familie XY den Schaden übernehmen?
Nein.
Zitat:
Hat die Mutter irgendwie ihre Aufsichtspflicht verletzt?
Wohl kaum, es sei denn das Kind pflegte auch schon in der Vergangenheit die schwarzgelben auf teurem Autolack mit Steinen zu attackieren. Onkel aus B wird streng materiellrechtlich auf seinem Schaden sitzen bleiben, zumal die hoffentlich existente Vollkasko mit Hochstufung teurer würde. Aber da Familie xy es mit Onkel B sich sicherlich nicht verscherzen möchte, wird da eine Lösung auf dem Kulanzwege wahrscheinlich sein...
aber das gibt mir gleich Gelegenheit, seine Antwort ein kleines bisschen zu korrigieren.
Es gibt nämlich mittlerweile PHV-Tarife, bei denen folgende Klausel vereinbart ist:
"Der Versicherer wird sich nicht auf eine Deliktsunfähigkeit von mitversicherten Kindern berufen, soweit der Versicherugnsnehmer dies wünscht und ein anderer Versicherer nicht leistungspflichtig ist..."
Das heißt also, wenn die Familie XY eine solche PHV hat, würde die den Schaden ersetzen, auch wenn nach den zivilrechtlichen Vorschriften eigentlich keine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
***********************
edit: Tipp für die Familie xy (wenn sie nicht schon eine derartige neue PHV hat):
beim derzeitigen Versicherer nachfragen, ob der auch einen solchen Tarif anbietet. Wenn ja, nach einer Kulanzregelung fragen. Bei diesem kleinen Schaden hat man nach meinen Erfahreungen relativ gute Chancen, wenn man bisher schon "guter Kunde" bei diesem Versicherer ist (also mehrere Verträge mit wenigen Schäden hat) und bereit ist, die Verträge auf die neuen Bedingungen umzustellen. Oft wird ein solcher Schaden dann kulanterweise zumindest teilweise, wenn nicht ganz übernommen. Ein engagierter Versicherungsvertreter kann hierbei auch sehr hilfreich sein. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Hallo,
ersteinmal vielen Dank für die Antworten.
Mal angenommen, der Schaden wäre durch Erwachsenen beim Transport eines Brettes entstanden- würde die Haftpflichversicherung in einem solchen Falle den Schaden begleichen?
Mal angenommen, der Schaden wäre durch Erwachsenen beim Transport eines Brettes entstanden- würde die Haftpflichversicherung in einem solchen Falle den Schaden begleichen?
Wollen Sie jetzt die Schadenmeldung an die Haftpflichtversicherung türken?
Mein Tipp: Statt 400,- Euro Lackierkosten bezahlen Sie dann 4.000,- Euro für den Strafbefehl wegen (versuchten) Betruges ...
Ob der Lackschaden von einem harten Stein oder von einem viel weicheren Holzbrett verursacht wurde, lässt sich ziemlich gut nachweisen ...
Zuletzt bearbeitet von nebelhoernchen am 04.08.06, 10:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
Hallo,
ersteinmal vielen Dank für die Antworten.
Mal angenommen, der Schaden wäre durch Erwachsenen beim Transport eines Brettes entstanden- würde die Haftpflichversicherung in einem solchen Falle den Schaden begleichen?
Grüße
Mutti
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat. _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Na das wollen wir ja auch rein hypothethisch mal hoffen... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Mal angenommen, der Schaden wäre durch Erwachsenen beim Transport eines Brettes entstanden- würde die Haftpflichversicherung in einem solchen Falle den Schaden begleichen?
Ja. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Mal angenommen, der Schaden wäre durch Erwachsenen beim Transport eines Brettes entstanden- würde die Haftpflichversicherung in einem solchen Falle den Schaden begleichen?
Ja.
Juhu ich kann dir mal widersprechen- PREMIERE
Da haben wir wieder die Gefälligkeit mit dem Umzug... Eindeutige Ablehnung des Versicheres (sofern nicht besonders Gefälligkeitshandlungen eingeschlossen sind...). _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Da haben wir wieder die Gefälligkeit mit dem Umzug... Eindeutige Ablehnung des Versicheres
na, da hab ich aber doch ´ne andere Meinung.
Der Schädiger (Erwachsener abc, vielleicht einer aus der Umzugsfamilie xy, veilleicht aber auch ein anderer der Umzugshelfer) hat dem Onkel aus B einen Schaden am PKW zugefügt.
Da liegt keine Gefälligkeitshandlung vor (oder seh ich das jetzt nur nicht? komm grade von der Vorbesprechung von unserem Weinfest, bin somit etwas "gehandicapt", aber das isn anderes Thema.....)
nee, ich meine, (auch wenn mein klares Denken derzeit liecht getrübt ist) derjenige, der mit dem Brett das Auto des Onkel aus B verbeutl hat, haftet dafür auch (bzw. dessen PHV). man kann natürlich auch konstruieren,d ass alle Umzugshelfe sowas wie "Verrichtungsgehilfen" der Familie xy waren udn somit die PHV von Familie xy einzustehen hat. Ist aber wirklich etwas weit hergeholt. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Juhu ich kann dir mal widersprechen- PREMIERE
Da haben wir wieder die Gefälligkeit mit dem Umzug... Eindeutige Ablehnung des Versicheres (sofern nicht besonders Gefälligkeitshandlungen eingeschlossen sind...).
Diesen sog. Gefälligkeitsschaden würde man sicher annehmen, wenn der Onkel bei seiner Hilfe beim Umzug der Familie fahrlässig Umzugsgut beschädigt hätte, nicht aber, wenn dessen Fahrzeug durch ein anderes Mitglied der Familie, der er beim Umzug geholfen hat, beschädigt wird.
da war wohl meine Sicht auch ohne Wein etwas getrübt Und ich hatte mich schon gefreut, dem Mogli mal widersprechen zu können... Wie konnte ich das nur denken??? _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
Seite 1 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.