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war mir nicht sicher, wo ich posten sollte - versuche es erstmal hier.
Kontobesitzer hat eine Restschuldversicherung (glaube, so heißt das) für seinen Dispositionskredit abgeschlossen.
Diese Versicherung greift nun, da Kontobesitzer arbeitslos ist. Er bekommt (für seinen Dispo von 800 Euro, den er auch schon ausgeschöpft hat), pro Monat 58 Euro auf sein Konto überwiesen.
Nun ist es so, dass die Bank den Dispo nicht angleicht, sondern ihn auf 800 Euro stehen lässt.
Der Arbeitslose kann die 58 Euro gut gebrauchen und hebt sie vom Konto ab, statt sie drauf zu lassen, um den Dispo abzuzahlen.
Kann er Schwierigkeiten deswegen bekommen oder interessiert die Bank das nicht? Oder wird eher die Versicherung stinkig, dass das geld nicht für seinen vorgesehenen zweck genutzt wird?
Kann er Schwierigkeiten deswegen bekommen oder interessiert die Bank das nicht?
Der Kontoinhaber ist zur Rückzahlung des Kontokorrentkredites gegenüber dem Kreditinstitut grundsätzlich unabhängig vom evtl. Bestehen einer derartigen Versicherung verpflichtet!
aurorashmi hat folgendes geschrieben::
Oder wird eher die Versicherung stinkig, dass das geld nicht für seinen vorgesehenen zweck genutzt wird?
Der Versicherung dürfte das relativ egal sein. Schadensfall eingetreten und gemeldet - Schaden bezahlt.
Solange der Bankkunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut nachkommt, dürfte es wahrscheinlich keine Probleme geben. Probleme gibt es erst, wenn der Bankkunde den Kontokorrentkredit auf Anforderung des Kreditinstitutes nicht zurückführt bzw. zurückführen kann und sich in diesem Zusammenhang herausstellt, daß eine entsprechende Versicherung bestand und auch geleistet hat. Sollte die Bank ihre Forderung gegen den Kunden aufgrund dessen Arbeitslosigkeit nicht realisieren können, würde ich von einem Betrug ausgehen.
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