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Frage zum Wegrecht

 
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KBerger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 11:29    Titel: Frage zum Wegrecht Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin Eigentümerin eines bebauten Grundstücks, welches an einer öffentlichen Straße liegt. "Hinter" meinem Grundstück befinden sich andere Grundstücke, die an keine öffentliche Straße angebunden sind und nur durch einen "Privatweg", der seitlich an meinem Grundstück vorbeiläuft, zu erreichen sind. Dabei wird immer auch ein Teil meines Grundstücks von den Nachbarn mit überfahren.

Ich strebe an, meine Grunstücksgrenzen "auszureizen" und eine Bepflanzung vorzunehmen. Das würde dazu führen, dass meine Nachbarn zwar nach wie vor mit Ihren Fahrzeugen über den Weg zu ihren Grundstücken gelangen könnten, aber zB Feuerwehrfahrzeuge und die Müllabfuhr kämen nicht mehr durch.

Kann es zu (rechtlichen) Problemen kommen, wenn ich mein Vorhaben in die Tat umsetze?

LG
Kathrin
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RechtsamWald
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Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Nachbar keine Grunddienstbarkeit oder Baulast als Wegerecht, Fahrrecht auf Ihrem Grundstück hat, dann ziehen Sie an der Grenze einen Zaun oder setzen Pflanzen!
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Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
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KBerger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Erst mal vielen Dank für die Antwort.

Können sich diie Nachbarn aber nicht auf das Notwegerecht berufen?
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Notwegerecht für ein eigenes Fahrzeug wird im Normalfall ausgeschlossen.
Mülltonnen können zur öffentlichen Straße gefahren werden!
Wie breit ist den der private Weg?
Wie sieht den die andere Wegseite aus?
Ob die Feuerwehr da durch muss, kommt auf die Bebauung an!
Es muss doch bei der Baueingabe die Zugangsmöglichtkeit geklärt worden sein, sonst keine Baugenehmigung.
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KBerger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie breit ist den der private Weg?

Geschätzte 4 Meter.

Zitat:
Wie sieht den die andere Wegseite aus?

Die grenzt teilweise an einen nachbarlichen Garten (Zaun).

Zitat:
Ob die Feuerwehr da durch muss, kommt auf die Bebauung an!

Was muss ich mir darunter vorstellen?
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RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Der Zufahrtsweg für die Feuerwehr kann bestimmt aus der BauO entnommen werden, normal dürfte er mit 3 Meter Breite ausreichend sein.
Ob die Feuerwehr da durchfahren muss, geht aus der BauO hervor.
Abstand der Bebauung von der Straße, Gebäudehöhe, ich glaube Fenster ab 12 m Höhe usw.. Ansonsten rennen die zu fuß!
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KBerger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

RechtsamWald hat folgendes geschrieben::
Ansonsten rennen die zu fuß!

Sehr glücklich

Danke!
Ich checke das mal.
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen Sie im Grundbuch nach ob es Wegerecht gibt. Dann im Baulasterverzeichniss ob Baulasten auf Ihrem grundstücl liegen.
Wenn nichts vorliegt und der Nachbarn weiterhin zu Fuss auf sein Grundstück kommt bauen Sie einen Zaun.

Klaus

P.S. Natürlich nur der fikive Fall
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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