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Berufsunfähigkeitsversicherung neu abgeschlossen

 
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yenice
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.08.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 01:00    Titel: Berufsunfähigkeitsversicherung neu abgeschlossen Antworten mit Zitat

hallo...ich habe im november 2005 eine BU Versicherung abgeschlossen.dabei habe ich meine krankheiten ( LWS und HWS) erwähnt.diese krankheiten sind ausgeschlossen.1 monat später hat mich ein bekannter darauf aufmerksam gemacht was noch zu berücksichtigen ist,nämlich:jede kleinigkeit sollte man angeben wie z.b. heuschnupfen,grippe etc.daraufhin habe ich meine krankenkasse angerufen und bat sie um Chronik der letzten 10 jahre.die hat mir für die letzten 10 jahre mein krankheitsverlauf zugeschickt.in dem verlauf sind krankenhausaufenthalte und meine Arbeitsunfähigkeitstage aufgelistet.kelinigkeiten wie husten,zahnschmerzen oder ähnliche arztbesuche sind nicht aufgelistet.da ich ja nicht alles im kopf behalten kann was für arztbesuche ich vor 5 jahren zum beispiel hatte, ist meine frage:
kann mir die versicherung später wegen fehlender information probleme bereiten?
was hätte ich noch machen müssen ?
vieln dank für eure hilfen
gruss
yenice
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 12:13    Titel: Re: Berufsunfähigkeitsversicherung neu abgeschlossen Antworten mit Zitat

yenice hat folgendes geschrieben::
kann mir die versicherung später wegen fehlender information probleme bereiten?

Ja. Stichwort: Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

yenice hat folgendes geschrieben::
was hätte ich noch machen müssen?

Sie hätten alle Erkrankungen angeben müssen. Die Bewertung, ob eine Vorerkrankung relevant ist oder nicht, müssen Sie dem Versicherungsunternehmen überlassen.
Ein Heuschnupfen ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel keine "Kleinigkeit" (wie alle anderen Allgergien im übrigen auch) und wird in der Regel zu einer höheren Prämie und/oder Leistungsausschlüssen führen.
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yenice
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.08.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die antwort..
die versicherung schreibt..nach 5 jahren versicherungszeit sind alle krankheiten üngültig wenn ich nicht innerhalb von 5 jahren zum arzt gehe stimmt das?
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yenice
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.08.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die antwort..
die versicherung schreibt..nach 5 jahren versicherungszeit sind alle krankheiten üngültig wenn ich nicht innerhalb von 5 jahren zum arzt gehe stimmt das?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 04.08.06, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

yenice hat folgendes geschrieben::
danke für die antwort..
die versicherung schreibt..nach 5 jahren versicherungszeit sind alle krankheiten üngültig wenn ich nicht innerhalb von 5 jahren zum arzt gehe stimmt das?

Das kann ich mir nicht vorstellen. Wie ist das denn genau formuliert?
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ladoga
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.08.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.08.06, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Moin!

Es ist nach meinem Kenntnisstand nicht der Fall, dass irgendwann irgendetwas gelöscht wird, bzw. Erkrankungen die nicht angegeben wurden "verjähren" wenn sie 5 Jahre keinen Arztbesuch erforderlich gemacht haben.

Das ist ja gerade die Motivation der PKV und BUV, nämlich beim Antrag oberflächlich prüfen und im Schadensfall, oder wenn kostspielige chronische Krankheiten auftreten (auch nach Jahrzehnten) alles durchforsten um den Vertrag aufgrund arglistiger Täuschung für nichtig zu erklären.

Aber man könnte Deine Frage ja auch so verstehen:

XY gibt der PKV gegenüber eine Krankheit NICHT an, die 2,5 Jahre vor Antragstellung auftrat, also hätte angegeben werden müssen. Er wird in die PKV aufgenommen. Er entbindet somit die behandelnden Ärzte und Kassen von der Schweigepflicht für 5 Jahre nach Vertragsschluss (das ist die normale Begrenzung der Schweigepflichtsentbindung).

6 Jahre reicht er keine Rechnung ein. Nach 6 Jahren tritt eine schwere Krankheit auf. Jetzt ist aber die Schweigepflicht wieder intakt. Somit kann die PKV eine etwaige Falschangabe doch garnicht belegen, oder?
Sie müsste die Informationen somit schon innerhalb der ersten 5 Jahre einholen. Dann wäre sie aber doch verpflichtet, dem Versicherten mitzuteilen, dass sie den Vertrag anfechten wird im Schadensfall, oder kann sie ihn ins offene Messer laufen lassen?

Also gilt doch (oder sagt mir wenn das bullshit ist) folgendes:
Wenn A eine Krankheit nicht angibt und 5 Jahre lang keine Leistungen in Anspruch nimmt, muss er nicht befürchten den Versicherungsschutz zu verlieren, weil das Verschweigen der Krankheit aufgrund der Schweigepflicht nicht bewiesen werden kann. Das gleiche müsste nach 5 Jahren für die BUV gelten.

Was meint IHR?
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yenice
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.08.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.08.06, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe bei der Krankenversicherung angerufen..die sagten mir dass bei denen nur die krankenhausaufenthalte,Kur und Arbeitsunfähigkeiten erfasst werden.normale arztbesuche oder krankheiten die krankenhausaufenthalte oder AU erzwingen werden bei denen nicht erfasst..stimmt das ? wenn die KV mir keine auskunft geben kann kann es der BU Versicherung ja auch nicht geben oder?
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