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Verfasst am: 04.08.06, 13:04 Titel: Ablehnung Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung
Hallo an alle,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer hat regelmässig die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge vom Lohnabgezogen, aber nur unreglmässig, manchmal unvollständig und vorallem ohne seinen vertraglich festgelegten Anteil an den Versicherer weitergeleitet.
Daraufhin wurde von uns erst der Arbeitgeber, dann der Versicherer aufgefordert eine Übersicht der eingegangenen Zahlungen nach Höhe und Datum des Eingangs zu liefern. Dieser Aufforderung kam weder der Arbeitgeber noch der Versicherer anch. Daraufhin noch einmal die selbe Aufforderung durch einen Anwalt.
Auch hier keine Antwort vom Arbeitgeber und vom Versicherer.
Daraufhin wollte der Anwalt die Versicherung auf Auskunft verklagen und holte bei der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage ein, die mit der Begründung abgelehnt wurde, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Versicherungsfall eingetrten sei, da noch nicht abschliessend bewiesen ist dass überhaupt ein vergehen vorliegt. Ohne diese Auskunft der Versicherung können wir aber nicht eindeutig nachweisen welche Zahlungen überhaupt, welche evtl nur verspätet geleistet worden sind.
Laut den Abzügen vom Lohn sind aber ca 6500€ an betrieblicher Altersvorsorge einbehalten worden, der letzte Kontostand (ohne Aufführung der Einzeleinzahlungen) beträgt aber nur 1500€..
So nun zu meinen Fragen:
1) Ist eine Versicherung verpflichtet dem Begünstigten einen Auflisteung der bei ihr eingegangenen Zahlungen zu liefern.
2) Darf die Rechtsschutzversicherung hier einfach die Kostenübernahme verweigern, da ja eigentlich schon feststeht, dass "zu wenig" eingezahlt wurde.
Verfasst am: 04.08.06, 23:19 Titel: Re: Ablehnung Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung
wagnerth hat folgendes geschrieben::
...Ein Arbeitnehmer hat regelmässig die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge vom Lohnabgezogen, aber nur unreglmässig, manchmal unvollständig und vorallem ohne seinen vertraglich festgelegten Anteil an den Versicherer weitergeleitet...
Wieso hat der AN die Beiträge abgezogen, das ist doch Sache des AG - das Ist wohl hoffentlich ein Druckfehler :
Und woher wissen Sie, dass die Beiträge unregelmäßig, unvollständig und ohne vertragliche Regelung an den Versicherer weitergeleitet wurden? Was ist hier genau gemeint? Wurden die Beiträge z.B. nur quartalsweise abgeführt; wurden evtl. aus den Beiträgen verschiedene Anlagearten oder mehrere Versicherer bedient?
Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder andere Form der AN-Vertretung, eine Vertrauensperson o.ä.? Dann die mal ansprechen.
Ansonsten wäre mir nicht bekannt, dass dem Bezugberechtigten gegenüber Auskünfte zum Versicherungsvertrag erteilt werden.
Die RS argumentiert erst mal formal richtig. Sie haben ja bislang nur einen Verdacht. Aber vllt. zahlt die RS ja ein Beratungsgespräch beim Anwalt.
Was die Höhe der Einzahlungen und das "Guthaben" angeht wäre sicher gut zu wissen, seit wann die Versicherung besteht bzw. seit wann Beiträge von Lohn einbehalten werden. _________________ MfG,
Duisburger
danke erst mal für die Antwort.
Ja es muss Arbeitgeber statt Arbeitgeber lauten.
Wir sind auf die UNzulänglichkeiten gekommen als die Versicherung uns 2006 die Rückkaufswerte mitteilte mit denen wir rechnen könnten. Daraufhin haben wir bei der Verischerung angerufen und uns wurde mitgeteilt dass seit 2004 keinerlei Beiträge mehr eingegangen sind. Ebenso haben wir seit 2004 keinerlei Kontoauszüge mehr von der Versicherung bekommen. Daraufhin haben wir die Gehaltsabrechnungen nochmals sehr genau angesehen und die dort einbehaltenen Beträge aufgelistet, inkl. den zuschlägen die laut Vertrag vom Arbeitgeber an die Versicherung gehen hätten sollen und sind auf eine Differenz von Einbehalt+Zuschläge zu letztem bekannten Kontostand auf etwa 5000€ gekommen.
Darufhin haben wir nochmals mit der Versicherung gesprochen und um eine detailierte Aufstellung gebenten, da es sich auch um zwei versch. Arbeitgeber in dem Zeitraum gehandelt hat.
Es wurde uns nur mitgeteit, dass im Jahr 2003 gar nichts, im Jahr 2005 ein Teil des Solls eingegangen ist.
Die BEiträge werden übrigens monatlich vom Lohn abgezogen aber dann jeweils zum 31.11. jeden Jahres an die Versicherung abgeführt.
Einen Betriebrat gibt es nicht, auch ist in dem Betrieb keine Gewerkschaft.
Die Versicherung besteht seit dem Jahr 2003 und seitdem wird auch Geld vom Lohn einbehalten!
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